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Weiterverpflichtung als Mannschafter

Begonnen von Walben, 16. Juli 2011, 13:33:12

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Walben

Hallo,
bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Ich möchte mich als Mannschafter SaZ 8 Weiterverpflichten.
In meinem derzeitigen Dienstort gibt es keine möglichkeit, da alle Posten belegt sind. Das zweite Problemm ist, ich bin SaZ 05 mit Verwendung SanSoldat/Kraftfahrer BC (nicht gerade brauchbar)

Ich brauche Paar Tipps. Deutschlandweit gibts bestimmt paar Einheiten die  DP SaZ 08 M frei haben.

Für jede Hilfe dankbar.

KlausP

Einfach einen formlosen Antrag stellen mit der Bemerkung, dass Sie mit einer Versetzung einverstanden sind. Wird der Antrag abgelehnt, gibt es immer noch eine Rechtsbehelfbelehrung. Wobei ich auf den Ablehnungsgrund gespannt wäre.  ::) Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Antrag bei der momentanen Personallage in der Mannschaftslaufbahn einfach so abgelehnt wird. Die andere Frage ist, ob Sie bei einer Verlängerung auf einen OstGefr-Dienstposten versetzt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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Schamane

Im welchem Dienstjahr sind sie? Aber im Prinzip kann ich KlausP nur zustimmen, da derzeit überall Bedarf an Mannschaftern ist und wenn man sie noch die 4 Monate auf EinsatzRettSan schickt, haben sie auch die angestrebte Ausbildung für Mannschafter im SanDst und sind in der Funktion einsetzbar.

ulli76

Der EinsSan wurde allerdings inzwischen den UoP zugeordnet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schamane

@ Ulli76 sowohl als auch es gibt EinsSan-Stellen Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee, da sieht die STAN beide Varianten vor.

Walben

Ich würde sehr ungerne "blind" einen Antrag stellen, um die Entscheidung dann doch nicht zu bereuen, falls mann irgendwo in Leer bei SES landet.
Eigentlich hatte ich vor mich gezielt zu bewerben, da wo zur Zeit verstärkt Bedarf ist. Bin sei vier Jahren bei BW, kann ich überhaupt nach der Dienstzeit TSK Wechseln? Weil ich irgendwie schon bei ein Paar Mannschaften 90/5 Voruntersuchungen auf SaZ 08 und auch SaZ 12 -Tauglichkeit durchgefürt habe, die waren allerdings GebJgr; ABC-AbwSdt u.s.w.

ulli76

Auch bei den Sanis gibt es SaZ 8 Mannschafterstellen. Allerdings nicht viele.

Die Wahrscheinlichkeit, die Truppengattung deswegen wechseln zu können ist eher gering. Zumal die anderen Truppengattungen natürlich ein Interesse daran haben, ihre eigenen Leute auf die längere Verpflichtungszeit zu fördern.

@Schamane: Ist das jetzt nur in der Übergangszeit so, oder soll das bleiben?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schamane

Also in dem Bereich wo ich jetzt bin gibt es 5 Dienstposten MKF BCE / EinsRettSan und von diesen sind zwei zur Attraktivitätssteigerung auf Unteroffizier ohne Portepee gesetzt werden.
Wie es über die Zeit aussieht weiss derzeit keiner wirklich, allerdings sollen die verbleibenden drei Stellen erstmal bis OSG codiert bleiben. Wenn man die Stellen dann nicht besetzt bekommt, muss man neue Überlegungen anstellen.

Andreas050007

Hallo Leute

Ich bin Saz 6er integrierte verwendung . Habe ende 2011 einen Antrag auf Saz 8 Jahre gestellt dieser wurde aber abgelehnt mit der Begründung
es werde sich schon ein neuer Nachfolger finden lassen . Bis dahin war die Stelle halt noch unbesetzt mein S1 Feldwebel konnte sich diese Entscheidung nicht erklären und hat daraufhin beim zuständigen Sachbearbeiter angerufen . Die Aussage war ich hätte mich zu früh auf meinem Dienstposten verlängern wollen und es sollen auch anderen die Chance bekommen (DZE Ende 2014) ich sollte es anfang 2013 noch einmal versuchen in der hoffnung die Stelle ist bis dahin noch frei . Dann habe ich einen Antrag im Mai 2012 noch einmal gestellt in der Hoffnung vll doch einen Positiven Bescheid zu bekommen natürlich war dem nicht so . Ende 2012 bin ich mal wieder zum S1 Feldwebel gegangen um  wieder einen Antrag zu Stellen,bevor ich mit dem 90/5 angefangen habe haben wir bei der SDBW angerufen wie es jetzt aussieht ob ich noch einmal einen Antrag stellen kann da er ja schon 2 mal abgelehnt worden ist und ob der Dienstposten überhaupt noch frei ist . Alles war okay der Dienstposten war noch unbesetzt und die SDBW hat günes Licht geben und ich solle den Antrag stellen es sehe sehr gut aus . Dann Anfang 2013 Januar bekomme ich wieder eine Absage mit der Begründung es werde sich schon eine nachvolger für meinen Dienstposten finden . Ich möchte gerne mal eure Meinung zu dieser Sache hören .
Meine Meinung ist ich finde es eine frechheit wie mann mit mir umgeht erst sagen ich kann den Antrag zum 3 mal stellen und es sehe sehr gut aus  dann werde ich mal wieder abgelehnt wo ist da der Sinn . Kann ich gegen dieses Urteil angehen ?

KlausP

ZitatKann ich gegen dieses Urteil angehen ?

Was für'n Urteil? Von welchem gericht?

Haben Sie seitens der SDBw einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommen? Wenn ja, dann steht dort eine Rechtsbehelfbelehrung drauf. Was eine Beschwerde ist, sollte man als SaZ 6 im 3. oder 4. Dienstjahr eigentlich wissen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andreas050007

Für mich stellt sich einfach die Frage ob es sinn macht gegen dieses ablehnung etwas zu unternehmen und ob es überhaupt dann vll zu einer anderen Entscheidung kommen kann . Wie eine Beschwerde funktioniert weis ich auch .

Andreas050007

Für mich stellt sich einfach die Frage ob es sinn macht gegen dieses ablehnung etwas zu unternehmen und ob es überhaupt dann vll zu einer anderen Entscheidung kommen kann . Wie eine Beschwerde funktioniert weis ich auch . Ja es gab eine ganz normale Ablehnung von der SDBW

F_K

Zitatich sollte es anfang 2013

Du hast DREIMAL einen Antrag deutlich zu früh gestellt (weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgesehen) - alle drei wurden abgelehnt.

Wie wäre es mal, tatsächlich bis "Anfang 2013" (das ist nicht Ende 2012 und auch nicht der 1. Jan. 2013) zu warten und dann einen Antrag zu stellen?