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befristetes Arbeitsverhältnis endet vor Eignungsübung/Frage zu Unterlagen

Begonnen von karlinchen, 03. November 2011, 12:42:36

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karlinchen

Guten Tag,

ich habe heut meine Einberufung für die Eignungsübung,beginnend ab 2.4.12 erhalten.
Darin waren Unterlagen für meinen Arbeitgeber; Urlaubsbescheinigung und Meldung über den Beginn der Teilnahme an einer Eignungsübung.

Problem für mich ist, dass mein Arbeitsverhältnis befristet ist und zum 31.03.2012 ausläuft.
Also ab 01.04.12 wäre die Agentur für Arbeit für mich zuständig (krankenversicherungstechnisch etc)

Wem melde ich nun die Eignungsübung??? Zur Agentur kann ich ja erst nächsten Monat und mich arbeitssuchend melden.

Muss ich dann die Unterlagen zum ZNWG zurückschicken oder am 2.4.12 abgeben?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung


KlausP

Einfacher Tipp: bei der Stelle anrufen, die die Unterlagen geschickt hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Was spricht dagegen die kopierten Unterlagen mit der Kopie des Arbeitsvertrages (aus dem hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2012 endet) und einem kurzen erklärenden Brief an die Arbeitsagentur zu schicken? Wenn diese unzuständig ist, wird sie das schon kundtun. Wenn ich das richtig verstehe, kommt die AA eh erst zum Zug wenn die Eignungsübung nicht in eine Zeitverpflichtung übergeht? Dann ginge man dann zur AA und kann sagen: "Das habe ich Ihnen alles bereits geschickt!"
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The_Staffsergeant

Also wenn die EÜ ab dem 02.04.2012 beginnt und sie aber nur bis zum 31.03.2012 in einem Arbeitsverhältnis stehen, ist wie schon richtig erkannt, die Agentur für Arbeit für sie zuständig, explizit für diesen einen Tag.
Dadurch brauch auch bei ihrem dezeitigen Arbeitgeber nicht mehr vorgelegt werden sondern sie melden sich rechtzeitig in der AA Arbeitssuchend, geben dort aber auch gleich an, das sie sich ab dem 02.04.2012 auf einer EÜ beui der Bundeswehr befinden. Dementprechend müssen die Unterlagen für den Beginn der Wehrübung dort eingehen.
Sehen sie zu, das ihre Krankenkasse rechtzeitig weiss das sie  a) am dem 31.03.2012, entlassen werden, das sie ab dem 01.04.2012 Arbeitslos sind, ab dem 02.04.2012 In EÜ sind, dementsprechend wird sie die Krankenkasse für den Zeitraum der EÜ freistellen.
Da muss es in den Unterlagen ja auch ein Dokument für die Krankenkasse geben, das direkt an diese gesandt werden soll.
Sehen sie nur zu das sie rechtzeitig vor Entlassung ihre Entlassungsunterlagen vollständig haben, Sowie die Arbeitszeitbescheinigung und Lohnsteuerkarte. Nichts ist schlimmer als diesen Sachen während der EÜ hinterherzurennen.

So wäre meine Vorgehensweise.


Edit:
Daten korrigiert
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karlinchen


Tom90

Bei mir war dies ebenfalls der Fall.
Befristetes Arbeitsverhältnis bis 30.Sep und Einberufung zur EÜ zum 04.Okt .
Daraufhin habe ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen und ihn gebeten mich schriftlich weiterhin bis 03.Okt zu beschäftigen.
Da dies gerade das verlängerte Wochenende war, war es ihm gleich.

Grüße

Andz

Hallo,

bei mir sieht es so ähnlich aus.
Ich arbeite zurzeit bei der Bundeswehr (BwDLZ) und mein Vertrag endet am 31.12.2011.
Die Teilnahme an der Eignungsübung beginne ich am 02.01.2012.
Alle Unterlagen zur Eignungsübung habe ich an das ZNWG zurückgesendet und das Dokument für die Krankenkasse wurde auch zum BwDLZ gesendet.

Ich habe mich allerdings nicht zum 01.01.2012 beim AA arbeitssuchend gemeldet.
Ich wechsel ja von der Bundeswehr zur Bundeswehr und dachte, dass so ein fließender Übergang gegeben ist.

