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Dienstanzug Heer *modifiziert*

Begonnen von Schluchtenscheisser, 05. Dezember 2011, 21:50:14

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Meyer-Friedrich

#60
Entschuldigung jetzt hab ich doch glatt das Bild vergessen: Link


Edit:
Link angemessen verkürzt

miguhamburg1

#61
Lieber Thufir,

Sie schreiben hier zwar, dass Ihnen die Zusammenhänge bekannt sind. Dennoch argumentieren Sie weiterhin so, als hätten Sie das Gelesene nicht mit verarbeitet. Daher noch einmal präzise:

1)  Besagte, von Ihnen kritisierte, vor allem Dienströcke für das Heer werden von der LHD im Auftrag und nach Vorgabe der (zivilen) Abteilung Wehrverwaltung, Infrastruktur und Umweltschutz im BMVg und deren nachgeordneten Bereich beschafft, bewirtschaftet und an zum Kauf berechtigte Soldaten veräußert. Diese Abteilung übt auch verantwortlich die Dienstaufsicht über die LHD aus.

2)  Für die Beschaffung der Teile der Friedenszusatzausstattung gibt es Beschaffungsvorlagen, die die LHD einzuhalten hat und offenkundig einhält.

3)  Beide derzeit bei der LHD zum Verkauf angebotenen Uniformjacken für das Heer entsprechen weder in Farbe, noch in Form (anders befestigte Schulterklappen als in den dienstlich gelieferten Dienströcken) den Vorgaben der ZDv 37/10.

4)  Als neuer (Teil) Selbsteinkleider habe ich genau einmal die Gelegenheit, einen dienstlich bereitgestellten Dienstrock gegen Zahlung des Zeitwertes zu übernehmen: Bei der Ernennung zum Leutnant bzw. nach Genehmigung zum Teilselbsteinkleider. Danach habe ich diese Möglichkeit NICHT mehr (es sei denn, während ich Dienst im WachBtl BMVg tue, doch diese Bekleidungsteile werden mir von der LHBw leihweise zur Verfügung gestellt).

Ich stelle daher fest, dass ich als Selbsteinkleider Heer keine Gelegenheit habe, mir einen ZDv-konformen Dienstrock zu kaufen, auch wenn ich dies bei der von der Bundeswehr selbst mitbetriebenen LHD tue. Ich stelle weiterhin fest, dass dies nicht aufgrund besonderer Wünsche (hoher) Offiziere passiert, sondern vielmehr, weil der Dienstherr mit den dafür zuständigen Stellen dies so entschieden hat. Schließlich stelle ich fest, dass ich damit kein Urteil darüber abgebe oder abgegeben habe, ob ich dies richtig oder gut finde, was allerdings in Bezug auf die herrschenden Umstände auch ohne Belang wäre.

Fazit: Wenn Ihnen, lieber Thufir, wirklich daran liegt, diesen offenkundigen Unterschied in der Uniformierung (v.a. im Heer) zu verändern, dann sollten Sie nicht hier im Forum mit uns philosophische Diskussionen führen, sondern vielmehr einen entsprechenden Brief an die o.g. Abteilung richten, indem Sie Ihre Sichtweise darstellen und bitten, Ihnen mitzuteilen, warum diese Frage so gehandhabt wird. Ich bin mir sehr sicher, dass Sie darauf eine erschöpfende Antwort bekommen werden.

PS: Besagter Inspekteursbefehl" erging in meinen Fähnrichs- oder Leutnantszeiten, wenn ich mich recht entsinne. Leider wurde lange Zeit nichts aus der Umsetzung, weil die damalige Kleiderkasse gar nicht in der Lage war, von ihm befohlenen Farbton zum Kauf anzubieten, weil es schlicht nur hellgraue Dienströcke gab. Außerdem musste einigen Beschwerden von Offizeren, die wegen des Tragens hellgrauer Uniformröcke disziplinar gemaßregelt wurden, stattgegeben werden, so dass dieser Inspekteurbefehl insgesamt von ihm selbst nach einigen Wochen wieder aufgehoben wurde. Wenn hier so etwas als Argument angefügt wird, dann sollte dies aber bitte auch im Gesamtzusammenhang dargestellt werden.

miguhamburg1

@ meyer-friedrich:

Zunächst einmal sei die Frage gestattet, ob auf dem Foto abgelichtete Person mit der Veröffentlichung im Internet einverstanden ist. Wenn nicht, sollten Sie die Admnistratoren bitten, dieses Foto wieder zu entfernen.

Bei besagtem Offizier handelt es sich ofenkundig NICHT um einen Angehörigen der Heeresaufklärungstruppe. Weiterhin lässt sich auf einem Foto schwer feststellen, ob die Farbtöne übereinstimmen, denn das sieht man in den meisten Fällen richtig nur am Stoff selbst.

