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Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"

Begonnen von Der Reservist, 23. September 2011, 19:02:50

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KlausP

Zitat... Er muss die Standzeit nach Soldatenlaufbahnverordnung haben und muss dass Durchschnittsalter der aktiven erfüllen. ...

Nein. Er darf nicht jünger sein als der jüngste beförderte Aktive, vergleichbare Beurteilung und alle anderen Voraussetzung als erfüllt angenommen. Deshalb veröffentlicht ja die SDBw jährlich die entsprechenden Vergleichswerte der Beförderungen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Da muss ich dem Troubleshooter recht geben:
Die Punkte bei der BS-Betrachtung setzen sich zu je ca. 1/3 aus Note des Fw-Lg, Potentialfeststellung und BU zusammen.

Führt auch schon mal dazu, dass Soldaten, die in den ersten beiden Punkten sehr gute Wertungen haben, auch gut beurteilt werden- so unter dem Motto: Dann fördern wir wenigstens den, der noch am ehesten ne Chance hat, besser als keinen im Verband/der Einheit zum BS machen zu können . Was dann allerdings auch gerne vergessen wird ist, dass Soldaten sehr gute Theoretiker sein können (somit gute Lehrgangsnoten), im praktischen Dienstbetrieb allerdings die letzten Flachpfeiffen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

snake99

Zitat von: KlausP am 24. September 2011, 16:48:49
Zitat... Er muss die Standzeit nach Soldatenlaufbahnverordnung haben und muss dass Durchschnittsalter der aktiven erfüllen. ...

Nein. Er darf nicht jünger sein als der jüngste beförderte Aktive, vergleichbare Beurteilung und alle anderen Voraussetzung als erfüllt angenommen. Deshalb veröffentlicht ja die SDBw jährlich die entsprechenden Vergleichswerte der Beförderungen.

Seid ihr euch sicher, dass dies noch aktuell ist?

Denkt an die neue SLV und die Möglichkeit bei einer fachdienstlichen Verwendung direkt als SF eingestellt werden.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Ja, ich bin mir sicher. Und die Einstellung mit höherem Dienstgread hat mit einer Beförderung erstmal nichts zu tun. In der SLV ist auch festgelegt, welche Zeiten zu erfüllen sind und es wird unterschieden zwischen Soldaten, die die "normale" Laufbahn absolvieren und solchen, die mit höherem Dienstgrad eingestellt worden sind - auch und gerade bei Aktiven.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

@ Schamane: Gerade ein so aktiver Teilnehmer hier im Forum sollte wissen, dass nur Maschinen, Geräte und Fahrzeuge etc. Standzeiten haben. Wir Soldaten haben Stehzeiten!

@ Schamane und Snake: Die Beförderungen der Reservisten erfolgen nach den gleichen Grundsätzen wie bei den vergleichbaren Aktivenlaufbahnen. Grundlage hierfür sind gesetzliche und laufbahnrechtliche Vorgaben. Zentrale Entscheidungsgrundlage sind sowohl erfolgreich abgelgte Ausbildungsabschnitte sowie die Beurteilungen. Heißt, die Spitzengruppe der Aktiven wird altersmäßig vergleichbar mit der Spitzengruppe der Reservisten befördert usw. Hierzu schrieb Klaus bereits Detailliertes. Das war auch vor der Änderung der SLV so.

Schamane

Ich fühle mich hiermit ermahnt und stell mich in die Ecke  :-[ werde in der Eile bei Stand bleiben, da ich damit auch den Standort verbinde.

Holgi33

Nach meiner AAP zum StDstBearb SK im Dienstgrad Fw wurde ich jetzt, kurz der vor der Beförderung zum Ofw, mit 8.x beurteilt.

Bereits in einem Jahr kann ich zum HtpFw befördert werden (Eintritt in die Bundeswehr länger als 8 Jahre), was dann mein letzter möglicher Dienstgrad ist, da ich dann mit 59 Jahren erst zum StFw befördert werden könnte. Ein Jahr vor dem 60. darf nicht mehr befördert werden es sei denn, man verlängert bei mit auf 65. Jahre.

Wie oft werden Reservisten beurteilt?
Werde ich zur nächsten Beförderung nach einem Jahr Stehzeit wieder beurteilt?

Tommie

@holgi33:

Hier hilft ein Blick in die ZDv 20/6, die in ihrem Kapitel 2 (u. a.) die Beurteilungen der Reservisten regelt:

Ziffer 213 a)

"Eine Beurteilung ist zu erstellen für Offiziere und Unteroffiziere der Reserve

...
– nach einer Wehrdienstleistung von mehr als zwölf Tagen, wenn Wehrdienstleistende in ihrem derzeitigen Dienstgrad noch nicht beurteilt wurden,
– bei Wehrdienstleistungen, in denen die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt werden und bis dahin noch keine Beurteilung in der derzeitigen Beorderungsverwendung erstellt wurde oder
– auf Anforderung durch die PersBSt."

