Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

VerkehrsRecht Vorstrafe in Aussicht - EInstellung beim Bund ? (FWD)

Begonnen von Gigi, 13. Oktober 2011, 21:19:16

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Gigi

Hey,
hab heute nen bissl Mist gebaut...
Ich habe heute meine Tante vom Bahnhof abgeholt mit einem Wagen der zwar zugelassen war, wo jedoch die Versichrung fehlte.
Wurde bei einer Kontrolle erwischt und wuerde gerne wissen ob ich noch eine Chance bei der Bundeswehr hab..
Meine Musterung also EUF und Arzt ist mitte nächster Woche.
Ich hoffe ihr koennt mir da helfen.

MfG,
Gigi

miguhamburg1

Es kommt ganz darauf an, ob gegen Sie wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit ermittelt wird. Angeben müssen Sie das Ermittlungsverfahren, wenn gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird. Und ob dies Auswirkungen auf den Beginn Ihrer Soldatenlarriere hat, entscheidet der zuständige Rechtsberater.

Pearlinha

02.01.2012
- Aga in Nienburg 7./EloKaBtl 912 -
01.04.2012
-Stamm 4./OpInfo 950

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

miguhamburg1

Tja, lieber Fragensteller, dann wird es wohl nichts mit dem Beginn Ihres Dienstes in der Bw, bis das Verfahren gegen Sie abgeschlossen ist.

kurbelwelle

Da müssen wir doch erst mal in die Tiefe gehen.
Waren die Stempel noch auf dem Nummernschild oder schon abgekratzt?
Hat die Polizei das Fahrzeug abgeschleppt?

wolverine

Und warum? Es geht hier nicht um die Zulassung sondern um offensichtlich (Einlassung des Beschuldigten) um nichtvorhandenen Versicherungsschutz. Entweder war der Wagen zu dem Zeitpunkt versichert oder eben nicht. Wenn nicht und im öffentlichen Verkehr bewegt, ist der objektive Tatbestand erfüllt.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

ZitatIch habe heute meine Tante vom Bahnhof abgeholt mit einem Wagen der zwar zugelassen war, wo jedoch die Versichrung fehlte.

Der Hinweis, dass dieser Umstand nicht bekannt war, fehlt.
Bahnhöfe sind öffentlich - ist also völlig egal, ob das Fahrzeug Nummernschilder und / oder Plaketten hatte - der Tatbestand ist erfüllt.

Und warum ist das eine "böse Straftat"? Weil der Fahrer im Falle eines Unfalls mit Personenschaden öfter mal den Schaden nicht bezahlen kann - das Opfer also auf den Kosten "sitzen bleibt".

Was für eine Laufbahn soll es den werden? Der RB entscheidet natürlich, aber ich würde hier schon Probleme mit "verantwortungsvollem Handeln" sehen - die eine Verwendung als Vorgesetzter ausschließen.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Ja, stimmt.

Je nach Fallgestaltung kann aber auch Vorsatz unterstellt werden bzw. die Ermittlungen ergeben weitere Fahrten - dann werden wohl die meisten StAs von einer Einstellung gegen Auflagen absehen und es gibt einen Strafbefehl.

(Wenn der Bewerbungsbogen nunmehr ausgefüllt bzw. ergänzt werden muss, ist die Straftat der Bw bekannt - dann ist es auch egal ob eingestellt wird oder nicht - die Zweifel an der Eignung haben nichts mit der Verfahrensökonomie der StA z tun.)

miguhamburg1

Auf jeden Fall wird der RB zu entscheiden haben, inwieweit erst einmal der Ausgang des Verfahrens abzuwarten ist, und der Fragensteller hat anzugeben, dass gegen ihn in einer Strafsache ermittelt wird - und zwar unabhängig von Status und Laufbahn.

Gigi

Danke erstmal fuer die Antworten.
Ich habe mri erstmal FWD vorgstellt und wollte dann in die FsJG Laufbahn einschlagen.
Tatbestand is wohl klar erfuellt, jedoch hab ich das Jugendstrafrecht auf meiner Seite.
Ich meine gelesen zu haben, dass Strafen unter 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen unter 1 Jahr nicht im pol. Fuherungszeugnis vermertk werden.
Vorbestraft bin ich ebenfalls nicht.
Solange ich noch keine Post bekommen habe, muss ich keine Angabe machen, sagte mir mein Anwalt.

Also scheinen meine Chancen doch relativ gut zu stehen, oder ?

F_K

ZitatIch meine gelesen zu haben, dass Strafen unter 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen unter 1 Jahr nicht im pol. Fuherungszeugnis vermertk werden.

Eine Meinung, aber FALSCH.

ZitatVorbestraft bin ich ebenfalls nicht.

Mag sein, aber eine Verurteilung liegt hier durchaus im Rahmen des Möglichen, sogar des Wahrscheinlichen.

ZitatSolange ich noch keine Post bekommen habe, muss ich keine Angabe machen, sagte mir mein Anwalt.

Kommt auf die Formulierung in den Bewerbungsbögen an - die liegt mir nicht vor. Ein polizeiliches Ermittlungsverfahren liegt jedenfalls mindestens schon vor.

ZitatAlso scheinen meine Chancen doch relativ gut zu stehen, oder ?

Na, für FWD schon - für FschJg Fw oder Offz wird man sehen müssen.

Gigi

Also fuer Offz hab ich die schulie Bildung eh nicht.
Es reicht nur fuer die Laufbahn der Mannschaften.

Naja das mit dem Fuehrungszeugnis hab ich wikipedia entnommen.. o0

MfG

justice005

Zitatund der Fragensteller hat anzugeben, dass gegen ihn in einer Strafsache ermittelt wird - und zwar unabhängig von Status und Laufbahn.

wo steht das eigentlich? Ich finde es eine interessante Frage, ob man Strafverfahren, die zwischen dem wahrheitsgemäßen Ausfüllen des Bewerbungsbogens und der tatsächlichen Einstellung enstehen, nachträglich melden muss.

Nach Dienstantritt braucht man sie jedenfalls - entgegen eines weitläufig verbreiteten Irrtums - nicht melden. Hier gilt nämlich der uralte Grundsatz "niemand braucht sich selbst zu belasten"

Wie es aber zwischen Bewerbung und Dienstantritt ist, weiß ich nicht. Daher würde ich mich über ein klares Vorschriftenzitat freuen.


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau