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wichtige fragen zum dienst dienstverschiebung?

Begonnen von stefan@16, 16. September 2011, 10:45:43

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stefan@16

Gegen mich läuft ein Strafverfahren,die Sache ist so lächerlich das mein Anwalt folgendes an die staatsanwaltschaft geschrieben hat : Angesichts der gesamtumstände gehen wir davon aus, dass das gegen den betroffenen eingeleitete verfahren wegen geringer schuld ohne auflagen eingestellt werden kann und beantragen entsprechend zu verfahren.        Im oktober hätte ich dienstantritt gehabt    fällt ja jetz flach, da die sache noch nicht komplett abgeschlossen ist .    muss ich mich jetz neu bewerben  ?   oder bleibt alles gleich verpflichtungszeit  wären bei mir 12 jahre gewesen      wie läuft es ab ? Werde ich  zum nächst möglichen termin automatisch eingeplant ?  gleiche stammeinheit   oder kann es sogar sein, das ich auf 4 oder 8 jahre runter gesetzt werde ?  :-\

snake99

Ich denke, dass hier ein Anruf bei ihrem Einplaner das sinnvollste sein sollte ;)

Haben sie denn schon schriftlich Bescheid bekommen, dass ihre geplante Einstellung erstmal nicht vollzogen werden wird?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

stefan@16

ne nur am telefon wurde es mir mitgeteilt   und der aufhebungsbescheid soll unterwegs sein

snake99

Tja, dann wird wohl nichts daran vorbei führen nochmals mit ihrem Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

stefan@16

und erfahrungsgemäß wie läuft es jetz ab  ? neu bewerben oder wird es automatisch verschoben

snake99

Das wird ihnen ihr Einplaner sagen ... die Kristallkugel ist leider immer noch in der Inst ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy


stefan@16


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


wolverine

Das ist bisher nur ein Antrag Ihres Verteidigers. Den bezahlen Sie dafür, dass er Ihre Sicht der Dinge vertritt. Und auch er sagt nicht "Er war gar nichts" sondern spricht lediglich von "geringer Schuld". Warten Sie erst einmal anb wie der Staatsanwalt verfährt und ob evtl. das Gericht sogar die Anklage zuläßt.
Und erst dann kann man halbwegs seriös sagen ob die alte Vewerbung noch aufrechterhalten werden kann oder ein komplett neues Verfahren her muss.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

stefan@16

ich habe gestern im tv gesehen im logistik bereich werden tausende stellen weg fallen   heist es das dadurch meine einstellung komplett auf dem eis liegt

snake99

Die Kristallkugel ist immer noch defekt ... auch bei dieser Frage kann ihnen nur ihr Einplaner helfen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

MarekD

Jungens, warum baut ihr auch immer so ne Scheiße? Egal ob kleine oder große Schuld. Es geht doch auch ehrlich.  :(

Dir dennoch viel Glück. Ich hoffe, daß Du aus der Sache lernst.

KlausP

Zitat von: stefan@16 am 22. September 2011, 09:40:41
ich habe gestern im tv gesehen im logistik bereich werden tausende stellen weg fallen   heist es das dadurch meine einstellung komplett auf dem eis liegt

Logistik-Bereich? Niemand hat von Truppengattungen gesprochen sondern von Teilstreitkräften und Org-Bereichen. Wenn Sie wirklich zu Bundeswehr wollen, könnten Sie die Zeit bis dahin mal zum Lesen nutzen - bei www.bundeswehr.de, www.deutschesheer.de, www.marine.de, www.luftwaffe.de, www.streitkräftebasis.de oder www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de. Da können Sie sich schon mal mit den Unterschieden vertraut machen. Ausserdem sollten Sie sich mal langsam einen anderen Schreibstil angewöhnen, das ist hier nämlich ein Forum und kein Chat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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