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Trennungsgeld

Begonnen von Mampel, 30. August 2011, 07:38:05

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Mampel

Moin Kameraden

Wie lange nach Dienstantritt kann man noch nachweisen das man eine Wohnung hat um trennungsgeld zu beantragen?

Gruß flo

snake99

Vielleicht sollten sie sich mit dieser Frage vertrauensvoll an ihren ReFü wenden? ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Zitat von: Mampel am 30. August 2011, 07:38:05
Moin Kameraden

Wie lange nach Dienstantritt kann man noch nachweisen das man eine Wohnung hat um trennungsgeld zu beantragen?

Gruß flo

Die Anerkennung eines eigenen Hausstandes können Sie jederzeit beantragen. Wie lange Ihnen Trennungsgeld rückwirkendn gezahlt wird, kann Ihnen der ReFü Ihrer Einheit beantworten, wobei ich vermute, dass eine rückwirkende Zahlung nicht möglich ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mampel

Aber der Hausstand wird doch dann nicht anerkannt weil er 350 km von der kaserne weg ist oder doch?

KlausP

Wie weit der anzuerkennende Hausstand entfernt ist, ist für die TG-Berechnung erst einmal völlig unerheblich. Es ist nur wichtig, dass Sie als alleiniger Mieter im Mietvertrag stehen. Sie stellen den Antrag auf Anerkennung eines berücksichtigungsfähigen Hausstandes bei Ihrem zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum, dabei eine Kopie Ihres Mietvertrages nicht vergessen. Zu allem Anderen befragen Sie am Besten Ihren ReFü, der sollte Sie kompetenter beraten können.

Die 350 km sind nur dann von Bedeutung, wenn Sie TG als "Wegstreckenentschädigung" beantragen wollten. Diese Entfernung liegt deutlich außerhalb des Einzugsbereiches Ihrer Einheit und somit wäre eine tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Dienstort nicht zumutbar.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Naja aber der Hausstand wird doch erst gar nicht anerkannt wenn er nicht im Einzugsgebiet des Standortes liegt, außer man besitzt den Hausstand schon VOR der Dienstzeit.

KlausP

Zitat von: Rollo83 am 30. August 2011, 16:32:09
Naja aber der Hausstand wird doch erst gar nicht anerkannt wenn er nicht im Einzugsgebiet des Standortes liegt, außer man besitzt den Hausstand schon VOR der Dienstzeit.


Ich wiederhole mich:

Zitat... Zu allem Anderen befragen Sie am Besten Ihren ReFü, der sollte Sie kompetenter beraten können. ...
;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Die Sache ist ja eigentlich ganz leicht. Besitzt man VOR Dienstantritt KEINE Wohnung wird man mit UKV eingestellt und die UKV ist quasi der Umzug in die Stube mal einfach ausgedrückt. Besitzt man VOR Dienstantritt eine anerkennungsfähige Wohnung wird man mit TG eingestellt.

Will man eine Wohnung anerkennen lassen muss diese im Einzugsgtebiet der Kaserne liegen.

Ich hoffe ich hab mich da jetzt nicht vertan bin ja kein ReFü und das zum Glück. ;)

Mampel

Soo ich war beim Refü

Also fangen wir grundlegend an ich bin 21 war im Dezember 2009 zum einstellungstest in whv meine Wohnung hab ich seit 1/2010 (wohne bei meinen eltern im Haus mit habe eigenes schlafzimmer eigene Küche,Bad ein car Port und n kleines stück Garten und zahle monatlich miete) diensteintritt ist bei mir der 1.7.2010

Ich war beim Refü und der hat meine Akte mal durch geguckt und damal habe ich angegeben: keine eigene Wohnung wohnhaft bei Eltern so ist es ja auch. Federigeren meinte er das man da jetzt nix mehr drehen kann weil die rechtsfristen alle um sind kann mir dazu jemand was sagen? Bzw helfen oder wär es ne gute Idee das über den bundeswehrverband zu regeln?