Meine Frage nun: Ist es notwendig, mich noch beim AA für den 01.01.2012 arbeitssuchend zu melden?


BulleMölders

Man möge mich korrigieren aber ist es nicht schon immer so gewesen, das auch wenn der Einberufungstermin nicht auf den 1. eines Quartals fällt, weil Wochenende oder Feiertage, sonder ein, zwei oder drei Tage später, man aber ab dem 1. des Quartals o Uhr Soldat ist.
Damit würde sich die Frage nach "Arbeitssuchend" melden doch erübrigen.

Flexscan

Zitat von: Andz am 21. November 2011, 15:20:09
Meine Frage nun: Ist es notwendig, mich noch beim AA für den 01.01.2012 arbeitssuchend zu melden?

So ein Blödsinn.

Der 1 Januar ist ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Da passiert nix.

MkG Flex
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miguhamburg1

Das Thema Arbeitslosengeld ist tatsächlich uninteressant. Wichtiger ist da rein praktisch der Krankenversicherungsschutz. Wenn nämlich am besagten 01.01. eine Behandlung erforderlich ist und der zukünftige Kamerad nicht versichert ist, kann's teuer werden. Maßgeblich ist das Diensteintrittsdatum. Das ist nicht zwingend das Dienstantrittsdatum, wie z.B. hier.


ulli76

Da bin ich mir aber nicht so sicher, dass die Leistungen der UTV nicht ab Diensteintritt und nicht -antritt gelten.
Hab schon mehrere Fälle mitbekommen, wo ein Soldat am 1.x. erkrankt war/einen Unfall hatte- Dienstantritt z.B. 3.x., er sich zunächst telefonisch im SanBereich gemeldet hatte, die Erlaubnis zum Aufsuchen eines zivilen Arztes bekommen hatte und dann die Überweisung vom zuständigen SanBereich im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ausgefüllt wurde.
Das wäre ja nicht möglich, wenn er erst ab dem Tag des Dientseintritts über die Bundeswehr versichtert wäre.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Ebedrum, liebe Ulli, sagte ich ja, dass der Dienstantritt maßgebend für die Versicherungsfrage. Ist der Dienstantritt am 01. eines Monats, greift hier auch die UTV. Wenn Dienstan- und eintritt tagemäßig übereinstimmen, nicht.

Das sollte unser Fragensteller feststellen, damit er auf der sicheren Seite ist.

Heni89

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem, Arbeitslos bis zum 14.11, das Arbeitsamt hat mir aber den Brief für die Krankekasse, schon ausgefüllt und hingeschickt und jetzt arbeite ich vom 15.11-31.12 , muss ich das jetzt von mein jetztigen Arbeitgeber auch  ausfüllen lassen? Und mich zum 01.01 Arbeitslos melden? Man muss dann 1000 Zettel für 1 Tag ausfüllen, für den man eh kein Geld bekommt :/

Lieben Gruß

Andz

Hallo Heini89,

soweit ich informiert bin, bestehen diese "1000 zettel" aus einem Einzigen, welcher nur für deine Krankenkasse relevant ist.
Und da sich der Träger der Krankenkasse bei dir nicht ändern wird (schätz ich mal), reicht es, wenn du es dabei belässt.

Zum Problem mit der Arbeitslosen-Meldung:
@ Flexscan: Da hast zwar Recht, dass der 1.1 ein gesetzlicher Feiertag ist, aber meine Frage war eher darauf bezogen ob ich am 2.1. offiziell bei der Bundeswehr beschäftigt bin durch die Eignungsübung. Hab öfters gelesen, dass man für die Eignungsübung vom Arbeitgeber freigestellt wird und erst danach in das Verhältnis eines SAZ übernommen wird. Mein Resultat daraus: Ich müsste mich für die 4 Monate Eignungsübung Arbeitslos melden?

The_Staffsergeant

@Andz

Der einfachste Weg um diese Frage zu beantworten, wäre ein Anruf bei der Agentur für Arbeit.
Die können dort am besten Auskunft geben. ;)
OFw d.R. und Stolz darauf
 
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