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Verband der Reservisten will erkannte NPD Mitglieder ausschließen

Begonnen von MarekD, 24. November 2011, 13:00:01

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MarekD

Der Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr will aktive NPD-Mitglieder zukünftig ausschließen:

"Nicht nur Mitglieder, die durch extremistische Aktivitäten auffallen und somit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, werden aus dem Verband ausgeschlossen, sondern auch diejenigen, die Angehörige der NPD sind", sagt Verbandspräsident Roderich Kiesewetter. "Die Satzung des Verbandes ist mit dem Parteiprogramm der NPD nicht kompatibel - wir gehen rigoros vor und leiten unmittelbar ein verbandsinternes Ausschlussverfahren ein", so der Bundestagsabgeordnete.

Meiner Meinung nach eine vernünftige Einstellung. Der Ausschluss von Mitgliedern die der linksradikalen Szene angehören erübrigt sich ja, da diese den Weg zu uns sowieso nicht finden.
Endlich zeigt auch der Reservistenverband Flagge.
Es geht hier mMn nicht um die Diskriminierung von Patrioten, sondern um den Ausschluss von Verfassungsfeinden, eben jenen, die unserer Bundesrepublik Deutschland und ihrer FDGO ablehnend gegenüber stehen.

Wie ist eure Meinung dazu?

http://www.reservistenverband.de/php/evewa2.php?d=1322135431&d=1263915779&menu=0240999915&newsid=10464&g2=1

Schamane

Natürlich kann der VdRBw Mitglieder der NPD ausschließen. Allerdings sind ihm dann die Zuwendungen aus dem Einzelhaushalt 14 zu streichen, denn ob jemand verfassungsfeindlich ist oder nicht kann nur das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesinnenministerium feststellen.
Solange die NPD auf einem deutschen Wahlzettel aufscheint, steht sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Weil wenn sie dies nicht würde, so dürfte sie nicht zu Wahlen antreten.
Von daher ist die Argumentation sehr einfach: Der Ausschluss von Mitgliedern aufgrund ihrer Zugehörigkeit in einer Partei, welche an der politischen Willensbildung im Sinne des GG teilnimmt bedeutet, gleichzeitig dass dieser Verein nicht auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.
Weil die NPD ist staatsrechtlich nichts anderes als CDU / CSU / FDP / SPD / Die Grünen / Die Linken usw. Von daher solange keine Verbot der NPD vorliegt sehe ich das Vorhaben mehr als kritisch. Dies bedeutet nicht, dass ich mit der NPD sympathisiere, nur mit der gleichen Argumentation kann ich in Jahresfrist Mitglieder anderer demokratischer Parteien ausschließen aus dem Verband.
Denn das GG kennt nur erlaubte und verbotene Parteien und ein bisschen verboten gibt es nicht. Entweder die Bundesregierung hat ausreichend Material um die Partei zu verbieten oder aber sie hat dies nicht.
Weil mit der Argumentation des VdRDw könnte ich auch strengen Christen die Mitgliedschaft im VdRBw verbieten, da sie durch die Annahme des Reiches Gottes und des Primats Gottes über alle irdische Gewalten nicht auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.

TomMA

Dem kann ich mich nur anschließen. Da wurde mal wieder zu schnell geredet, bevor das Hirn eingeschalten wurde.
Solange die NPD nicht offiziell als Partei verboten wurde, kan ich mir nicht vorstellen, das ein Mitgliedsausschluss rechtens ist.
Manchmal haben Menschen schon ein eigentümliches Demokratieverständnis...
Da kann man über diese Ewiggestrigen denken, wie man will.

MKG
Tom

MarekD

Zitat von: Schamane am 24. November 2011, 13:18:59
Natürlich kann der VdRBw Mitglieder der NPD ausschließen. Allerdings sind ihm dann die Zuwendungen aus dem Einzelhaushalt 14 zu streichen, denn ob jemand verfassungsfeindlich ist oder nicht kann nur das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesinnenministerium feststellen.
Solange die NPD auf einem deutschen Wahlzettel aufscheint, steht sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Weil wenn sie dies nicht würde, so dürfte sie nicht zu Wahlen antreten.
Von daher ist die Argumentation sehr einfach: Der Ausschluss von Mitgliedern aufgrund ihrer Zugehörigkeit in einer Partei, welche an der politischen Willensbildung im Sinne des GG teilnimmt bedeutet, gleichzeitig dass dieser Verein nicht auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.
Weil die NPD ist staatsrechtlich nichts anderes als CDU / CSU / FDP / SPD / Die Grünen / Die Linken usw. Von daher solange keine Verbot der NPD vorliegt sehe ich das Vorhaben mehr als kritisch. Dies bedeutet nicht, dass ich mit der NPD sympathisiere, nur mit der gleichen Argumentation kann ich in Jahresfrist Mitglieder anderer demokratischer Parteien ausschließen aus dem Verband.
Denn das GG kennt nur erlaubte und verbotene Parteien und ein bisschen verboten gibt es nicht. Entweder die Bundesregierung hat ausreichend Material um die Partei zu verbieten oder aber sie hat dies nicht.
Weil mit der Argumentation des VdRDw könnte ich auch strengen Christen die Mitgliedschaft im VdRBw verbieten, da sie durch die Annahme des Reiches Gottes und des Primats Gottes über alle irdische Gewalten nicht auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.

