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Wehrübungstage, wann sind die Kontigente idR erschöpft?

Begonnen von Opa_Hagen, 21. August 2011, 18:56:40

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Schamane

Im Prinzip hat Miguhamburg1 recht mit seiner Aussage über die Freígabe durch das MobTrT. Mir wurde dazu von P mal gesagt, dass der einzige trifftige Verweigerungsgrund für eine Wehrübung bei einem anderen TrT eine Wehrübung im eigenen Bereich wäre  ;).
Aber leider ist das Wissen der Sachbearbeiter häufig sehr marginal und z.B. in diesem Jahr fiel der Reservistenbearbeiterlehrgang in Hannover kurzfristig aus und nicht wenige S1 - Fw / Offz kennen sich damit nicht aus.
Dort wo Zivilangestellte den Job machen oder aber die Fw eine ausreichend lange Verwendung haben klappt es meist auch.

miguhamburg1

@ Schamane:

Ganz korrekt muss es heißen: Der BeordTrTeil hat gewissermaßen das erste "Zugriffsrecht" für die bei ihm beorderten Reservisten - mit Ausnahme der von den PersfSt selbst initiierten WU (Lehrgänge etc.). Und in der Regel wird die Genehmigung natürlich auch erteilt, wenn der BeordTrTl den Reservisten nicht selbst - ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt - benötigt.

Für den Reservisten bedeutet es demnach, wenn er üben will, wie folgt zu verfahren:

1)  Anfrage beim eigenen BeordTrTl, ob und ggf. wann eine WÜ stattfinden könne. Ggf. nachfragen, ob man dort bereit ist, WÜ-Tage aus dem eigenen Kommandobereich nachzufordern.
Kommt man dort nicht weiter:

2)  Anfrage an einen anderen TrTl, zu dem man Verbindung hat und wenn die einverstanden sind,

3)  Dann Meldung des WÜ-Vorhabens an den PersFhr bei SDBw oder PersA, damit der die Einberufung zur WÜ veranlasst.

Unabhängig zu dieser Frage kann ich immer allen Offz/Uffz d.R. nur raten, außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses einmal im Jahr ein telefonisches Personal- und Perspektivgespräch mit dem PerFhr in der SDBw/dem PersA zu führen, um Möglichkeiten für das Vorankommen und eine sinnvollen Verwendungsaufbau zur Förderung zu besprechen und festzulegen. Geau dies wird nach Auskunft der beiden zuständigen Abteilungsleiter immer noch von viel zu wenig Res in Anspruch genommen.

Schamane

@ Miguhamburg1 dem ist nichts hinzu zufügen. Außer es gibt einige MobTrT die mit Reservisten nichts anfangen können, so scheint es. Da sollte man dann das Gespräch suchen, wenn man dort eingeplant ist.

HCRenegade

Zitat von: miguhamburg1 am 22. August 2011, 16:47:15

Unabhängig zu dieser Frage kann ich immer allen Offz/Uffz d.R. nur raten, außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses einmal im Jahr ein telefonisches Personal- und Perspektivgespräch mit dem PerFhr in der SDBw/dem PersA zu führen, um Möglichkeiten für das Vorankommen und eine sinnvollen Verwendungsaufbau zur Förderung zu besprechen und festzulegen. Geau dies wird nach Auskunft der beiden zuständigen Abteilungsleiter immer noch von viel zu wenig Res in Anspruch genommen.


Aber was genau soll das einem bringen - als Res ist man ja normalerweise "Lückenfüller" für vakante DP, inwiefern sollte mir ein Gespräch mit der SDBw etwas nützen - dadurch werde ich doch nicht schneller befördert und auf anderen DP werde ich dadurch doch wohl auch nicht üben.
Und ich glaube kaum, das die SDBw WÜ "erzwingt", wenn mein MobTrT angeblich keinen Bedarf an mir hat.

Schamane

@ HCRenegade "erzwingen" wird weder P noch die SDBw eine WÜ. Aber noch hat die BW mehr als ein Regiement und manchmal ist der Wechsel der Beorderung einfach nicht zu umgehen, wenn in einer Einheit ein Reserveabwehrsoldat sitzt und man nicht dessen Wechsel in 2 - 3 Jahren abwarten will.

HCRenegade

Wer sagt denn, dass esi n einem anderen TrT anders sein wird? ;)
IMHO ist der einfachste Weg immer noch, einfach woanders zu üben - wo ich beordert bin, ist ja letztendlich relativ wurscht.

miguhamburg1

Mal ganz davon abgesehen: Die PersFhr sind auch dazu da, den Reservisten zu beraten, wie er seine Vorstellungen am Besten umsetzen kann. Er kann dem Res Entwicklungsperspektiven aufzeichnen und dafür entsprechende Qualifizierungen veranlassen. U.U. kann auch ein Wechsel der Verwendung oder Umbeorderung auf einen anderen Dienstposten, dass man eine bessere Entwicklungsperspektive etc. hat.

