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Verband der Reservisten will erkannte NPD Mitglieder ausschließen

Begonnen von MarekD, 24. November 2011, 13:00:01

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wolverine

Und wo fängst Du an zu verdammen: Nur bei der NPD oder schon bei ProNRW oder rechten Flügeln und Abspaltungen der CDU? Bei den Linken auch und wer da noch. Gucke Dir mal an, wo die Führungskräfte der Grünen in jungen Jahren waren. Und die Islamisten: muss man im Terrorcamp in Wasiristan gewesen sein oder reicht da schon ein Moscheebesuch mit der Rede eines Hasspredigers? Und ja: wenn jemand mich mandatiert, gegen seinen Vereinsausschluss wegen NPD-Mitgliedschaft vozugehen, würde ich das machen. Ich habe auch schon des Mordes Beschuldigte verteidigt. Ich gutiere nicht die Taten oder deren Meinung und Gesinnung. Aber ich verlange ein rechtsstaatliches Verfahren und jeder muss sich an das gleiche Gesetz halten! Auch die Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch die Verfassungsschützer oder Vereine und Verbände. Wenn Du das nicht einsiehst, bist Du entweder noch sehr jung oder Du hast nicht wirklich etwas verstanden von unseren staatlichen Prinzipien. Dann solltest Du auch nicht weiter diese selbstgerechte Keule schwingen. Allmählich solltest Du etwas selbstkritischer Deine eigenen Beiträge lesen: Du unterscheidest Dich nämlich in Deiner Einseitigkeit und Borniertheit nicht wirklich von denen, die Du hier so vehement verurteilst.
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F_K

ZitatJetzt mal im Ernst: Du willst diese Minderheit schützen?

Ich schütze JEDE Minderheit vor unrechtmäßigen Übergriffen - Freiheit ist immer die des Andersdenkenden.

ZitatNein, die Meinung eines Neonazis werde ich niemals verteidigen.

Must Du auch nicht, macht hier übrigens niemand.

Es gibt hier aber Menschen, die können Recht und Freiheit nicht von Meinungen unterscheiden.

ZitatDie Freiheit wird nicht dadurch verteidigt, indem ich den verteidige, der die Freiheit abschaffen will.

In diesem Fall doch. Ich verteidige das Recht und die Freiheit von JEDEM, ohne Ansehen der Person.

Dass ist ein rechtsstaatliches Prinzip.

F_K

... um mal von dem Bornietheit Thema wegzukommen:

"Er ist unabhängig und überparteilich".

Damit ist ein Auschlußgrund alleine wegen Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei (oder Symphatisantentum) aus meiner Sicht ausgeschlossen - geht jemand gegen einen solchen Ausschluß vor, wird er vermutlich schon verbandintern aufgehoben.

Ich erinnere da an die Parteiausschlussverfahren, die gross und öffentlichkeitswirksam gescheitert sind - und in der SPD war grundsätzlich dieser Ausschlußgrund vorgesehen - und nicht wie hier ausgeschlossen.

MarekD

Zitat von: wolverine am 24. November 2011, 16:42:12
Und wo fängst Du an zu verdammen: Nur bei der NPD oder schon bei ProNRW oder rechten Flügeln und Abspaltungen der CDU? Bei den Linken auch und wer da noch. Gucke Dir mal an, wo die Führungskräfte der Grünen in jungen Jahren waren. Und die Islamisten: muss man im Terrorcamp in Wasiristan gewesen sein oder reicht da schon ein Moscheebesuch mit der Rede eines Hasspredigers? Und ja: wenn jemand mich mandatiert, gegen seinen Vereinsausschluss wegen NPD-Mitgliedschaft vozugehen, würde ich das machen. Ich habe auch schon des Mordes Beschuldigte verteidigt. Ich gutiere nicht die Taten oder deren Meinung und Gesinnung. Aber ich verlange ein rechtsstaatliches Verfahren und jeder muss sich an das gleiche Gesetz halten! Auch die Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch die Verfassungsschützer oder Vereine und Verbände. Wenn Du das nicht einsiehst, bist Du entweder noch sehr jung oder Du hast nicht wirklich etwas verstanden von unseren staatlichen Prinzipien. Dann solltest Du auch nicht weiter diese selbstgerechte Keule schwingen. Allmählich solltest Du etwas selbstkritischer Deine eigenen Beiträge lesen: Du unterscheidest Dich nämlich in Deiner Einseitigkeit und Borniertheit nicht wirklich von denen, die Du hier so vehement verurteilst.

