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Kreiswehrersatzamt Fachuntersuchung

Begonnen von Momo_S, 08. Dezember 2011, 09:59:46

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Momo_S

Mag sein, trotzdem werde ich wiederspruch auf dem Musterungsergebnis einlegen.

Ich fühle mich halt zu unrecht behandelt.

Warum? Ein Freund von mir hatte auch im gleichen Alter wie ich einen Fieberkrampf und hat kaum ausschlüsse! Er war genau bei dem gleichen Arzt wo ich war und er hat 3 oder 4 Ausschlüsse!


ulli76

#16
Wir kommen hier icht weiter. In der III77 wird nach Satz 1 und 2 Unterschieden:
Hier mal die Ausschlüsse der beiden:

ZitatIII 77 (1)
A000, A100, A101, A200, A201, A400, A500, A501, A600, A700, A800, A900, B000, B001, B100, B300, B401, B600, B800, B801, B802, C000, C100, C300, C400, D100, D200, D400, D600, D700, F201, G100, G200, G300, G700, G900, H600, H900, I000, I100, I300, I301, I302, I303, I304, I400, I600, I601, I700, I800, L001, L401, L600, M001, M300, M400, M500, M600, M700, N300, N600, O500, O600, W000, W001, W002, W003, W004, W005, W100, W101, W102, W103, W104, W200, W201, W202, W203, W204, W205, W300, W301, W302, W303, W304, W400, W401, W402, W403, W404, W501, W502, W503, W700, W701, W702, X000, X100, X200, X300, X501, X502, X503, BDV
III 77 (2)
D100, G700, W203, W204

Daran seht ihr schon mal wie wichtig es ist, zu wissen nach welchem Satz beurteilt wurde.

Und hier nochmal die beiden Definitionen:
Zitat
1. Einmaliger Gelegenheitsanfall, mehr als 12 Monate zurückliegend,ohne zerebrale Krampfbereitschaft im aktuellen EEG*.
2. Zerebrale Anfälle bis zum Vorschulalter (auch Fieberkrämpfe) ohne neurologische Ausfälle und ohne jegliche pathologische EEG-Veränderungen in der Folgezeit und aktuell.

Auf das aktuelle EEG kommt es insofern also nur an, dass ein unauffälliges EEG Voraussetzung der Vergabe der III77 ist. (Muss ja vergeben worden sein, sonst wärst du ausgemustert worden)
Bei der Unterscheidung zwischen 1. und 2. kommt auf den Zeitpunkt des Anfalls an. Von dem her ist es relativ uninteressant, was der Neurologe heute sagt.

Deswegen nochmal die Frage: In welchem Alter hattest du den Fieberkrampf? Und wurde danach mal ein EEG gemacht? Und wenn ja, waren da Auffälligkeiten?

Erst wenn das alles passt, hast du ne Chance wegen nem Widerspruch.

(Edit: Die Zitate stammen aus der weiter oben im Thread verlinkten Seite.)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Momo_S

Hallo ulli76,

Also ich habe meinen Fieberkrampf im Alter von 2 Jahren erlitten, es wurde danach ein EEG gemacht und ich war ungefähr 1 Woche im Krankenhaus, habe meine Eltern nochmal gefragt wie dass alles abgelaufen ist, im EEG wurde nichts auffälliges gefunden es war einfach nur zu hohes Fieber meinte der Arzt damals zu meinen Eltern. ich hatte auch im Alter von 12 oder 13 nochmals eine EEG untersuchung weil meine Lehrerin dachte ich hätte eine Lernschwäche, das Ergebnis war aber auch unauffällig.

Ebenso das EEG was vor knapp 3 Monaten gemacht wurde, es war auch komplett unauffällig.

Und ich wurde dann mit III 77 (1) beurteilt weil ich genau die Ausschlüsse habe.

Gruß

ulli76

DAS wäre ja ein Ansatzpunkt für einen Widerspruch (kannst auch gerne Textteile von meinem letzten Beitrag dafür nehmen).

Ich bin ja schon ne Weile im Forum und die, die was länger dabei sind, wissen auch, dass ich vielen Interessenten rate, sich mit ihrem Musterungsergebnis abzufinde. Einfach weil ich öfter mitbekomme, wie Vorerkrankungen dann später doch zu Problemen führen und das Ergebnis meistens doch seine Richtigkeit hat.

Aber in deinem Fall scheint da was schief gelaufen zu sein.

Also:Wenn du das endgültige Ergebnis der Musterung hast, kannst du schriftlich Widerspruch einlegen. Begründe genau, warum du glaubst, dass die Musterungsvorschrift nicht eingehalten wurde.
Das heisst zwar immer noch nicht, dass du deine Wunschverwendung bekommst, aber es ist nen Versuch wert.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Momo_S

Danke für deine Hilfe ulli76,

aber eine frage hätte ich, wo reiche ich den Wiederspruch ein? Habe so etwas noch nie gemacht...

Gruß

ulli76

Üblicherweise geht das an den Vorgesetzten dessen, der es entschieden hat.
Aber keine Ahnung, wer der jeweilige Fachvorgesetzte der Musterungsärzte ist.
Kannst das aber den WDB fragen- der sollte die Strukturen kennen.

Weiss jetzt nicht, ob auf dem Bescheid ne Rechtsbehelfsbelehrung mit bei ist- da würde dann stehen, an wen das zu richten ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Naja, das ist ja ziemlich eindeutig: Der Musterungsarzt gibt sein Votum wie jeder andere Mitarbeiter im Auftrag des Leiters des jeweiligen KWEA. Der Musterungsbescheid erfolgt ja auch nicht durch den Arzt, sondern ebenfalls im Aufrag des KWEA-Leiters. Insofern wäre der Rechtsweg (aktuell), sich bei der zuständigen Wehrbereichsverwaltung gegen den Bescheid zu beschweren.

Momo_S

Hallo, ich wollte nur noch einmal eine Rückmeldung abgeben falls jemand auch ein solches problem hat,

ich habe mir 1 Tag vor Dienstantritt noch einmals alle Papiere von dem Facharzt besorgt, ich bin anschließend (1 Woche nach Dienstantritt) zum Oberfeld Arzt gegangen, habe ihm mein Problem geschildert und dieser ist alles nochmal nachgegangen.

Es war tatsächlich ein Fehler vom Musterungsarzt im KWEA, ich wurde nachträglich vom Feldarzt T2 gemustert (Ich habe nur 4 Ausschlüsse bekommen, die sind aber für mich unwichtig), also ich darf Fallschirmjäger werden, jedoch leiste ich jetzt meinen Dienst als Bürokrieger, ich werde mich definitiv als SaZ bewerben und werde die FschJg Laufbahn wählen sofern ich angenommen werde.

MFG

MFG

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