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Fotos/Videos wärend der AGA?

Begonnen von Manu88, 04. Oktober 2011, 18:10:22

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mailman

Es gibt ja keine übliche Erlaubnis, aber zumidnest Kasernen in denen es geduldet wird. Schließ gab es ja schon in den 60er 70er usw. Jahren "Poser Fotos" vor dem Spind, für die sicher nicht das Fotografierverbot aufgehoben wurde. Neulich fand ich bei YT sogar ein AGA Video von 1993.

Wotan

In den Kasernen wo so etwas geduldet wird/wurde, geht echt jemand nicht nur auf Messers schneide, sondern ist man ganz klar abgerutscht - ist nur eine Frage der Zeit, wann der Schnitt det Gemächt erreicht und konzequent weh tut!

Davon mal ab, werden somit auch ganz klar Persönlichkeitsrechte dritter verletzt!

Und nur weil 100 Lemminge sprangen, spring ich mit?

Hier nur noch eines, Unwissenheit - schützt vor Strafe nicht.
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miguhamburg1

@ Wotan: Ein Standortkommando gibt es nur in Berlin und dessen Kommandeur ist genauso wie die Kommandeure der Landeskommandos in den anderen Bundesländern fachlicher Vorgesetzter der Standortältesten. Für die Erteilung von Foto-/Filmgenehmigungen sind einzig und allein die Kasernen- oder Truppenübungsplatzkommandanten und sonst niemand.

Und, ja, es gibt vereinzelt Dauergenehmigungen mit Auflagen, zB für AGA-Einheiten, um sich die regelmäßige Neugenehmigung zu ersparen. Darüber müssen die Einheitsführer aber ihre Soldaten präzise informieren und belehren, was erlaubt ist und was nicht.

Wotan

Bereit zu Helfen – Fähig zu Kämpfen

HaDo

bei meiner AGA hat seinerzeit der zugführer immer fotos gemacht, während die uffze uns durch feld, wald und wiesen gejagt haben; auf anfrage konnte dann jeder rekrut am ende eine cd haben, oder einen usb-stick mitbringen
aber das ist vermtl. von einheit zu einheit unterschiedlich

schlammtreiber

Generationen von Rekruten haben beim Bund Photos für daheim gemacht. Wir können uns jetzt also an der de jure Lage aufhängen, bis zum Erbrechen das Photographierverbot zitieren, und darüber fabulieren, dass diese Generationen eigentlich sämtliche Gefängnisse der Republik füllen müssten, ODER wir können realistisch genug sein anzuerkennen, dass der Fragesteller de facto natürlich auch Gelegenheit haben wir, das eine oder andere Photo zu schießen.

Und niemand wird ihn dafür ERschießen.
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Wotan

ja genau... prinzipien sind ja hier eh wurscht, oder was?

also herr schlammtreiber, für diese generationen kann ich nichts machen, auch kann ich andere davon nicht abhalten, doch hinweisen darauf,
dass dies ein DIENSTVERGEHEN darstellen kann, was mit großer wahrscheinlichkeit bei den meisten der fall ist.
auch die öffentliche darstellung vergangener "nichtvorhandener Bilder" sollte jeden mit ein wenig hirn dazu verleiten, dies nicht zu ignorieren, sondern darauf hinzuweisen, dass dabei grob gegen geltendes recht, ja, auch jetzt noch, verstoßen wird...

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schlammtreiber

Zitat von: Wotan am 05. Oktober 2011, 09:04:07
...dass dabei grob gegen geltendes recht, ja, auch jetzt noch, verstoßen wird...

Zitat von: schlammtreiber am 05. Oktober 2011, 08:49:29
de jure ... de facto ...

Hast Du ein Problem mit verstehendem lesen, oder sind es diese Fremdwörter? Soll ich sie leicht verständlich und verdaulich übersetzen? Willst Du ein Taschentuch?
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miguhamburg1

Lieber Schlammtreiber,

hier soll ganz sicher niemand kriminalisiert werden. Ich schrieb ja auch bereits, dass diese Frage gerade in AGA-Standorten im Sinne Aller allgemein mit den Kasernenkommandanten geregelt ist.

Dennoch meine ich, dass es generell ratsam ist, seine Vorgesetzten nach der konkrten Ausgestaltung der Fotografiererlaubnis zu fragen, bevor man loslegt, um jeglichen Ärger zu vermeiden. Denn im Fall des Falles kann so etwas eben auch ins Auge gehen, und das muss ja nicht sein.

So ganz weltfremd ist die Bundeswehr ja nun auch nicht...

mailman

Wo werden den Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt wenn man nru selbst auf einem Foto zu sehen ist?

Aber Sie haben Recht! Man muss in der Bundeswehr noch gegen viel mehr vorgehen! Wenn man im FA einkauft obwohl das nicht auf dem Weg liegt. Oder wenn man trotz Verbot in der ZdV einen MP3 Player zur Uniform trägt.

Und ich habe während meines Wachdienstes ein kurzes Gespräch mit dem Waha geführt, was ja offiziel verboten ist?

KlausP

Zitat... Davon mal ab, werden somit auch ganz klar Persönlichkeitsrechte dritter verletzt! ...

Aber erst dann, wenn man die Videos und Bilder ohne Zustimmung der darauf Abgebildeten öffentlich zugänglich macht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Wotan

Zitat von: KlausP am 05. Oktober 2011, 18:15:16
Zitat... Davon mal ab, werden somit auch ganz klar Persönlichkeitsrechte dritter verletzt! ...

Aber erst dann, wenn man die Videos und Bilder ohne Zustimmung der darauf Abgebildeten öffentlich zugänglich macht.


was ja beim "hier, schaut euch mal den link an, was für schöne bundeswehrbilder zu sehen sind!" - gegeben ist... und wer hat schon 6000 freunde...

desweitern, auf einigen bildern hier im netz sind dinge zu sehen - bei einigen wundere ich mich nicht nur, sondern es lässt mich echt sauer werden... weil: nicht nur die Abgebildeten haben offensichtlich dann meist, beschämend daneben gegriffen, sondern auch die damalig verantwortlichen...

wenn ich sowas finden würd, von meinen jungs, dann aber... ein persönliches Gespräch wird dies!
Bereit zu Helfen – Fähig zu Kämpfen

Timid

Zitat von: Wotan am 05. Oktober 2011, 21:18:42was ja beim "hier, schaut euch mal den link an, was für schöne bundeswehrbilder zu sehen sind!" - gegeben ist...

Das sagt doch überhaupt nichts darüber aus, wie die Bilder entstanden sind und ob wirklich Rechte Dritter verletzt wurden! Was, wenn alle Abgebildeten (mündlich oder durch wissentliches Nase-in-die-Kamera-halten) ihr Einverständnis erklärt haben?

Die Aussage, dass solche Bilder Persönlichkeitsrechte verletzen, ist so allgemein jedenfalls falsch.
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mailman

Zudem hat hier niemand vom veröffentlichen der Bilder im "Netz" gesprochen

Manu88

stimmt. es sollten Bilder für mich, meine Familie, und meine Freundin sein. von veröffentlichen hat niemand was gesagt. da würd ich natürlich vorher erlaubniss einholen.

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