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ResOffz-Laufbahn

Begonnen von OG d.R., 15. November 2011, 17:23:25

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snake99

#15
Ganz einfach erklärt ... sie bewerben sich für die Laufbahn der Reserveoffiziere, sprich sie werden kein aktiver Offz wie es bei einem SaZ der Fall ist. Diese Laufbahn hat, wie zum Beispiel auch die Reserve Feldwebellaufbahn (RFA), gewisse Ansprüche und Voraussetzungen, damit man zugelassen werden kann. Die formalen Zulassungsvoraussetzungen zum ROA a.d.W. können sie auf der Website www.reserveoffizier.bundeswehr.de nachlesen.

Hat man die formalen Voraussetzungen erfüllt und wurde als Bewerber (ROB) akzeptiert, will die Bw natürlich auch wissen, wer sich dort bewirbt und ob der Interessent zur Bw passt. Dazu leisten sie eine sogenannte Einzelübung in einem Truppenteil (vor der Aussetzung der allg. Wehrpflicht hieß es noch Einzelwehrübung) ab, damit die Bw sie kennenlernt und auch gleichzeitig im Anschluss beurteilen kann, ob sie zur Laufbahn der ResOffze grundsätzlich geeignet sind. Die Einzelübung muss mindestens 12 Tage betragen, der Zeitraum wird mit dem Personalamt abgestimmt.

Im Anschluss der EÜ werden im Rahmen der einmal pro Jahr stattfindenden Auswahlkonferenz alle Unterlagen der ROB's (was sie dann immer noch wären) gesichtet und eine Auswahl getroffen, wer zur Laufbahn und Ausbildung zugelassen wird, und wer nicht. Als grobe Regel galt bis 2010, dass pro Kalenderjahr ca. 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden, auf die sich jedoch zwischen 400-500 Bewerber beworben haben.

Im Rahmen der Neuausrichtung der Bw, wurde der Bedarf an ResOffzen jedoch angepasst und es wurde die Anzahl der Plätze auf mittlerweile nur noch ca. 60 Ausbildungsplätzen pro Jahr reduziert.

Und nein, Bewerber für die Laufbahn ROA a.d.W. werden nicht an der OPZ geprüft. Dies gilt nur für SaZ Bewerber.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

OG d.R.

Super! Danke für die tolle Darstellung.

Zum Zeitrahmen noch einmal:

Angenommen ich schickte noch in diesem Jahr oder Anfang kommenden Jahres meine Bewerbung ans PersAmt.

Wann durft im Regelfall der Termin an der OPZ stattfinden? Wann die EÜ kommen und wann wüsste man dann, ob man genommen ist? Und wann geht es danach mit Übungen etc. los bzw. wie häufig und lang wären diese?

Zur EÜ: Was ist wenn mein Arbeitgeber nicht will, dass ich da mitmachen?

Auch trotz euer super Darstellungen, verstehe ich vieles nicht ganz. Wenn ich dann einen Dienstposten irgendwo habe (wird der mir zugewiesen?), wie oft muss ich dort dann arbeiten bzw. Dienst tun?

snake99

#17
Noch mal ... sie gehen nicht zur OPZ!!! Diese Prüfung entfällt in der ResOffz a.d.W. Laufbahn (ROA's i.d.W. gehen auch nicht an die OPZ sondern zum zuständigen ZNwG).

Zwischen Abschicken der Bewerbungsunterlagen und einer Antwort von P sollten mehrere Wochen vergehen. Sofern die Bw an ihnen Interesse hat und aus ihnen einen ROB macht, werden sie gefragt, wann sie die EÜ ableisten können. Sprich, SIE nennen der Bw 2 Zeiträume wo sie mind. 12 Tage am Stück in einem Truppenteil üben können.

Im Anschluss der EÜ schickt der zuständigen S1 Bearbeiter ihre Beurteilung zu P nach Köln, wo sie weiter verarbeitet wird. Wann ihre Unterlagen dann in die Auswahlkonferenz einfliessen kann ich ihnen nicht sagen, da es auch vom Zeitpunkt der Konferenz abhängig ist. In der Regel findet diese Auswahlkonferenz immer im Februar / März statt, doch sie kann sich auch um 1-3 Monate verzögern, wenn P z.B. ausgelastet ist.

Am Ende entscheidet ihre Eignung gem. Beurteilung, ihr Studiengang, sowie der Bedarf der Bw ... es folgt dann nach der Auswahlkonferenz ein schriftlicher Bescheid wo man ihnen mitteilen wird, ob sie zur Laufbahn / Ausbildung zugelassen werden oder nicht. 
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

OG d.R.

Danke.

Aber auf den offiziellen Seiten steht doch, dass man an einem solchen Auswahlverfahren teilzunehmen hat?!

Müsste ich mich denn bei einer Bewerbung schon konkret um eine Stelle kümmern oder kann ich erst mal ganz allgemein sagen, dass ich z.B. zur Infantiere, zur Artillerie, zur Luftwaffe etc. will?

Wie ist denn jetzt genau der konkrete Vorgang bei der Einleitung der Bewerbung? Was muss ich noch beachten?

