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Nebenjob

Begonnen von Filip, 18. Mai 2005, 21:32:29

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Filip

Ich bin W9er und arbeite zusätzlich auf 400 Euro Basis am Wochenende und wenn es sich ergibt in der Woche auch. Muss ich meinen Nebenjob irgendwem melden?

MatStd

Soweit ich weiß, musst du es auf jeden Fall melden.
Soweit ich weiter weiß, ist der Job aber nicht genehmigungspflichtig.
Achtung: Halbwissen.
Daher lieber noch mal andere Posts abwarten.  ;D
"Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt." (GE Lessing)

Lidius

Melden musste ihn auf jeden Fall, ob er genehmigt werden muss, wird dir dein Spieß/Chef dann schon sagen können.

Ich kann mir aber gut vorstellen das er genehmigt werden muss, da ja, falls dir während des Jobs was passiert, du trotzdem unter freier Heilfürsorge behandelt wirst.

Heeresflieger

Also ich hatte damals das gleiche Problem. Der Nebenjob sollte auf jeden Fall dem Spieß gemeldet werden, in meinem Fall musste der Job sogar extra vom "Chef" genehmigt werden.

vertikalkrabbler

Es ist auf jeden Fall anmeldepflichtig. Das heisst aber nur, dass Du es angeben musst, nicht dass es genehmigt werden muss.

Genehmigungspflichtig wird es ab 400 Euro (Achtung wieder Halbwissen, hab den entsprechenden Befehl grad nicht hier/ Zumindest gibt es eine Grenze bei um und bei 400 Euro).

Kamikaze

Genehmigungspflichtig ist alles über 8 h/Wo.
Sie Gesetz.

mailman

Wo steht das genau

hast du eine Quelle?

Ich würde auf jeden Fall zum Chef gehen das der schon mal bescheid weiß

Pionier

duw eist doch sowieso nciht wann und ob du überhaupt dienstschluss hast, bzw. eventuell hast du wochenenddienst...

Kamikaze

SS 20, Abs. 1 SG
BS und SaZ (!) brauchen eine Genehmigung.
SS 20, Abs. 2 SG
Bis zu 8 h/Wo Nebentätigkeit ist vertretbar.
SS 20, Abs. 8 SG
Bei Wehrpflichtigen darf die Nebentätigkeit nur untersagt werden, wenn die Dienstfähigkeit sonst gefährdet ist.

Deshalb lapidar: Bei einem Wehrpflichtigen bis zu 8 h/Wo ist durchaus vertretbar.

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/SG.pdf