Habe letzte Woche mal eine eMail an die Senatsverwaltung für Finanzen geschrieben.
Heute habe ich folgende Antwort bekommen. (Die Klarnamen wurden ge"x"t.)
Sehr geehrter Herr XXXX,
aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, den Hauptwohnsitz gem. § 9 BGB am Standort Ihrer Einheit melden zu müssen, wird in Berlin wegen der ausschließlich beruflichen Veranlassung kein zweitwohnungsteuerpflichtiger Nebenwohnsitz begründet.
Sie werden dennoch zu gegebener Zeit vom Finanzamt Mitte/Tiergarten Zweitwohnungsteuer-Erklärungsvordrucke zugesandt bekommen, da im Rahmen des Datenaustauschs mit der Meldebehörde rechtliche und persönliche Gegebenheiten nicht erkannt werden können.
Ich bitte Sie, die Vordrucke soweit möglich / erforderlich auszufüllen und unter Beifügung dieser E-Mail dem Finanzamt zurückzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX XXXX
Senatsverwaltung für Finanzen
Referat III C