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Einstellung als SAZ Feldwebellaufbahn

Begonnen von Frontier, 29. Juli 2011, 13:45:01

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Frontier

Nehmen wir mal an das mein Beruf bei den Pionieren verwertbar wäre. Würde ich dann als Stuffz eingestellt werden? Und welche Besoldungsgruppe hat denn ein Stuffz?
Wer im Frieden mehr schwitzt, muss im Kampf weniger bluten.

KlausP

Wenn er verwertbar wäre, könnten Sie als StUffz (FA) eingestellt werden und Besoldung nach <a 6 erhalten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Frontier

Aha in Ordnung. Vielen Dank schon mal für die schnellen und zahlreichen Auskünfte. Melde mich heute Abend mal wieder, da jetzt mein Wissensdurst größer geworden ist.  ;)

Melde mich ab.

MfG Mark
Wer im Frieden mehr schwitzt, muss im Kampf weniger bluten.

Luka122

Zitat von: KlausP am 29. Juli 2011, 15:02:42
Wenn er verwertbar wäre, könnten Sie als StUffz (FA) eingestellt werden und Besoldung nach <a 6 erhalten.

Sie müssen aber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können,ansonsten wird man Sie als Uffz einstellen,so ist das in
der Laufbahnverordnung festgesetzt.
Aber dazu kann Ihnen der WDB genaueres sagen,vereinbaren Sie einen Termin.

Luka122

Zitat von: Frontier am 29. Juli 2011, 15:01:16
Nehmen wir mal an das mein Beruf bei den Pionieren verwertbar wäre. Würde ich dann als Stuffz eingestellt werden? Und welche Besoldungsgruppe hat denn ein Stuffz?

Das ist das richtige Zitat,da bin ich wohl in der Zeile verutscht ;)

Ralf

Zitat von: Luka122 am 29. Juli 2011, 15:09:43
Zitat von: KlausP am 29. Juli 2011, 15:02:42
Wenn er verwertbar wäre, könnten Sie als StUffz (FA) eingestellt werden und Besoldung nach <a 6 erhalten.

Sie müssen aber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können,ansonsten wird man Sie als Uffz einstellen,so ist das in
der Laufbahnverordnung festgesetzt.
Aber dazu kann Ihnen der WDB genaueres sagen,vereinbaren Sie einen Termin.

nein er braucht keine 2 Jahre Berufserfahrung, er hat Mittl. Reife, die Einstellung wäre als StUffz. Viele Verwendungen mit dem Beruf wirds aber nicht geben.
Und die 30 Jahre Höchstalter zählen auch nicht, weil er Wiedereinsteller ist.
Die Erfahrungsstufe ließe sich schon vorhersagen (der Erlass ist da ja eindeutig), wenn man Infos hat, wann er 21 wurde  und wann das Datum der Ernennung sein würde.
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wolverine

Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:18:19
Und die 30 Jahre Höchstalter zählen auch nicht, weil er Wiedereinsteller ist.
Haben Sie das eigentlich zwischenzeitlich mal belegt?
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Ralf

#23
ZDv 14/5 B 127 1. (3)

(3) Bei der Wiedereinstellung einer früheren Soldatin der Bundeswehr oder eines früheren
Soldaten der Bundeswehr als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit mit dem erreichten
Dienstgrad in die der Laufbahn der Reserve entsprechende Laufbahn finden die in der
Soldatenlaufbahnverordnung für die Einstellung ungedienter Bewerberinnen und ungedienter
Bewerber vorgeschriebenen Höchstaltersgrenzen keine Anwendung.

edit sagt: man muss dabei aber auch die laufbahn beachten. im falle des threaderstellers würde das 32. Lj gelten weil er mit nutzbarem Beruf kommen würde. (denn das wäre eine einstellung in einer anderen Lfb als er ausgeschieden ist.
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Luka122

Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:18:19
Zitat von: Luka122 am 29. Juli 2011, 15:09:43
Zitat von: KlausP am 29. Juli 2011, 15:02:42
Wenn er verwertbar wäre, könnten Sie als StUffz (FA) eingestellt werden und Besoldung nach <a 6 erhalten.

Sie müssen aber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können,ansonsten wird man Sie als Uffz einstellen,so ist das in
der Laufbahnverordnung festgesetzt.
Aber dazu kann Ihnen der WDB genaueres sagen,vereinbaren Sie einen Termin.

er hat Mittl. Reife, die Einstellung wäre als StUffz.

Daran hab ich nicht gedacht,diesbezüglich haben Sie Recht,meine Aussage betrifft die Einstellung mit Hauptschulabschluß.

mailman

Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:24:01
ZDv 14/5 B 127 1. (3)

(3) Bei der Wiedereinstellung einer früheren Soldatin der Bundeswehr oder eines früheren
Soldaten der Bundeswehr als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit mit dem erreichten
Dienstgrad in die der Laufbahn der Reserve entsprechende Laufbahn finden die in der
Soldatenlaufbahnverordnung für die Einstellung ungedienter Bewerberinnen und ungedienter
Bewerber vorgeschriebenen Höchstaltersgrenzen keine Anwendung.

Kenne mich war nicht so gut mit solchen Texten aus, aber ich würde mal mutßmaßen, das gilt nru wenn man beispielsweise als Uffz d.R in die Uffzlaufbahn wiedereingestellt wird.


Ralf

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Rollo83

Ähh doch, 32 Jahre.Oder wurd das jetzt auch schon wieder geändert ?

Ralf

Nein, nicht dass ich wüsste:
§ 8 Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer
Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
(1) Für die Laufbahnen der Mannschaften kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf
Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer
1. das 17. Lebensjahr vollendet und
2. die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat.

Steht kein Alter wie zB in §11 bei den Unteroffizieren.
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Frontier

Melde mich wieder zurück.  ;)

Was hätte ich denn für Möglichkeiten (beruflich, Bildung usw.) und wie weit würde ich denn in der Feldwebellaufbahn kommen?
Wer im Frieden mehr schwitzt, muss im Kampf weniger bluten.

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