Es ist schon interessant, daß Du jemanden der NPD-Aktivist ist auf eine Stufe mit den Islamfeinden von Pro-NRW stellst. Du solltest doch wissen, daß gerade radikale Islamisten (Muslimmarkt) und die rechte Szene (NPD, DVU, Freie Kameradschaften) mit den Neonazis zusammen arbeiten. Um es vorweg zu nehmen: Mir sind weder die Leute von ProNRW, noch die Islamisten sympathisch. Du wirst ja wohl wissen, wo Manfred Roughs und Markus Beisicht vorher waren.
Eine rechte Abspaltung der CDU/CSU waren die Republikaner. Soviel dazu.
Wer einen Hassprediger in seiner Moscheegemeinde hört, der sollte sich zumindest fragen, was ihn dazu bewogen hat, ja.

Ich bin weder gegen den Islam, noch gegen die freie Meinungsäußerung. Aber ich bin gegen jede Art von Unterdrückung. Dennoch: Neonazis, radikale Linke und Islamisten sollte man nicht unter den Schutz des Staates stellen, der von ihnen bekämpft wird.

Wenn man diesen Menschen hilft, so wäre das, als wenn der Delinquent dem Scharfrichter das Beil putzt.

Schamane

#49
Ich finde die Ausführungen von Wolverine sehr passend und setze noch dazu, dass Personen die Mitglied der Partei A sind auch gleich das Wahlrecht aberkannt wird und da ich so ein Menschenfreund bin erschieße ich die nicht alle, sondern erziehe sie zu ehrbaren Mitgliedern des Staates. Wo sollten nochmal Kasernen geschlossen werden?
Das sich eine Demokratie verteidigen muss steht außer Frage, doch eine Demokratie die sich in den Arsenalen von Diktaturen bedient läuft Gefahr durch eine Diktatur ersetzt zu werden. 
Wie gesagt ich habe nichts gegen ein Verbot, wenn ein ordentliches deutsches Gericht dies entscheidet. Nur solange dies nicht der Fall ist, dürfen jemanden durch die Mitgliedschaft in der Partei keine Nachteile entstehen. Sonst sag ich als Vermieter und Angehöriger der Partei A Mieter aus der Partei B werden nicht akzeptiert usw. und da würde mir das Gericht ziemlich auf die Finger hauen.
Ansonsten gebe ich ihnen Recht MarekD der Satz von Göbbels aus dem Jahre 1928 erschienen "Im Angriff" zitiert 2003 im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren gegen die NPD sagt das was sie versuchen darzustellen:
Zitat" Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen.
Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahm zu legen. Wenn
die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre Sache. ...
Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren..."  Zitat: Dr. Josef Göbbels 30 April 1928 "Der Angriff" Seite 1f
Das Zitat erfolgt im Sinne der staatsbürgerlichen Bildung entsprechend dem StGB § 86 Absatz 3 der Bundesrepublik Deutschland

F_K

ZitatSchutz des Staates

Bringen wir es auf den Punkt - Deiner Meinung steht der Schutz des Staates nur Personen zu, die eine Dir genehme "Gesinnung" haben.

Das entspricht nicht den Grundregeln eines Rechtsstaates. Du bewegst Dich damit außerhalb der Grenzen der FDGO.

Damit bin ich auch raus - weil Du damit ein Gegner der FDGO bist.

miguhamburg1

@ Marek, Sie haben offenbar erhebliche Probleme mit dem verstehenden Lesen. Niemand hier verteidigt die NPD, schon gar nicht ihr Gedankengut und erst recht nicht, das, was viele Leute aus dieser Partei und Szene tun.

Hier haben einige User Ihnen nur geschrieben, wie es rechtlich einzuordnen wäre, wenn der Reservistenverband einzelne Mitglieder ausschließen würde, deren Mitgliedschaft in einer Partei, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, der einzige Grund für deren Ausschluss wäre. Jedes so ausgeschlossene Verbandsmitglied, das den Klageweg beschreiten würde, würde vor Gericht Recht bekommen und der Verband müsste es wieder aufnehmen.