Thufir

Lieber miguihamburg1,

ohne auf Ihren Beitrag im Detail einzugehen, finde ich es nicht normal dass eine Armee, etwas pauschal gesprochen, in zwei unterschiedlich aussehenden Uniformjacken "uniformiert" ist. Das das "schon immer so war/historische Gründe/isso" überzeugt nicht unbedingt, wie ich finde. Ich habe aber auch nicht den Ehrgeiz die Welt zu verbessern durch einen Brief an das BMVg  ::).

Mit ihrer Feststellung dass Sie als Selbsteinkleider Heer keine Gelegenheit hatten einen ZDv-konformen Dienstrock zu kaufen kann ich im übrigen nicht konform gehen. Sie implizieren damit, dass NUR bei der Kleiderkasse/LHD eine Uniform gekauft werden darf. Soweit mir bekannt ist (bitte korrigieren Sie mich ggf.) darf man auch Uniformen von Dritten (z.B. Schneider) anfertigen lassen bzw. kaufen. Dass es aus praktischen bzw. finanziellen Gründen deutlich einfacher ist bei der LHD eine Uniform zu kaufen, steht auf einem anderen Blatt. Ich möchte Ihnen auch gar nicht zumuten deutlich mehr Geld auf den Tisch zu legen als sie müssen, wohlgemerkt, bezweifle aber Ihre obige Feststellung in Ihrer kategorischen Form.

Und zu guter Letzt wieder: Die neue Tuchqualität der LHD kommt meinem Eindruck nach dem dienstlich gelieferten deutlich näher als die bisherige, helle DA-Jacke. Sie schreiben das Gegenteil, "Beide... Uniformjacken... entsprechen weder in Farbe, noch... den Vorgaben der ZDv 37/10". Da Sie das schreiben, werde ich bei nächster Gelegenheit im nächsten LHD-Shop noch einmal nachschauen, um meine Aussage zu überprüfen.


miguhamburg1

Lieber Thufir, ich impliziere wieder nichts und beurteile diese von Ihnen aufgeworfene Frage auch nicht.

Ich habe Ihnen nur beschrieben, dass die bei der LHD, also der vom Dienstherrn für die Ausstattung seiner Selbsteinkleider vorgesehenen Verkaufsorganisation, erhältlichen Dienströcke für Heer und Luftwaffe nicht in Form und Farbe (letzteres nur Heer) mit den dienstlich Bereitgestellten übereinstimmen und welche Gründe dies hat. Wobei ich bei meiner Darstellung die neuen Uniformröcke nicht berücksichtigte, weil ich sie noch gar nicht gesehen hatte. Ich bezog mich auf die weiterhin erhältlichen, älteren Zuschnitte. Aber wenn auch die neuen Modelle möglicherweise der Farbe nach den dienstlich Gelieferten näherkommen, entsprechen sie ihnen an anderer Stelle nicht (z.B. die Aufschiebeschlaufen als Schulterklappen usw.). Sie sehen, es geht also auch zukünftig unterschiedlich weiter.

Der Dienstherr kann keinen Selbsteinkleider zwingen, sich seine Bekleidung schneidern zu lassen, wenn er ihm nicht das Geld dafür zur Verfügung stellt. Für den Bekleidungszuschuss kann man sich - auch dies ist ja so beabsichtigt - lediglich bei der LHD einkleiden. Also beziehe ich mich bei meiner Beurteilung der Frage auch nur auf die LHD als Einkaufsquelle, zumal sie auch die vom Dienstherrn veranlasste ist.

Im Übrigen darf ich Sie beruhigen: Seit meiner Zeit als Chef beim WachBtl BMVg habe ich immer einen Dienstrock gehabt, der in Form (aufgenähte Schulterklappen) und soweit es ging Farbe dem dienstlich Bereitgestellten entspricht und zwar, weil es anders nicht möglich war, geschneidert und diesen auch immer dann getragen, wenn ich in einer Formation mit angetreten war.

KlausP

Langsam langweilt dieser Thread - und sicher nicht nur mich.

Wie wär's, wenn sich die Herren Offiziere mit einer Zigarre und einam Cognac (oder was auch immer) in ihre "Gemächer" im Casino  zurückzögen und die ganze Angelegenheit per PM ausdikutierten? Von mir aus auch mit angemessenen Waffen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Och nö, da würde ich mich viel lieber im Grünzeug mit Ihnen ein Bier auf dem Standortübungsplatz Hagenow trinken... :)

Timtastisch

Guten Abend die Herren,
bezieht sich nicht auf den Dienstanzug, Ihnen wahrscheinlich auch schon bekannt, für mich aber trotzdem interessant.
Würde mich persönlich ja mal interessieren, was Ihr, als eingefleischte und erfahrene Bundeswehrangehörige, so davon haltet.
http://www.deutsche-paradeuniform.de

DeltaEcho

@ Thufir,

hättest du die ZDv 37/10 vollständig gelesen und angeschaut, dann wäre aufgefallen das die Vorschrift die helle Jacke durchaus kennt. In der Vorschrift tauchen verschiedene Dienstanzüge des Heeres auf. Mindestens eines dieser Bilder zeigt einen helleren DA, somit ist das tragen zulässig. Die dunkle Aufklärerjacke hingegen nicht.

