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Ist mein Urlaub sicher ?

Begonnen von MarcTheMan2, 20. Oktober 2011, 10:30:08

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KlausP

ZitatUnd das ist kein zusammenhängender Dienst von mehr als 16 Std., der dann genau einen Anrechnungsfall bringt? Ich höre schon auf; sind endlos diese Diskussionen um den Erlass. Irgendwie hat den keiner so richtig verstanden. ...

Doch, ich schon, aber in der Einheit des TE vermutlich nicht. Es ist wirklich haarsträubend, wie manche Chefs und Spieße diesen Erlass auslegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarcTheMan2

Die Dienste werden von uns Mannschaftern selber verteilt. Jeder Dienst den ich gemacht habe, war selber ausgesucht. Da ich nah an der Kaserne wohne, entlaste ich dadurch Leute von weiter weg die deshalb das Wochenende in der Kaserne bleiben müssten.

Dienstliche Gründe haben noch nie gegen einen Urlaub gesprochen
. Es ist nur so das ich keinen Grund hatte Urlaub zu nehmen, stattdessen hab ich nächstes Jahr viel
vor.

schlammtreiber

Wir fassen zusammen: die Rente ist sicher. Der Urlaub, je nach Vorschriftenlage und -interpretation, weniger  8)
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Ralf

Zitat von: KlausP am 20. Oktober 2011, 13:13:28
Dazu bedarf es keiner Ablehnung im lfd. Urlaubsjahr mehr, das war früher mal so. Vor der Änderung war es so, dass man Resturlaub bisb zum 31.03. des Folgejahres antreten konnte; wenn er im Urlaubsjahr bereits abgelehnt wurde, verlängerte sich die Frist bis zum 30.09. des Folgejahres.
Hab ich was verpasst? Die Frist ist doch bis Ende des Folgejahres. Alles was bis dahin nicht genommen wurde, verfällt.
Hab gerade noch alten Urlaub von 2010 genommen und baue die letzten Tage im Dezember ab.
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KlausP

Nö, kann durchaus sein, dass ich 'ne etwas veraltete Vorschrift im Netz gefunden habe. Da stand das mit 30.09. drin.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Das mit dem 30.9. gibt´s schon länger.
Inzwischen kann man aber Urlaub vom Vorjahr sogar bis zum 31.12. nehmen- bisher gab´s da jedes Jahr nen Extra-Befehl zu. Keine Ahnung, ob das inzwischen in den Erlass eingebaut wurde.

In Einzelfällen ist es aber auch möglich, den Urlaub sogar noch länger zu erhalten.
Beispiel: Soldat hat noch Urlaub aus dem Vorjahr und will den im IV.Quartal nehmen. Urlaub ist genehmigt. Dann wird der Soldat kurzfristig in den Einsatz geschickt und der bereits genehmigte Urlaub widerrufen. Der Urlaub wurde dann bis nach dem Einsatz wieder gutgeschrieben.

Im Sinne des Erfinders ist das natürlich nicht.

Bei so viel Resturlaub kann der DV natürlich entscheiden, dass die Dienste auszuzahlen sind. Wirst mit deinem Chef sprechen müssen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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