Ein Scherz, daß die NPD zum GG steht, oder?! Das war vielleicht einmal zur Zeit ihrer Gründung, als sie sich als Juniorpartner der CDU aufbauen wollte. Damals gab es auch ein Verbindungsbüro der NPD im Konrad Adenauer Haus.
Damals als Fritz Thielen und Adolf v. Thadden (zwei Altnazis) die NPD aus der Deutschen Reichspartei heraus aufbauten, war sie auch christlich. Wohl war sie immer antisemitisch, doch sie hatte noch Grundprinzipien des Rechtsstaates.
Nachdem Udo Voigt (Hauptmann der Bundeswehr) den Vorsitz übernahm, öffnete sich die NPD den Freien Kameradschaften und der radikalen Szene. Sie trat im Osten mit Parolen an, die auch die SED hätte benutzen können. "Fest der Völker", "Völkerfreundschaft", "Europa der Vaterländer" etc...
Auch das Christentum wurde plötzlich abgelehnt, ja es gab sogar einen "Arbeitskreis Christen in der NPD", der nicht unbedingt Unterstützung fand.
Die NPD hat sich von einer antisemitischen aber wohl noch dem christlichen Abendland verpflichteten und ansatzweise auf dem Boden des GG stehenden Partei zu einer antisemitischen, antichristlichen Partei des nationalen Sozialismus gewandelt, die mit der ursprünglichen NPD noch den Namen gemein hat aber sonst nichts.
Beide Typen der Partei waren unwählbar für wahre Demokraten aber was die NPD heute darstellt ist nichts weiter als eine Partei des Hasses.
Die NPD ist von V-Leuten durchsetzt, warum wohl?

Der Grund, warum der Verbandsvorsitzende die aktiven Mitglieder der NPD ausschließen will ist nachvollziehbar.
Gerade wir Soldaten und Reservisten sollten den GG-Feinden nicht die Möglichkeit einer Schießausbildung geben.
Wir sehen ja, was Waffen in den Händen von Rechtsradikalen anrichten können.

Tante Edit meint, daß NPD-Sympathisanten und Aktivisten großen Schaden für das Ansehen echter Patrioten in Deutschland anrichten.

TomMA

Das die NPD zumindes für mich unwählbar ist steht nicht außer Frage. Aber trotzdem - und da muss ich mich meinem Vorposter anschließen: Es gibt entweder erlaubte oder verbotene Parteien. Und so lange die NPD nicht verboten ist, bekennt sie sich zumindest auf dem Papier zum GG. Dass diese Typen eine an der Waffel haben und jedem echten Patrioten nur schaden, stimmt zu 100%. Aber nochmal: Entweder das Verfassungsgericht schafft es endlich, diesen Braunen Sumpf auszutrocknen oder nicht. Und so lange das nicht geschehen ist, halte ich einen Rausschmiss für nicht rechtens. So bitter, wie ich das finde.

MarekD

Zitat von: TomMA am 24. November 2011, 13:51:27
Das die NPD zumindes für mich unwählbar ist steht nicht außer Frage. Aber trotzdem - und da muss ich mich meinem Vorposter anschließen: Es gibt entweder erlaubte oder verbotene Parteien. Und so lange die NPD nicht verboten ist, bekennt sie sich zumindest auf dem Papier zum GG. Dass diese Typen eine an der Waffel haben und jedem echten Patrioten nur schaden, stimmt zu 100%. Aber nochmal: Entweder das Verfassungsgericht schafft es endlich, diesen Braunen Sumpf auszutrocknen oder nicht. Und so lange das nicht geschehen ist, halte ich einen Rausschmiss für nicht rechtens. So bitter, wie ich das finde.

Kann deinen Gedankengang sehr gut nachvollziehen, dennoch werden ja auch Soldaten von den Linken, also der Antifa und Konsorten in die rechte Ecke und in Verbindung zu den Faschisten gestellt.
Deshalb muß man konsequent sein und diesen "Kameraden" zeigen, daß man mit ihnen nichts zu tun haben will.

Und ja, ich hoffe, daß das BVerfG es endlich schafft, die NPD zu verbieten. Die LINKE kann meinetwegen gleich dazu genommen werden.
Für radikale politische Ideen sollte in Deutschland kein Platz sein.

