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Altersgrenzen, SaZ13 und die Zeit danach

Begonnen von Niederbayer, 21. Dezember 2011, 22:25:56

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luni

In einem anderen Thread heißt es dazu weiter ...

Zitat von: OLA am 16. April 2011, 00:35:37
Man muss auch noch ein bisschen mehr erfüllen damit die Zuage wirksam wird, so muss man das Studium im vorderen Drittel abschließen, damit die BOA Zusage überhaupt wirksam wird. Das mit 27 halte ich aber für ein Gerücht...

(http://www.bundeswehrforum.de/forum/laufbahn-und-karriere/boa-und-offiziersprufung/15/)

Stimmt das so? - Scheint ja bisweilen auch etwas nebulös - die Anforderungen.

Marc

Wenn jemand zu dem Thema mal belegbare Infos (also nicht "ich habe gehört, dass...") hätte, wäre ich hoch erfreut.

Ralf

Wenn wir nun von den BOA reden, die bereits bei Einstellung eine BO-Zusage bekommen. Diese werden durch die OPZ anhand vorher vorgegebenen Quoten ausgewählt. Das geschieht aber vor Diensteintritt.
Das mit de ersten Drittel: Das war mal zu Zeiten des Hauptdiploms. Dort galt in der Mindestzeit oder wenn nicht, dann im ersten Drittel des jeweiligen StudJhg.

Letztendlich muss man auf den Bescheid schauen, was die Voraussetzungen sind, dort steht das dezidiert drin. I.d.R. ist es heute der Bachelor/Master.
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