KlausP

Was hat man Ihnen denn bei Ihrem Anruf beim PersABw in Köln dazu gesagt? Da bekommen Sie die Antworten auf Ihre Fragen alle aus erster Hand!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

OG d.R.

Müsste ich mich denn bei einer Bewerbung schon konkret um eine Stelle kümmern oder kann ich erst mal ganz allgemein sagen, dass ich z.B. zur Infantiere, zur Artillerie, zur Luftwaffe etc. will?

MarekD

Zitat von: KlausP am 22. November 2011, 14:29:29
Was hat man Ihnen denn bei Ihrem Anruf beim PersABw in Köln dazu gesagt? Da bekommen Sie die Antworten auf Ihre Fragen alle aus erster Hand!

Naja, immer erreicht man da den zuständigen Hauptmann auch nicht aber er ruft eigentlich immer zurück :)

Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 14:36:48
Müsste ich mich denn bei einer Bewerbung schon konkret um eine Stelle kümmern oder kann ich erst mal ganz allgemein sagen, dass ich z.B. zur Infantiere, zur Artillerie, zur Luftwaffe etc. will?

Du mußt deine Frage nicht ständig wiederholen. Wir wollen dir ja gerne helfen aber Du mußt mehr Informationen rausrücken ;)

snake99

#22
Wenn ich mich recht entsinne läuft es wie folgt:

Sie senden eine formelle Bewerbung um Zulassung zur ROA a.d.W. Laufbahn nach Köln zum Personalamt (mit Lebenslauf und Kopien der Bildungsnachweise). Einige Tage / Wochen später wird P antworten. Entweder sie bekommen direkt eine Ablehnung oder man wird ihnen den offiziellen Bewerbungsbogen zusenden, den sie dann ausfüllen müssen und wo sie gleichzeitig schon angeben, wann sie zeitlich ihre EÜ ableisten können.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

snake99

#23
Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 14:22:45
Aber auf den offiziellen Seiten steht doch, dass man an einem solchen Auswahlverfahren teilzunehmen hat?!

Diese Verfahren gilt für ResOffz Anwärter i.d.W., die sich mind. zum SaZ3 verpflichten müssen, wenn sie diese Ausbildung bei Eignung anstreben.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

OG d.R.

Es tut mir ja leid, dass ich so viel und so oft frage, aber das Ganze ist eben nicht so leicht zu durchschauen.

Habe vor einer Woche von einem Feldwebel vom PersAmt eine Mail mit allen möglichen Unterlagen bekommen und auch auf der Homepage ist ja eine Bewerbungsbogen. Den werde ich wohl mal ausfüllen.

Also wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich jetzt noch nicht angeben welche TSK und welche Truppengattung dann?

Zur EÜ: Keine Ahnung wann! Ich befinde mich noch in der Probezeit, aber wenn ich mich jetzt bewerbe würde es doch eh einige Monate dauern. Von daher könnte ich ja sagen im kommenden Mai/Juni und mir dann Urlaub nehmen wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht.

snake99

#25
Ganz wichtig!!!

Ihr Arbeitgeber muss schriftlich dem ResOffz Ausbildungsvorhaben im Vorfeld zustimmen (die AG-Einverständniserklärung sollte als Anlage in den Bewerbungsunterlagen dabei sein).

Stimmt der AG nicht zu, brauchen sie die Bewerbung gar nicht absenden, da es dann zu keiner EÜ und schon gar keiner Ausbildung kommen wird ;) 

Kleiner Tipp aus der Erfahrung:
Sollte ihr AG ihnen die Einverständnis nicht erteilen, nehmen sie es einfach hin ... denken sie an den Spruch "Beiss nicht die Hand, die dich füttert" ... sie wären nicht der erste Kamerad, der aufgrund seines Engagements der Bw gegenüber Stress mit seinem AG bekommt ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

OG d.R.

Ernsthaft???

Das kann doch nicht sein. Mein jetziger AG stimmt da sicher nicht zu.

Aber ich habe ohnehin nicht vor hier auf Dauer zu bleiben, sondern wieder zurück an die Uni zu gehen.

snake99

Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 15:03:54
Ernsthaft???

Das kann doch nicht sein. Mein jetziger AG stimmt da sicher nicht zu.

Doch! Das kann sehr wohl passieren ...
Fragen sie ihren AG ... wenn er sich weigern sollte, war's das leider für sie und sie müssen ihr Vorhaben (erstmal) auf Eis legen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

OG d.R.

Aber wenn ich doch sicher weiß, dass ich nächstes Jahr hier eh weg bin ?!

Auch dann nicht?


wolverine

Was ist an einem Nein eigentlich schwer verständlich oder auslegbar?!

Und wenn Sie jetzt auf die Idde kommen wegen Ihres Vorhabens zu kündigen: Die Bw muss Sie auch nicht akzeptieren! Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Laufbahn. Es kann dann passieren, dass Sie gekündigt haben und arbeitslos sind und nicht angenommen werden.
Und ich sage das nicht ohne Grund. Es gibt Leute, die machen so etwas und beschweren sich dann. Weil ... irgendwer muss es ja schuld sein!
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