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Weihnachtsgeld im Betrieb vor der Bundeswehr?

Begonnen von _WK, 08. Dezember 2011, 19:07:54

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F_K

Zitatweil, Zitat: "der Staat einem freien Unternehmen nicht in die Karten spielen darf"
Damit kommt er definitiv nicht durch.

Diesen Kampf bitte erst dann führen, wenn er ansteht.

Viel Erfolg bei der Bundeswehr (dann entfällt der Kampf nämlich).

_WK

Das wäre mir natürlich am liebsten... Auf diesen Kampf kann ich gerne verzichten!!! Danke. :)

dank dem Forum wird einem ja sehr viel erklärt  :)

vale

Du bleibst zwar der "dumme" jedoch erstens mit einem reinen gewissen und zweitens kann dir niemand ans bein pissen.1000€ sind für mich zwar viel geld aber der nachträgliche schaden könnte mit sicherheit wesentlich größer sein.halt am besten die füße still und erhalte dafür ein gutes arbeitszeignis.

Andy the Fly

Ja in dem Fall sind die ehrlichen die dummen. Den wenn du alles richtig nach den Gesetzen getan hättest würdest du das Geld bekommen.
Warum ist ganz einfach:

4 Wochen vor Dienstantritt muss gemeldet werden. Also nicht mal am 01.12 sonder ein paar Tage später.

Das Geld wäre da schon auf dem Konto gewesen und hätte nicht zurück gefordert werden können. Die Klausel in den meisten Verträgen
ist nämlich wer das AV beendet vor dem 31.03 muß anteilig zurück zahlen. Du hättest ruhen lassen bis zum 30.04. demzufolge keine Rück
forderung.

So ist es leider für dich. Ich hatte damals alles richtig gemacht und konnte die Forderung mit 2 schreiben meines Anwalts abwenden.


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