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Zahnärztliche Untersuchung.

Begonnen von Titulaire, 28. Dezember 2011, 21:18:24

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KlausP

#15
Die Frage wird Ihnen nur der Truppenarzt bei der Einstellungsuntersuchung beantworten können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jakkaru

Sicherheitshalber rate ich dir aber das vorher zu erledigen um keine böse Überraschung zu erleben.
Ein 2er

Titulaire

Bei meiner Musterung haben die nicht mal in mein Mund geguckt.!

Jakkaru

Bei der Einstellungsuntersuchung kannst du davon ausgehen, dass es garantiert gemacht wird ;)
Ein 2er

Tommie

Wenn es so läuft, wie ich es kenne, bekommen Sie als FWDLer einen Termin beim "Schmerzlosen Bohrer", an dem dann dieses Löchlein und eventuell gefundene weitere Karies-Stellen fachgerecht repariert werden!

Die Aussage mit dem "Nach-Hause-Schicken" bezieht sich auf angehende SaZ, die entweder kieferorthopädische Behandlungen benötigen, oder aber eine nicht abgeschlossenen Behandlung "mit bringen", sich also nicht an das, was man ihnen beim ZNwG gesagt hat, gehalten haben!

Titulaire

okay....danke an euch! Ich werde nochmal zum Zahnarzt gehen, haben hier in Soltau noch ein guten hab ich grad von meiner mudder gesteckt gekriegt :P
Ich hasse Zahnärztliche Behandlungen -.-'

Schamane

Also wenn z.B. die Weisheitszähne entfernt sind und diese Behandlung ordnungsgemäß abgeschlossen ist wird einem meist nichts passieren. Allerdings freut sich der Arzt, wenn man ihm vom zivilen Zahnarzt die Unterlagen mitbringt, da die dann den BW - Unterlagen beifügen kann in Kopie.
Ansonsten hatte ich einen Fall, wo ein SaZ zum Allgemeinmediziner kam bei der Einstellung und wir ihn gleich ohne weitere Untersuchung zum Zahnarzt geschickt haben, da sein Gebiss selbst einem medizinischen Laien als Kraterlandschaft aufgefallen wäre.
Wenn sie jetzt kleinste kariöse Stellen oder Zahnstein in geringem Umfang haben passiert meist nichts, doch wenn ihnen beim ZNwG schon gesagt wurde, dass und das ist zu machen und sie haben es nicht gemacht dann sieht es schon schlechter aus.
Des weiteren auch wenn jemand noch kein Soldat ist Melden macht frei und belastet in dem Fall das ZNwG, also immer schön Veränderungen melden, da im Zweifel müssen sie einen nochmals zur ärztlichen Untersuchung laden.

BulleMölders

Was ich nicht verstehe, wenn einem der Arzt bei der Musterung sagt, dass man ein Loch in einem Zahn hat, warum braucht man dann eine besondere Aufforderung dieses schnellstmöglich behandeln zu lassen?
Aber na ja, warum sollte man, dann kaut man im alter halt nur Weichmasse.
Verstehe nicht wieviele Menschen so fahrlässig damit umgehen könne. Aber sonst wegen jedem Wehwechen zum Arzt rennen.

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