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Aufforderung zum Dienstantritt

Begonnen von Joker81, 28. November 2011, 17:17:06

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Joker81

Hallo zusammen,
Ist es normal das ich dieses Schreiben noch nicht erhalten habe?
Habe eine Einplanung zum 02.01 erhalten und alle Papiere
Unterschrieben zum Zentrum geschickt.

Ist es noch zu früh dort mal zu Fragen oder sollte ich noch was warten?
Hab meinen Job bereits gekündigt,daher bin Ich etwas nervös.

Danke
6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

KlausP

ZitatIst es noch zu früh dort mal zu Fragen oder sollte ich noch was warten?

Wenn Sie die Unterlagen erst letzte Woche abgeschickt haben, ist es eindeutig zu früh, wenn Sie die Unterlagen vor 4 Wochen weggeschickt haben, würde ich mal anrufen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hei-Ko


KlausP

Wenn ich mir diesen Beitrag so ansehe, frage ich mich, warum Sie nicht schon längst angerufen haben:

Zitat von: Joker81 am 21. Oktober 2011, 09:30:00
Glück Auf,

kurze Frage:

Wie lange dauert es bis Ich eine Aufforderung zum Dienstbeginn bekomme? (Hoffe der Schrieb heisst so)
Habe die Verpflichtungserklärung vor ca.4-5 Wochen abgeschickt.
Geplant ist der 02.01.2012 3./LFZTABT.152 der Heeresflieger in Rheine.

Danke.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Joker81

Zitat von: KlausP am 28. November 2011, 17:19:57
ZitatIst es noch zu früh dort mal zu Fragen oder sollte ich noch was warten?

Wenn Sie die Unterlagen erst letzte Woche abgeschickt haben, ist es eindeutig zu früh, wenn Sie die Unterlagen vor 4 Wochen weggeschickt haben, würde ich mal anrufen.

Gut,dann werde ich dort mal anrufen.
Sind nämlich schon mehr als vier Wochen

Wollte denen nicht auf den Sack gehen, werde morgen dort anrufen
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KlausP

ZitatSind nämlich schon mehr als vier Wochen

Das habe ich nach kurzem Suchen dann auch festgestellt.  ::)
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Joker81

Zitat von: HeikoG. am 28. November 2011, 17:20:04
Wieso haben Sie ihren Job gekündigt?

Den hätte Ich sowieso gekündigt.
Selbst wenn es mit der BW nicht geklappt hätte.
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Joker81

Zitat von: KlausP am 28. November 2011, 17:31:45
ZitatSind nämlich schon mehr als vier Wochen

Das habe ich nach kurzem Suchen dann auch festgestellt.  ::)

Daher werd Ich morgen nachfragen und schauen was dort Schiefgelaufen ist
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Flexscan

wie blöd kann man eigtl sein. Den Job zu kündigen ohne was neues zu haben?

Ne mündliche Zusage hilft da nix.

Au weia ....

ach so selbst wenn das mit der Bundeswehr auch nicht klappt.

3 Monate Sperre kein ALG oder H4 wegen Eigenkündigung.
Herzlichen Glückwunsch!
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

Joker81

Zitat von: Flexscan am 28. November 2011, 17:55:20
wie blöd kann man eigtl sein. Den Job zu kündigen ohne was neues zu haben?

Ne mündliche Zusage hilft da nix.

Au weia ....

ach so selbst wenn das mit der Bundeswehr auch nicht klappt.

3 Monate Sperre kein ALG oder H4 wegen Eigenkündigung.
Herzlichen Glückwunsch!

Wenn man doch keine Ahnung hat sollte man sich mit solchen unqualifizierten Aussagen zurückhalten.
Mein Plan B ist es im Elterlichen betrieb zu Arbeiten wenn es ais welchen Gründen auch immer nicht klappen sollte.
Meine jetzige Anstellung hätte Ich sowieso gekündigt.
Also kein H4
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Tim711

Flexscan hat doch vollkommen richtig reagiert?

In deinem ganzen Fred steht nischts über dein Plan B aka. Elternbetrieb. Also kannst du dich nicht beschweren ;)


Flexscan

Schlammi sollte mal langsam unsere Kristallkugel wieder herausrücken  ::)
MkG Flex
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rookie01

#13
"Aufforderung zum Dienstantritt"-> ist das, das Gleiche wie die Einberufung zu einer Eignungsübung?

Flexscan

Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege....

Also Aufforderung zum Dienstantritt erhalten diejenigen Zeitsoldaten, die Ihren Vertrag ohne Wiederruf unterschrieben haben.

Die Einberufung zur Eignungsübung erhalten diejenigen Zeitsoldaten, die mit Wiederruf unterschrieben haben.

Der Unterschied darin besteht, das bei der Aufforderung zum Dienstantritt keine rechtlichen Konsequenzen entstehen, erscheint man nicht. Sprich es stehen nach drei Tagen nicht die Feldjäger vor der Tür.

Anders verhält es sich bei der Einberufung, dieser muss man Folge leisten, ansonsten wird per Feldjägertaxi Folge geleistet ;)
Die Einberufung zur Eignungsübung ist im Prinzip gleichzusetzen mit der Einberufung zur Wehrpflich.
Da haste auch net sagen können "Neee ich geh nich kein Bock".
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