Wir alle hier könnten (und werden wohl auch) zum Schluss kommen, dass wir diese NPD als verfassungsfeindlich betrachten, aber solange unser Staat nicht einen Antrag auf Verbot dieser Partei beim Bundesverfassungsgericht stellt und das BVerfG das Verbot ausspricht, ist unser aller Meinung hierzu vollkommen belanglos. Jedenfalls hinsichtlich der rechtlichen Bewertung dieser Partei. Ob uns das gefällt oder nicht, auch die Linkspartei, die auch eindeutig verfassungsfeindliche Gesinnungen duldet und fördert, ist nicht verboten, und ihre Mitglieder könnten deshalb genausowenig allein aus dieser Tatsache aus irgendwelchen Verbänden ausgeschlossen werden.

MarekD

Zitat von: miguhamburg1 am 24. November 2011, 17:45:03
@ Marek, Sie haben offenbar erhebliche Probleme mit dem verstehenden Lesen. Niemand hier verteidigt die NPD, schon gar nicht ihr Gedankengut und erst recht nicht, das, was viele Leute aus dieser Partei und Szene tun.

Hier haben einige User Ihnen nur geschrieben, wie es rechtlich einzuordnen wäre, wenn der Reservistenverband einzelne Mitglieder ausschließen würde, deren Mitgliedschaft in einer Partei, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, der einzige Grund für deren Ausschluss wäre. Jedes so ausgeschlossene Verbandsmitglied, das den Klageweg beschreiten würde, würde vor Gericht Recht bekommen und der Verband müsste es wieder aufnehmen.

Wir alle hier könnten (und werden wohl auch) zum Schluss kommen, dass wir diese NPD als verfassungsfeindlich betrachten, aber solange unser Staat nicht einen Antrag auf Verbot dieser Partei beim Bundesverfassungsgericht stellt und das BVerfG das Verbot ausspricht, ist unser aller Meinung hierzu vollkommen belanglos. Jedenfalls hinsichtlich der rechtlichen Bewertung dieser Partei. Ob uns das gefällt oder nicht, auch die Linkspartei, die auch eindeutig verfassungsfeindliche Gesinnungen duldet und fördert, ist nicht verboten, und ihre Mitglieder könnten deshalb genausowenig allein aus dieser Tatsache aus irgendwelchen Verbänden ausgeschlossen werden.

Tschuldigung aber "Knall nicht gehört" und Dummschwätzer" sind Bleidigungen.
Und ja, ich denke, daß hier von einigen das Gedankengut der NPD verteidigt wird.
Schönen Abend noch.

ulli76

Boah- du willst es nicht verstehen, oder?

Keiner hier verteidigt das Gedankengut der NPD vom Inhalt her.
Aber die NPD ist noch eine zugelassene Partei. Und Abgeordnete dieser Partei wurden demokratisch gewählt.
Somit ist die NPD auch ein Teil unserer Demokratie. Egal ob uns das passt oder nicht.
Und genau da liegt das Problem des Ausschlusses von Mitgliedern der NPD aus dem VDRBw.
Egal, ob es uns gefällt, dass NPD-Mitglieder weiter Mitglieder im VDRBw sind, oder nicht, das ist hier nicht das Problem- es ist ein rechtliches Problem. Ein Mitglied einer zugelassenen Partei auszuschließen ist ein Problem. Und da ist es dann auch egal, ob es ein Mitglied der NPD, der Linken, der SPD oder CDU ist.
Erst wenn jemand Mitglied einer als verfassungsfeindlichen oder aus sonstigen Gründen verbotenen Organistation ist- dann hat man eine Handlungsmöglichkeit.

Es gibt gute Gründe, warum an ein Parteienverbot sehr hohe Anforderungen gestellt werden.

Und ja, ich als Soldat verteidige sowohl die Freiheit von friedlichen anti-bundeswehr-Demonstranten auf Gelöbnissen als auch von NPD-Mitgliedern, solange diese nicht verboten ist.
Und ich verteidige sogar das Recht jedes Einzelnen, seine Meinung über die Bundeswehr oder auch unsere Demokratie kund zu tun.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schamane

Ich lass gerade den Artikelhttp://www.sueddeutsche.de/leben/freiheitsindex-verbotsrepublik-deutschland-1.1217394 in der Süddeutschen und finde ihn recht passend. Freiheit ja, aber der Staat soll machen. Nur beides geht eben nicht.

