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Marine/Flecktarn/Heimfahrt

Begonnen von Sharkwater, 16. August 2011, 18:04:43

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Sharkwater

Dürfen 76er in Flecktarn aus der Kaseren bzw. heimfahren?
Ehemals Gediente die einen Wechsel auf 76er durchführen und wie sieht es mit Wehrübenden aus, die kein 76er sind und eine WÜ beim Heer o.  der LW machen?
Was wenn die Dienststelle keine Umkleide oder Unterkunftsmöglichkeiten bietet?

Wie sieht es aus und wo steht es geschrieben?

Mal gespannt was ihr so zu sagen habt...

marineflieger

Nicht schooooon wieder!!! :( :(

Wieso wollen bloß alle in FT nach Hause fahren? :o :o

KlausP

Zitat... Was wenn die Dienststelle keine Umkleide oder Unterkunftsmöglichkeiten bietet? ...

Bietet sie, zumindest eine Umkleidemöglichkeit. Auch für "Heimschläfer" ist ein entsprechender Spind in einer "Heimschläferstube vorzusehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Als Angehöriger der Marine oder MUT in anderen TSK/OrgEinh darf der FA ausschließlich im Dienst getragen werden und zwar unabhängig von der Verwendungsreihe oder ob als Aktiver oder Wehrübender oder bei Teilnahme an einer DVAG.

Es gibt keine Truppenteile/Dienststellen, die für Heimschläfer keine Umkleidemöglichkeiten/Spinde bereithalten. Wenn Wehrübende nicht dienstlich untergebracht werden (können), dann müssen sie sich zum Verlassen der Liegenschaft nach Dienst umziehen (DA oder Privatbekleidung).

Sharkwater

Warum in Uniform nach Hause?
Ganz einfach, spart Zeit und seltsame Blicke anderer Kameraden alla "Ach ja die Marine brauch mal wieder ne extra Wurst..."
Leider muss ich dir da widersprechen miguhamburg1.
Es gibt durchaus Dienststellen bei denen es so aussieht. Gerade was reine Stabsgebäude wie LKdo, Wehrdienstberater beim Arbeitsamt o. ähnliches anbelangt.

Mir stellt sich halt nur die Frage, weil ich selbst schon in dieser Situation war und man des häufigeren doch Soldaten in Flecktarn mit 76er Barrette an den Bahnhöfen antrifft.

BulleMölders

Na und, ist doch Klasse wenn sich die Marine von den anderen abhebt.

Und nur weil sich irgendwelche verwirrten 76er meinen Über Vorschriften hinwegsetzen zu müssen, dann ist das noch lange nicht richtig.


Sharkwater

Also seh ich das Richtig, dass es laut ZDV keine Ausnahme gibt den Stützpunkt oder die militärische Liegenschaften in BGA oder Flecktarn zu verlassen.
Der Hintergrund ist mir zwar nicht ganz plausibel.
Ich meine BGA, okay... Es sieht vll nicht ganz so klasse aus, wenn sich ein von oben bis unten mit öl verschmierter Heizer oder ein angepönter 11er in der Öffentlichkeit bewegen und am besten so noch 8-9 Stunden im Zug sitzen.

Aber wie heist es so schön:
"Einfach stumpf hinnehmen..."

Ich meine wir könnten dem ganzen jetzt noch das Krönchen aufsetzten...
Und Haarspalterei betreiben.

Wie sieht es denn nun mit der 1.Geige aus?
Klar mit der dürfte der Soldat dauerhaft aus dem Liegenschaft...
Was ist allerdings mit der Wachgeige? Also mit Seestiefeln und umgenähter Hose?

Rein theoretisch wäre sie ja ein anderer Dienstanzug wenn auch für den Laie nur schwer erkennbar...

Sperrwaffen

Grundsätzlich ist auf der Fahrt zum bzw. vom Dienst zivile Kleidung oder der DA zu tragen. Heer und Luftwaffe haben da schon immer eine Ausnahme gemacht, was ja auch durch die ZDv 37/10 geregelt war. Einige Einheiten der Marine (SEKM, MSK, 76er, wie auch immer) haben sich dem "angepasst", was zwar streng genommen nicht erlaubt ist, was aber letztlich der Disziplinarvorgesetzte verantworten muss. In gemischten Verbänden sieht man es auch immer wieder, dass sich Marinesoldaten bzw. Marineuniformträger ihren zahlenmäßig überlegenen Heeres- und Luftwaffenkameraden anpassen und ebenfalls im FA nach Hause fahren. Ist auch nicht erlaubt, liegt aber ebenfalls im Ermessen des DV (falls er es überhaupt weiß). 

F_K

Zitatliegt aber ebenfalls im Ermessen des DV

Nö. (falls anderer Ansicht bitte mit Quelle belegen).

Im Dienst bestimmt der DV den Anzug - außerhalb des Dienstes hat er keinerlei Möglichkeiten, diesen festzulegen (bzw. die Vorgaben abzuändern).

miguhamburg1

@ Sharkwater: Dann zieht man sich eben in seinem Büro/Dienstzimmer um, in dem dann der Spind mit der militärischen Ausrüstung steht.