@ Timtastisch,
das Projekt der Paradeuniform wurde hier bereits an anderer Stelle diskutiert. Hat auch nicht wirklich viele Freunde gefunden.

Schamane

Ich stelle einfach einmal fest. Die Bundeswehr duldet und fördert offensiv in der Form der LHD ein Verwaschen der Grundlagen der Uniformität. Dieses ist aus mehreren Posts an der Spitze von Miguhamburg1 aber auch von anderen zu lesen. Dieses wiederspricht dem identitätsbildenden Modell der Uniform.
Denn die Uniform soll eine Einheitlichkeit der Truppe in der Öffentlichkeit und eine Identifikation des Soldaten mit der Truppe erreichen. Wenn dies nicht mehr der Fall ist und sich die Uniform in den einzelnen Statusgruppen unterscheidet, so verliert sie ihren gemeinschaftstiftenden Charakter und wird eher zu einem teilenden Aspekt.   
Selbst wenn die ZDV 37/10 also diesen Zustand kennt und billigend in Kauf nimmt, so ist er doch nicht mit dem Grundgedanken der Uniform vereinbar. Ich gehe sogar soweit zu sagen, die Uniformabwandelungen für das WachBtl und den Protokollarischen Dienst sind dem Grundgedanken der Uniformierung entgegen gesetzt. ((Duck))

miguhamburg1

Lieber Schamane, dann gilt für Sie genaudieselbe Empfehlung, wie an Thufir: Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die einzig zuständige, von mir beschriebene Stelle!

Und wenn Sie hier Behauptungen aufstellen, dann erläutern Sie sie bitte auch: Worin bestehen denn Ihre angeblichen Uniformabwandlungen beim WachBtl, die nicht konform mit der ZDv 37/10 sein sollen?

F_K

ZitatWenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die einzig zuständige, von mir beschriebene Stelle!

Eben!

Lieber Thufir:

Dann deutlicher: Wenn Du glaubst, einen Punkt zu haben, dann "ziehe in Gefecht, breche eine Lanze, handele".

Ansonsten bist Du für mich ein rumlaberndes Weichei.
Einfach weil hier mehrfach, von verschiedenen Personen erläutert wurde, dass hier kein Vorschriftenverstoß vorliegt.

(F_K, der nach wie vor seine Dienstjacke trägt, der er damals (TM) fiskalisch als junger StUffz erhalten hat).

Im übrigen ist es vom Dienstherren GEWOLLT und auch historisch begründet, dass gerade am Dienstanzug eben NICHT alles gleich ist.

Das fängt an der Paspelierung an, geht über die Qualität der Kragenspiegel, über Variationen beim Barettabzeichen, netten Verzierungen an Kopfbedeckungen bis zum selbst zu beschaffenden Stoff.

Schamane

Lieber Miguhamburg1

ich wüßte nicht, dass in der Truppe Knobelbecher mit Eisenbeschlag getragen werden und wenn sie anführen, dass dies im protokollarischen Dienst ist. So führe ich an, dass sich dann wohl jemand der "Standarduniform" schämt. Des weiteren tragen Mannschaftsdienstgrade der Marine nicht in der ZDV vorgesehenen Dienstgradabzeichen und dies stellt schon ein ziemlichen Eingriff in die ZDV dar.

miguhamburg1

Ja, gerade darauf habe ich nur gewartet, dass einer hier diese Steilvorlage liefert, lieber Kamaerad.

Dann lesen Sie einmal aufmerksam auch die Fußnoten in der 37/10, und Sie werden dort an diversen Stellen unschwer erkennen, dass für die Soldaten des WachBtl BMVg Sonderregelungen gelten. Und eben jene Sonderregelungen finden sich im "Ausstattungsumfang Protokolldienst" in den Bekleidungsrichtlinien sowie in der ZDv 10/9, was die Trageweise des Anzuges bei selbigem regelt.

Und bevor Sie sich jetzt weitere Gedanken darüber machen, warum diese Sonderregelungen Sinn machen, sollten Sie sich mal mit den Grundlagen des protokollarischen Ehrendienstes auseinandersetzen. Mit ein wenig Suchen finden Sie da bereits bei Google eine ganze Menge zielführender Informationen. Und damit wandert Ihr Hinweis, das sich jemand "der Standarduniform schäme" genau dorthin, wohin es als "Argument" gehört: in den Orkus!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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