TomMA

@Ulli76:
Wenn es hier einen "Like"-Button geben würde, müsste ich den jetzt drücken.
Deutlicher geht nimmer.

Danke.

MKG

Tom

schlammtreiber

Dass die NPD keineswegs hinter GG und FDGO steht (höchstens: sich dahinter versteckt), sondern eine dezidiert systemfeindliche und verfassungsfeindliche Partei ist, sollte jedem denkenden Menschen klar sein. Gilt übrigens auch für andere Parteien, die auf deutschen Wahlzetteln auftauchen, rechts wie links. Aber das reicht eben noch nicht für starke Maßnahmen, denn dafür muss ein Gericht (ein ganz bestimmtes Gericht) dies trocken juristisch feststellen und ein Verbot aussprechen. Erst dann ist "de facto" auch "de jure".

Herr Wiefelspütz hatt das Dilemma mal auf den Punkt gebracht: es reicht NICHT zu wissen, dass jemand im Kopf verfassungsfeindlich ist... man muss ihm erst nachweisen, dass er sich aktiv und kämpferisch für die Abschaffung dieser Verfassung einsetzt. Nach diesem Maßstab arbeitet Karlsruhe, muss Karlsruhe arbeiten.

Um ein Verbotsverfahren durchbringen zu können, müssen wohl erstmal die V-Leute abgeschaltet werden. Oder, wenn es denn genug V-Leute sind, könnte der Verfassungsschutz ja auch alternativ die NPD einfach durch Mehrheitsbeschluss auflösen  ;)
Semper Communis
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F_K

@ Schlammtreiber:

Eben.

... und um die Kurve zu dem schlechten Monitorbeitrag zu kriegen: Wir haben eines der schärfsten und restriktivsten Waffenrechte in Europa - wer aber die STRENGEN Voraussetzungen zur Erteilung einer WBK erfüllt, der hat einen RECHTSANSPRUCH auf Erteilung einer solchen.

... und, oh Wunder, Parteizugehörigkeit ist auch in diesem Verfahren kein Kriterium (und darf es auch nicht werden).

(Auch hier: Es muss erst eine rechtskräftige Verurteilung (mehr als 60 TS) erfolgen, bevor ein Grund vorliegt, eine WBK wieder einzuziehen. Ein Strafverfahren oder Zugehörigkeit einer Partei reichen da nicht aus - alle Behörden haben sich also völlig korrekt verhalten.

... aber Monitor ist halt eine Schlagzeile mehr Wert, als Sachverhalte richtig zu erklären.)

wadenbeisser

#58
back to topic:

Leider wird das Ansinnen von Herrn MdB Kiesewetter auch "nur" symbolisch bleiben.

ZitatGegen ein Mitglied können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, falls das Mitglied der Satzung oder satzungsgemäßen Beschlüssen zuwider handelt und dadurch das Verbandsinteresse schädigt, ernsthaft gefährdet oder sich eines der Mitgliedschaft unwürdigen Verhaltens schuldig macht. Die Ordnungsmaßnahmen sind
4. der Ausschluss aus dem Verband.
so weit - so gut!

ZitatZuständig für die Einleitung eines Verfahrens ist der jeweilige Landesvorstand. Das zuständige Landesschiedsgericht entscheidet über Ordnungsmaßnahmen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung zum Bundesschiedsgericht zulässig.
Somit muss zunächst der Landesvorstand Kenntnis erlangen, das Landesschiedsgericht beschliessen, es kann Berufung eingelegt werden usw.

Und wie lange sich solche Verfahren hinziehen können sieht man am Beispiel "Pulver-Kurt".

Zitate aus: Satzung des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. i.d.F. v. 24. November 2007
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

F_K

Zwischenfrage:

War Pulver-Kurt im Verein und wurde ausgeschlossen?

(nach einem "Back to topic hinweis" habe ich den Hinweis nicht verstanden. Das Pulver Kurt wegen unzulässiger Lagerung von Sprengstoffen der Pulverschein (genauer: Eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz) entzogen wird, sollte klar sein - dazu bedarf es auch keiner strafrechtlichen Verurteilung.)

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