F_K

ZitatEin Scherz, daß die NPD zum GG steht, oder?!

Lieber MarekD:

Jeder Soldat verteidigt diesen Rechtsstaat - dazu gehört auch die Vereinsfreiheit und die Rechte von Parteien.

Schamane hat es gut dargestellt: Rein rechtlich ist ein Ausschluß wegen der Mitgliedschaft in der NPD genauso wie ein Ausschluß wegen der Mitgliedschaft in der SPD/CDU - einfach nicht rechtens.

ZitatFür radikale politische Ideen sollte in Deutschland kein Platz sein.

In Deutschland sollte und muss Platz für jeder Art von Ideen sein - das Land der Dichter und Denker.

MarekD

Zitat von: F_K am 24. November 2011, 13:57:54
ZitatEin Scherz, daß die NPD zum GG steht, oder?!

Lieber MarekD:

Jeder Soldat verteidigt diesen Rechtsstaat - dazu gehört auch die Vereinsfreiheit und die Rechte von Parteien.

Schamane hat es gut dargestellt: Rein rechtlich ist ein Ausschluß wegen der Mitgliedschaft in der NPD genauso wie ein Ausschluß wegen der Mitgliedschaft in der SPD/CDU - einfach nicht rechtens.

ZitatFür radikale politische Ideen sollte in Deutschland kein Platz sein.

In Deutschland sollte und muss Platz für jeder Art von Ideen sein - das Land der Dichter und Denker.

Ich glaube nicht, daß NPD-Aktivisten und Sympathisanten unsere Demokratie, die FDGO und damit unser GG verteidigen. Solche Menschen sind, zumindest im Kopf, schon längst eidbrüchig und können somit keine Angehörigen der Bundeswehr und des Reservistenverbandes sein.

Menschenverachtende Ideologien sollten gerade im Land der Dichter und Denker keinen Platz haben.

F_K

ZitatIch glaube nicht, daß NPD-Aktivisten und Sympathisanten unsere Demokratie, die FDGO und damit unser GG verteidigen. Solche Menschen sind, zumindest im Kopf, schon längst eidbrüchig und blabla bla

@ MarekD:

Es ist mir und anderen völlig "wumpe", was Du glaubst oder nicht.

Die NPD ist eine zugelassene, wählbare Partei. Ein Auschluß ALLEINE aufgrund einer Partei- (oder vereins-) zugehörigkeit ist nicht RECHTMÄSSIG.

Und Du, als "Patriot", hast geschworen, das Recht zu verteidigen.

-> Du stellst Dich mit Deinen Äußerungen außerhalb des Rechts.

MarekD

Zitat von: F_K am 24. November 2011, 14:08:40
ZitatIch glaube nicht, daß NPD-Aktivisten und Sympathisanten unsere Demokratie, die FDGO und damit unser GG verteidigen. Solche Menschen sind, zumindest im Kopf, schon längst eidbrüchig und blabla bla

@ MarekD:

Es ist mir und anderen völlig "wumpe", was Du glaubst oder nicht.

Die NPD ist eine zugelassene, wählbare Partei. Ein Auschluß ALLEINE aufgrund einer Partei- (oder vereins-) zugehörigkeit ist nicht RECHTMÄSSIG.

Und Du, als "Patriot", hast geschworen, das Recht zu verteidigen.

-> Du stellst Dich mit Deinen Äußerungen außerhalb des Rechts.

Dafür, daß es Dir völlig egal ist, was ich denke, antwortest Du ziemlich aggressiv.

Ja, ich habe geschworen das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes zu verteidigen. Sollte die NPD in Deutschland etwas zu sagen haben, dann wäre es Essig mit Recht und Freiheit.

Der Ausschluß auf Grund der Gesinnung ist meiner Meinung nach zulässig. Gleiches galt in den 70er und 80er Jahren auch für Mitglieder der DKP im Staatsdienst.

Ich stelle mich nicht außerhalb des Rechts, wenn ich mich auf die Seite des Reservistenverbands stelle.
Andererseits wundere ich mich, daß hier Verfassungsfeinde verteidigt werden.
Wir wissen doch, warum die NPD 2003 nicht verboten wurde. Man wollte die V-Leute nicht aufdecken. Daran scheiterte das Verbotsverfahren.


F_K

ZitatAndererseits wundere ich mich, daß hier Verfassungsfeinde verteidigt werden.

Hier werden keine Verfassungsfeinde verteidigt, sondern nur  und lediglich das RECHT.

ZitatWir wissen doch, warum die NPD 2003 nicht verboten wurde. Man wollte die V-Leute nicht aufdecken. Daran scheiterte das Verbotsverfahren.