Falls Du die ZDv in digitaler Form haben möchtest, schicke mir bitte eine PM mit Deiner Emailadresse zu ;) !

HCRenegade

@ Holgi:

Wieso 8.x ?
Die Beurteilungen für Res haben doch immer nur ganze Zahlen und keine Nachkommastellen.

Tommie

Da hat er allerdings recht, der HCRenegade ;) !

Der aktuelle Beurteilungsvordruck für Reservisten ist in Anlage 14 zur ZDv 20/6 geregelt und erfasst unter dem Punkt 2 "Bewertung der Aufgabenerfüllung" nur eine Reihe von Feldern zum Ankreuzen von 1 bis 9! Allerdings soll es gelegentlich schon vorgekommen sein, dass eine Zwischen-Bewertung von z. B. 5,5 durch Ankreuzen sowohl der 5 als auch der 6 zum Ausdruck gebracht wurde ;) !

Sollte die Beurteilung allerdings auf einem "alten" Vordruck erstellt worden sein, wird die SDBw diese zur Korrektur und "Umschreibung" auf den aktuellen und richtigen Vordruck an den Ersteller zurück verweisen!

DK

Interessante Diskussion!
Wie lange ist die Stehzeit um vom DG Hauptmann zum DG Major befördert zu werden. (Beurteilung  7.8 im letzten Jahr). Meines wissens 72 Tage WÜ abBeförderung zum H. Liege ich da richtig?

MKG
DK
'Vom Einsatz her denken'

Tommie

Um zum Major d. R. befördert werden zu können, sind laut ZDv 20/7, Ziffer 215, zunächst einmal eine Zeit von 10 Jahren seit der Beföderung zum Leutnant d. R. erforderlich, also zehn sog. "Offiziersdienstjahre"! Weiterhin muss seit der letzten Beförderung mindestens ein Jahr vergangen sein (ZDv 20/7, Ziffer 111) und im Dienstgrad Hauptmann müssen mindestens 36 Wehrübungstage abgeleistet worden sein, von denen mindestens 12 Tage zusammenhängend geübt worden sein muss, dass eine Beurteilung erstellt werden kann, auch müssen mindestens 12 dieser 36 Wehrübungstage in einer höher bewerteten Verwendung abgeleistet worden sein (ebenfalls ZDv 20/7, Ziffer 215)! Für diese höher bewertete Verwendung ist die Stelle des "Chef 1. Kp", die meistens mit "H/M" geschlüsselt ist, recht beliebt.

miguhamburg1

Der Reserveoffizier hat im Dienstgrad Hauptmann mindestens 36 WÜ-Tage abzuleisten, davon mindestens 12 Tage auf einer mit A 13 dotierten Stelle zu üben und muss entsprechend beurteilt werden. Alle weiteren Details von Tommie stimmen.

Da es bei den Übungsmöglichkeiten ganz stark auf die TrGttg/Verwendung des ResOffz ankommt, kann man den "beliebten Chef 1./- Dienstposten" sicher nur als Anhalt, aber eben nicht als Maßstab anlegen. Übrigens ist mir kein einziger Chef-1./- DP bekannt, der als "A 12/A13" dotiert wäre. Meines Wissens nach sind dies allesamt A 13 DP.

Weitere Betätigungsfelder für die höherwertige Verwendung wären z.B. im Bataillonsbereich S 4 StOffz, TStOffz, S 3 StOffz (u. stvBtlKdr) oder ab der Brigadeebene auch S 2 StOffz, S 6 StOffz, NschStOffz etc.

F_K

ZitatÜbrigens ist mir kein einziger Chef-1./- DP bekannt, der als "A 12/A13" dotiert wäre.

Zustimmung. Gibt es auch nicht, weil eine Bündelung "Offizier / Stabsoffizier" nicht sinnvoll wäre.

Tommies "Vermutung" kommt wohl eher aus der Praxisbeobachtung, dass der junge BS als Hauptmann auf diese Stelle kommt, und dann zum Major befördert wird.

ZitatBeurteilung  7.8 im letzten Jahr

Diese Beurteilung noch als Aktiver? Wie ist die derzeitige Stelle dotiert?

miguhamburg1

Lieber F_K, Sie haben Recht, diese Bündelung ist nicht vorgesehen, ist also auch nicht in STAN abgebildet...

Aber: Es gibt natürlich Dienstposten, die sind entweder als A 11/12 oder als A 13 ausgeworfen..., z.B. der TOffz/TStOffz..

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