@ All: Der Dienstanzug Marine ist eindeutig vorgegeben und beschrieben in der 37/10 und wir in der Marine "1. Geige" genannt. Genau dies ist für Offz/Uffz auch der normale Allgemeine Tagesdienstanzug. Die sog. "2. Geige" ist nicht der Dienstanzug, sondern der "Wachanzug" unddeshalb ist es auch keine Haarspalterei, hier einen Unterschied zu machen.

Im Ergebnis bleibt es dabei: Marineangehörige/MUT, die in einem anderen militärischen Anzug als dem DA nach Dienst die milit. Liegenschaft verlassen, begehen ein Dienstvergehen, weil sie gegen eine ganz eindeutige Vorschrift verstoßen. Und deren Vorgesetzte begehen bei Duldung gleich mit Dienstvergehen...

Im Übrigen war das Tragen des FA für HUT/LUT auch nur bis zum Erscheinen der neuen 37/10 im letzten Jahr erlaubt, und zwar durch ergänzendes FS. Diese Ausnahme gibt es also auch nicht mehr.

Andi

Zitat von: F_K am 17. August 2011, 08:39:38
Zitatliegt aber ebenfalls im Ermessen des DV

Nö. (falls anderer Ansicht bitte mit Quelle belegen).

Im Dienst bestimmt der DV den Anzug - außerhalb des Dienstes hat er keinerlei Möglichkeiten, diesen festzulegen (bzw. die Vorgaben abzuändern).

Doch, siehe Satz 105, ZDv 37/10 i.V.m. Satz 203, ZDv 37/10:
Satz 105: "Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug [...] zu tragen. [...]
Die Disziplinarvorgesetzten können Ausnahmen festlegen."

Satz 203: "Das Tragen des Kampfanzuges ist für Soldaten der Marine außer Dienst, außerhalb militärischer Anlagen nicht gestattet.
Marinesoldaten tragen außerhalb der TSK Marine den für den jeweiligen Dienst festgelegten Anzug. Sofern sie Dienst in Stäben (Bürodienst) leisten, tragen Offiziere und Unteroffiziere jedoch grundsätzlich den Dienstanzug, Mannschaften den Kampfanzug.

Der Disziplinarvorgesetzte/Dienststellenleiter kann aus funktionalen Gründen einen anderen Anzug befehlen."

Das grundsätzliche Verbot den Kampfanzug außerhalb umschlossener militärischer Anlagen zu tragen gibt es also nur noch für die Marine. Für Heer und Luftwaffe gibt es diese Einschränkung, wie auch die Möglichkeit auf dem Wege nach hause und zum Dienst den Kampfanzug tragen zu dürfen nicht mehr. Als Heeres oder Luftwaffensoldat kann man es sich also aussuchen. Allerdings widerspricht das irgendwie dem Grundsatz aus Satz 105.

Ich dachte nach der Novellierung der Vorschrift auch erst, dass dazu keine Regelung mehr gibt, aber die wurden geschickt eingearbeitet. ;)

Gruß Andi
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F_K

@ Andi:

In Ausnahmefällen mag der DV den Anzug "außerhalb des Dienstes" abweichend regeln können - und dies mit einem NOTWENDIGEN dienstlichen Zweck begründen (z. B. im Ausland bei "Kneipentour" den Dienstanzug zu untersagen o. Ä.).

Grundsätzlich wird es aber für abweichende Regelungen von der Vorschrift außerhalb des Dienstes schon am dienstlichen Zweck fehlen ...

miguhamburg1

Da Befehle nur zu dienstlichen Zwecken erteilt werden dürfen, muss es sich bei ebensolchen für die Zeit nach Dienst eben per se um Ausnahmen handeln.

Es gibt ja auch Situationen, in denen außer Dienst der FA getragen werden muss, weil die Soldaten keine andere Bekleidung mit sich führen (z.B. Kdr lädt seine Chefs und Spieße während eines TrÜbPl Aufenthaltes auf ein Bier in der nächstgelegenen Ortschaft in ein Gasthaus ein).

Aber davon abgesehen gilt grundsätzlich und ohne anderslautenden Befehl: Außerhalb der Dienstzeit und umschlossener militärischer Anlagen müssen Soldaten entweder den DA oder Zivil tragen.

Andi

Zitat von: F_K am 17. August 2011, 12:08:26
Grundsätzlich wird es aber für abweichende Regelungen von der Vorschrift außerhalb des Dienstes schon am dienstlichen Zweck fehlen ...

Nein, wenn in Einheiten der Marine der Tagesdienstanzug der Kampfanzug ist, ist es nur logisch, wenn die Soldaten damit auch zum Dienst und nach hause fahren dürfen (das war auch die Begründung für die Sonderregelung für Heer und Luftwaffe). Und hier sind dann beispielsweise die Marine Schutzkräfte ein Verband in dem der Kommandeur mit dienstlichem Zweck die Heim- und zum-Dienstfahrt per Befehl erlaubt. Diesen Befehl führen die betroffenen Soldaten im Übrigen auch am Mann, damit man kontrollieren kann. ;)

Gruß Andi
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F_K

ZitatDiesen Befehl führen die betroffenen Soldaten im Übrigen auch am Mann, damit man kontrollieren kann.

... mag ja so sein - ist aber kein Beleg dafür, dass wirklich ein dienstlicher Zweck gegeben ist.

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