Dies PersfSt erzwingen genausowenig eine WÜ wie jeder   ->   Schamane  BeordTrTl  <-  auch, denn  für die gelten die Vorschriften genauso. Sie können allerdings mit dem jeweiligen TrTl klären, dass eben ein Verbleib eines übungswilligen Res dort nicht aufrecht erhalten und eine Umbeorderung droht. Mit anderen Worten: Man kann sehr wohl seine Reservekarriere zusammen mit seinem PersFhr gestalten und beeinflussen!

wolverine

Reden schadet nie; wenn man merkt, dass der PersFhr nichts macht, ist selbst das eine Erkenntnis.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Schamane

Mea Culpa selbstverständlich Beorderungstruppenteil nur Mob kürzt sich besser ab  :D. Das "erzwingen" steht deshalb in Anführungsstrichen. Nur kenne ich Fälle, wo P fragt warum üben sie da und sind dort beordert.
Da ist es gut dem P - Referenten die Anträge auf WÜ mit Ablehnung durch das BeordTrTl vorzulegen, weil sich dann der S1 der Einheit bzw. der Kdr. erklären muss wenn das bei allen Resis ist

HCRenegade

Zitat von: Schamane am 22. August 2011, 19:42:17

Da ist es gut dem P - Referenten die Anträge auf WÜ mit Ablehnung durch das BeordTrTl vorzulegen, weil sich dann der S1 der Einheit bzw. der Kdr. erklären muss wenn das bei allen Resis ist


Welche Anträge? Ich selber habe alle meine WÜs telefonisch angefordert - und habe demzufolge auch telefonische Zu- oder Absagen bekommen.

KlausP

Dann schick ihm eben deine Gesprächsnotiz. Habe ich mir in anderem Zusammenhang bei ein paar "Kameraden" auch angewöhnt, die sich "plötzlich und für uns alle unerwartet" an nix mehr erinnern konnten - Alzheimer lässt grüßen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schamane

Bei mir geht es meist schriftlich. Ich hab das mal wegen einer Empfehlung des S1 so gemacht, damit wir beide was in der Hand haben und argumentieren können.
Denn damals war in der Einheit ein Reserveabwehr S3 - StOffz und Stv.Kdr. der gerne Resis auflaufen ließ und wie Miguhamburg1 schrieb hat das BeordTrTl "vorkaufsrecht" und da hieß es dann plötzlich ja da hätte er bei uns Üben können, aber wenn man anfragte hieß es geht nicht. Auf die Art und Weisse konnte man sich absichern altes Militärmotto: Nur was du schwarz auf weiss mit Dienstsiegel und Unterschrift hast hat etwas Bestand.

Holgi33

Ich sehe die Probleme alle nicht.

Zuerst habe ich mich über einige Dienstposten dich mich interessieren informiert, einmal in den Abteilungen selber und dann im Lehrgangskatalog.

Der Stabsdienstfeldwebel SK ist ein Laufbahnlehrgang nach §16 SLV über 44 Tage. Kommt also für mich nicht in Frage. Aber im Lehrgangskatalog steht, wer bereits einen Laufbahnlehrgang nach §16 absolviert hat kann den Lehrgang  Stabdienstbearbeiter SK absolvieren über, ich glaube 25 Tage.

Dann habe ich in den freien Beorderungsstellen auf bundeswehr.de nachgeschaut und in meinem Btl in 2. Kp freie Stellen entdeckt (es gibt für diese ATN/ATB haufenweise freie Stellen überall). Dann habe ich mit der SDBw und unserem KTF gesprochen. Die SDBw wollte mich nicht auf den Lehrgang schicken (wegen Bedarf Aktive) aber hat einer AAP zugestimmt. Der KTF hat der AAP auch zugestimmt und sich über die Ausbildungsinhalte der Lehrgangs Informationen eingeholt. Die SDBw hat mit dann eine WÜ über 3 Wochen zugteilt (anstatt 4 Wochen Lehrgang).

Aktuell bin ich in der 2. Woche, schreibe bereits Dienstpläne, habe vollen Einblick in Tagesgeschäft des KTF und übergreifend des Spieß, da unser Spieß noch im Einsatz ist und der KTF die Vertretung ist. Also bekomme ich noch ein Teil der Personalbearbeitung mit. Dazu werde ich in der 3. Woche Einblicke in andere TE erhalten. Natürlich haben wir auch einen Ausbildungsplan und einen entsprechenden Bericht erstellt.

Man sollte sich darüber im klaren sein was man machen möchte und dann das Ziel strategisch angehen.

Da ich bisher nur grüne ATN/ATB habe ist die ATB StDstBearbr SK (1010963) und OrgFw SK (1030963), nach Abschluß der AAP, der richtige Einstieg in den Innendienst.

KlausP

Das ist doch der "alte" KpTrpFhr, oder?

Die sind bei uns in allen Kompanien (außer der AGA-Kp) als V-Dienstposten in der STAN ausgeworfen und soviel ich weiss bis auf einen auch noch nicht besetzt. Als DP in der Verstärkungsreserve sind die sogar mindestens doppelt zu besetzen, macht also alleine 7 freie DP in meinem Bataillon. Bei den ZgFhrFw in den Kampfkompanien sieht es übrigens nicht viel anders aus. Freie Beorderungsdienstposten gibt es also genug.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Holgi33


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