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Ausbildung Fachinformatiker

Begonnen von Rednaxela, 22. September 2011, 09:22:35

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Rednaxela

ZitatEr bekommt ja Dienstbezüge von der Bundeswehr, demnach zahlt man ihm ja schon irgendwie die Fahrtkosten :). Allerdings wird hier sein Geldbeutel nicht geschont, wie es früher bei den GWD war.

Aber bekommt man als lediger Trennungsgeldberechtigter nicht eine Heimfahrt im Monat bezahlt? Natürlich in Form eines Zugtickets?

tut mir leid aber so ganz verstehe ich das nicht?!?!

ZitatDas sehen Sie falsch.

Wie ist es denn dann?

KlausP

Was ist daran nicht zu verstehen?

Warum sollte Ihnen als SaZ die Bundeswehr Ihr Privatvergnügen bezahlen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

kurbelwelle

Als SAZ gibt es keine Zugtickets, außer das Erste zum Dienstantritt.
Eine monatliche Heimfahrt gibt es auf Antrag.
Bis 200Km klasse 2 und ab 200km Klasse eins.
Das schreibst Du auf den Antrag und ca. 4 Wochen später hast Du die Kohle, kannst auch sammlen. Die Kohle gibt es ein Jahr rückwirkend. Ich sammle.
Solltest Du, wie ich beim Dienstantritt minderjährig sein, bekommst Du 2 Heimfahrten im Monat.
Egal ob AGA, Lehrgang oder sonst was.
Und nicht vergessen, ab Januar 2012 gibt es KINDERGELD, die 8004 Grenze ist da weg.
Habe schon mit meiner Kindergeldstelle gesprochen, Antrage gibt es ab Nov.11.
Jeder Lehrgang, ZAW usw. wird anerkannt.
Da können wir jugendlichen voll abfetten, die 180€ sind Steuerfrei!!! Eigentlich der blanke Wahnsinn.....................aber einem geschenkten Gaul, schaut man nicht ins Maul.

Rednaxela

ZitatAls SAZ gibt es keine Zugtickets, außer das Erste zum Dienstantritt.
Eine monatliche Heimfahrt gibt es auf Antrag.
Bis 200Km klasse 2 und ab 200km Klasse eins.
Das schreibst Du auf den Antrag und ca. 4 Wochen später hast Du die Kohle, kannst auch sammlen. Die Kohle gibt es ein Jahr rückwirkend. Ich sammle.
Solltest Du, wie ich beim Dienstantritt minderjährig sein, bekommst Du 2 Heimfahrten im Monat.
Egal ob AGA, Lehrgang oder sonst was.

ok danke des verstehe ich jetzt auch.


noch eine Frage:
Ich habe jetzt eine Bewerbung zur Ausbildung geschickt. Hatte ein Gespräch mit dem Wehrdienstberater habe aber versäumt zu Fragen wann ich mich spätestens Melden sollte sollte ich wirklich dort die Ausbildung machen. Er sagte sollte ich das vorhaben soll ich mich wieder melden nur wann?!?
weiß das hier jemand?

mailman

Häh?

Wenn du eine Bewerbung  als Soldat abgegeben hast, dann meldet man sich bei mir? Oder was ist gemeint?
Zudem bewirbt man sich als SOLDAT

Rednaxela

ZitatWenn du eine Bewerbung  als Soldat abgegeben hast, dann meldet man sich bei mir? Oder was ist gemeint?
Zudem bewirbt man sich als SOLDAT

Ich möchte eine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration bei der BW machen. Dafür hab ich eine Bewerbung geschrieben.
Für eine Ausbildung in diesem Beruf "muss" ich mich 8 Jahre verpflichten... als Soldat.

KlausP

Sie haben es immer noch nicht begriffen, aber ich geb's jetzt auf ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hei-Ko

Nein, du hast dich als Soldat beworben und wenn diese Ausbildung für deinen Posten notwendig ist, bekommst du diese Ausbildung.

In erster Linie wirst du Soldat sein, die Ausbildung ist nur ein plus von der Bundeswehr, damit du einen Dienstposten ausfüllen kannst.

KlausP

#23
... ausserdem beträgt die Regelverpflichtungszeit in der Laufbahn der Uffz allgFD mit ZAW-Zusage 9 Jahre. sagt jedenfalls www.bundeswehr-karriere.de ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Zitat von: HeikoG. am 26. September 2011, 18:26:07
Nein, du hast dich als Soldat beworben und wenn diese Ausbildung für deinen Posten notwendig ist, bekommst du diese Ausbildung.

In erster Linie wirst du Soldat sein, die Ausbildung ist nur ein plus von der Bundeswehr, damit du einen Dienstposten ausfüllen kannst.

Richtig sonst könnte man ja auf einen Neckermann zurückgreifen.

Mir wäre auch neu das man eine "Bewerbung für die Bw schreibt"? Dachte immer das wären Bewerbungsbögen ???

Hei-Ko


Rednaxela

ZitatNein, du hast dich als Soldat beworben und wenn diese Ausbildung für deinen Posten notwendig ist, bekommst du diese Ausbildung.

In erster Linie wirst du Soldat sein, die Ausbildung ist nur ein plus von der Bundeswehr, damit du einen Dienstposten ausfüllen kannst.

Ok und wann sollte ich mich dann spätestens melden sollte ich Soldat werden wollen? So dass ich möglichst am 1. September (wie Zivil hald auch) mit meiner Ausbildung beginnen kann? Oder ist das überhaupt möglich?

kann ich mir dann sicher sein dass ich dann als FI ausgebildet werde oder ist das "glückssache" wenn gerade einer gebraucht wird dann bilden sie mich in diesem Beruf aus?

KlausP

Zitat... oder ist das "glückssache" wenn gerade einer gebraucht wird dann bilden sie mich in diesem Beruf aus?

Ja. Wenn sich jemand bewirbt, der diesen Beruf bereits mitbringt - wer, glauben Sie, wird eingestellt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hei-Ko

Hast du die, vom Wehrdienstberater ausgehändigten, Berwerbungsbögen und die notwendigen Unterlagen denn schon beim ZNwG abgegeben? Wenn du das getan hast, wirst du von dem zuständigen ZNwG zu einem Eignungstest eingeladen. Wenn du den bestehst und Stellen im Januar frei sind, wirst du eine bekommen. Wenn erst zu einem späteren Termin freie Stellen für den von dir angestrebten Diensposten frei sind, musst du dich noch etwas gedulden.

kurbelwelle

#29
Rednaxela,
ich glaube Du warst noch garnicht bei Wehrdienstberater,
denn erstens, uffz 8 Jahre ist ohne ZAW
uffz mit 9 jahre ist mit ZAW 21 Monate voll Ausbildung.
Feldwebel mit ZAW ist 13 Jahre.
Nun ist es so, das genau in dieser Sparte, im Heer und auch bei der Luftwaffe, uffs und Feldwebel gesucht werden. Händeringend gesucht!!!
Warum willst Du da nur uffs machen?
Und Bewerbungsschreiben ist ja nicht die Endlösung.....
Du bekommst vom Wehrdienstberater einen ganzen Pack-Papier was Du ausfüllen musst und einige Unterlagen beilegen musst.