Auch dies hast Du falsch verstanden: Wenn führende Positionen der NPD fast zu 50% von V Leuten besetzt werden, dann würde so ein Verfahren im Prinzip "Angestellte des Staates" verbieten - bzw. der Staat steuert die Partei so, dass ein Verbotsverfahren möglich wird - das war der Punkt.

Höre im übrigen bitte auf, komplette Post zu zitieren - dass ist unschön.

Dir fehlt offensichtlich der rechtliche Hintergrund / Ausbildung, um einige Dinge richtig beurteilen zu können.

Zitatwenn ich mich auf die Seite des Reservistenverbands stelle.

... auch ein Verein kann rechtlich fragwürdige Dinge machen - und dabei kann ein Vereinsmitglied sich dran beteiligen ...

The_Staffsergeant

OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

wolverine

#12
Können oder wollen Sie es nicht verstehen? Hier verteidigt keiner Verfassungsfeinde und die NPD und ihre Anhänger sind hier wahrscheinlich jedem gleich unlieb. Aber die Partei ist - aus welchem Grund jetzt auch immer - nicht verboten, also immer noch Partei mit allen Rechten. Sie bezieht daher auch Wahlkampfkostenerstattung etc. Und die Mitgliedschaft in einer Partei reicht nicht für negative Sanktionen gleich welcher Art. Wenn der VdRB einen Hans Wurst, der sonst nichts angestellt hat außer NPD-Mitglied zu sein, rausschmeißt und der sich wehrt, wird der VdRBw vor dem AG (spätestens vor dem BVerfG) verlieren und ihn wieder aufnehmen müssen.
Hat Hans sich auch sonst kämpferisch gegen die FDGO betätigt und sogar Straftaten begangen, sieht die Sache evtl. anders aus.

Ein angeklagter Straftäter hat auch gewisse Rechte, die ihm zustehen. Ob einem das passt oder nicht. Und wenn  er diese ausnutzt, kann man ihn dabei nicht behindern oder der Prozess platzt irgendwann. Genau das nennt sich Rechtsstaat.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

MarekD

Zitat von: wolverine am 24. November 2011, 14:24:37
Können oder wollen Sie es nicht verstehen? Hier verteidigt keiner Verfassungsfeinde und die NPD und ihre Anhänger sind hier wahrscheinlich jedem gleich unlieb. Aber die Partei ist - aus welchem Grund jetzt auch immer - nicht verboten, also immer noch Partei mit allen Rechten. Sie bezieht daher auch Wahlkampfkostenerstattung etc. Und die Mitgliedschaft in einer Partei reicht nicht für negative Sanktionen gleich welcher Art. Wenn der VdRB einen Hans Wurst, der sonst nichts angestellt hat außer NPD-Mitglied zu sein, rausschmeißt und der sich wehrt, wird der VdRBw vor dem AG (spätestens vor dem BVerfG) verlieren und ihn wieder aufnehmen müssen.
Hat Hans sich auch sonst kämpferisch gegen die FDGO betätigt und sogar Straftaten begangen, sieht die Sache evtl. anders aus.

Ein angeklagter Straftäter hat auch gewisse Rechte, die ihm zustehen. Ob einem das pasat oder nicht. Und wenn  er diese ausnutzt, kann man ihn dabei nicht behindern oder der Prozess platzt irgendwann. Genau das nennt sich Rechtsstaat.

Wissen Sie was? Ich kann es nicht verstehen. Ich kann nicht verstehen, daß man sich hier so dafür einsetzt, daß die NPD nicht verfassungsfeindlich ist.
Ich hoffe doch, daß das nach dem nächsten Verbotsverfahren anders aussieht.

Nur eine Frage? Sind Sie also für einen Eintritt von Udo Voigt in den Reservistenverband? Schließlich ist er nur ehem. Vorsitzender der NPD, einer zugelassenen Partei und auch noch Hauptmann a. D.

KlausP

ZitatNur eine Frage? Sind Sie also für einen Eintritt von Udo Voigt in den Reservistenverband? Schließlich ist er nur ehem. Vorsitzender der NPD, einer zugelassenen Partei und auch noch Hauptmann a. D.

Das mit de Aufnahme ist was ganz Anderes. Der VdRBw ist ein Verein nach dem Vereinsrecht. Er kann jedem die Aufnahme verweigern, auch ohne Angabe von Gründen, so lange seine Satzung nichts anderes vorgibt. Es ist einzig unbd allein die Vereinssatzung ausschlaggebend, und zwar auch, wenn es um den Ausschluß von Mitgliedern geht. Ein Ausschluss kann nur erfolgen, wenn es die Vereinssatzung hergibt. Das ist beim VdRBw nicht anders als beim Karnickelzüchterverein Hintertupfingen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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