F_K

ZitatIch war beim Refü und der hat meine Akte mal durch geguckt und damal habe ich angegeben: keine eigene Wohnung wohnhaft bei Eltern so ist es ja auch.

Ja! Damit ist UKV zugesagt worden, die Dienstantrittsreise war der Umzug. Die UKV ist ein begünstigender Verwaltungsakt und kann nachträglich nicht mehr geändert werden.

ZitatFederigeren meinte er das man da jetzt nix mehr drehen kann weil die rechtsfristen alle um sind kann mir dazu jemand was sagen? Bzw helfen oder wär es ne gute Idee das über den bundeswehrverband zu regeln?

Du willst gegen Deine EIGENEN ANGABEN und ANTRÄGE vorgehen? ... und was soll der Bundeswehrverband da machen?

Ist die Wohnng überhaupt "abgeschlossen"?,  werden die Mieteinnahmen von Deinen Eltern versteuert?, seit wann besteht der Mietvertrag?, seit wann gibt es nachweisbare Mietzahlungen ... Nachtigall, ich hör dir trapsen ...

AriFuSchr

Zitatwerden die Mieteinnahmen von Deinen Eltern versteuert?,

no Investigation, Sir  8)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

F_K

Zitatno Investigation, Sir 

... schon mal was von rhetorischen Fragen gehört?

(für alle die es nicht haben: Es ist ein freundlicher Hinweis darauf, dass die "nachträgliche Konstruktion" eines Mietverhältnisses mit dem Ziel höhere Ansprüche ggf. der Bundeswehr zu haben ggf. strafrechtliche Relevanz haben kann und sich viele Dinge im Nachhinein "nicht mehr so hinbiegen lassen", dass es bei Nachforschungen eben nicht auffällt - und dabei auch andere steuerliche und rechtliche Aspekte zu bedenken sind ....)

AriFuSchr

so ganz rethorisch habe ich sie nicht mehr verstanden, nachdem dahinter auch schon die Nachtigall trapste.

Inwieweit die Bw Einblick in die Steuerakten der Eltern des TE erhalten, können wir auch gerne diskutieren - nämlich keinen.

Aber Deine Ausführungen sind natürlich richtig. Solche Konstruktionen haben rechtliche und können damit auch steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

F_K

ZitatInwieweit die Bw Einblick in die Steuerakten der Eltern des TE erhalten, können wir auch gerne diskutieren - nämlich keinen.

Darüber können wir nicht diskutieren - weil uns beiden die Rechtslage klar ist.

(Die StA hätte da allerdings schon Möglichkeiten ...).

Ich bin mal gespannt, was der TE dazu sagt: Stellt einen Antrag, macht Angaben, alles wird antragsgemäß entschieden - und nun will er dass alles nicht "wahrhaben" -

Wenn er die rechtlichen / steuerrechtlichen Hürden meistert, kann er sich die Wohnung zukünftig anerkennen lassen (als zweiten / ersten Wohnsitz), aber da diese Wohnung nicht im Einzugsbereich ist, bringt das nicht wirklich etwas.

Steve87

Die anerkennung der Wohnung könnte aber wieder interessant werden wenn es auf einen Lehrgang geht der länger als 3 Monate geht. Denn dann wäre er auch nach den 3 Monaten die er sowieso Trennungsgeld bekommt, weiterhin trennungsgeld berechtig.
Und noch eine Sache zum Mietvertrag: Selbst wenn du eine eigene Abgeschlossene Wohnung im Haus deiner Eltern hast und dafür keine Miete zahlst aber einen Mietvertag hast(in diesem müsste dann bei Mietpreis natürlich 0€ stehen) wird diese Wohnung anerkannt. Nur so als kleiner Tip für Leute die das nicht wissen. Dadurch das ich dies erst später erfahren habe sind mir nämlich 9 Monate Trennungsgeld durch die Lappen gegangen;)
Beamter im mittleren technischen Dienst

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