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Eignungsübung

Begonnen von stefan@16, 29. Dezember 2011, 16:10:06

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stefan@16

Hallo ich habe hier in forum schon gesucht aber meine frage konnte ich nicht beantworten. Ich werde eine eignungsübung in januar anfangen. Werden leute von der bundeswehr aus gekündigt  ? Muss man extrem gut sein um die übung zu bestehen ? Kann man sagen das von 5 leuten nur 2 die übung bestehen ? Ich kann mir echt nix darunter vorstellen.

The_Staffsergeant

Das ist das selbe wie die Probezeit draussen bei einem Zivilen Arbeitgeber,
Beide Seiten schauen ob man zusammen passt ;)
Also hingehen und völlig Normal sein. ;)
OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

KlausP

#2
ZitatWerden leute von der bundeswehr aus gekündigt  ?

Ja, das ist aber eher die Ausnahme. Wenn'sd nicht so richtig läuft, wird der Disziplinarvorgesetzte in seiner Beurteilung nach Möglichkeit erst einmal die Verlängerung der EÜb vorschlagen.

ZitatMuss man extrem gut sein um die übung zu bestehen ?

Nein, man sollte aber schon zeigen, dass man sich durch bestimmte Situationen durchbeißen will. Wer allerdings nur immer die F**** aufreisst, ohne was dahinter zu haben, hat schon mal schlechte Karten.

ZitatKann man sagen das von 5 leuten nur 2 die übung bestehen ?

Das ist völliger Quark. Wer sowas erzählt, hat genau NULL Peilung.

Die Eignungsübung dient dazu festzustellen, ob der Soldat für den für ihn vorgesehenen Dienstposten geeignet ist. Die fachliche Eignung sollte er im Allgemeinen mitbringen, schließlich hat er ja den für den Dienstposten benötigten Beruf (oder einen artverwandten) ja erlernt. Bei der Eignungsübung geht eher darum, dass er erste Grundlagen für das militärische Handwerk in den 3 Monaten der AGA erlernt (entfällt natürlich meist für Wiedereinsteller) und dann im letzten Monat der EÜb auf seinem künftigen Dienstposten eingesetzt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

stefan@16

Ok. Eure antworten haben echt sehr geholfen. 

640509040147

Bei mir beginnt demnaechst auch die Eignungsübung. Und da haben sich bei mir grade ein paar Fragen ergeben. Wie sieht's da fuer die Zeit mit dem Gehalt aus, wenn ich als StUffz eingestellt werde, also kriegt man da nur anteilig bzw weniger und muss man zu Beginn der Eignungsübung noch in nem aktiven Beschaeftifungsverhaeltnis stehen, da das entspr. Gesetz sonst nicht greift?!

Danke fuer die Muehen im Voraus!

Ralf

Nein, du wirst ganz normal nach deinem Dienstgrad und Erfahrungsstufe besoldet. Es macht keinen Unterschied, ob du in einer Eignungsübung bist oder "normal" eingestellt wirst.
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640509040147

Danke fuer die schnelle Antwort. Und wie ist das mit dem Beschaeftigungsverhaeltnis? In so nem Merkblatt steht naemlich, dass ich bei meinem Arbeitgeber nicht kuendigen darf, da sonst das Eignungsübungsgesetz nicht greift. Allerdings ist es so, dass Ende Maerz mein Ausbildungsverhaeltnis ganz regulaer endet und ich somit von vornerein nichts zu kuendigen habe!

KlausP

Das Gesetz ist doch eindeutig. Wenn man bei beginn der EÜb in einem Arbeitsverhältnis steht, soll man nicht kündigen. Bei Ihnen trifft das doch gar nicht zu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

supernaut

Gibt es diese Eignungsübung in Fach und Truppendienst? Fang ja bald als Feldjägerfeldwebelanwärter an, gilt diese für mich auch?

ulli76

Nein, Eignungsübung ist nur, wenn man aufgrund der zivilen Qualifikation mit höherem Dienstgrad eingestellt wird.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Firli

Bezeichnet die Eignungsübung nicht die AGA bzw. einen Teil davon? Oder hab ich da was falsch verstanden in dem Schreiben vom Einplaner?

So wie Sie das gerade sagen Ulli, sehe ich mich wie vor einer zweiten RettAss-Prüfung :D


SanFw/RettAss

ulli76

Nein, die Eigungsübung ist der Zeitraum der ersten 4 Monate nach Diensteintritt für Seiteneinsteiger. Naturgemäß sind dann die ersten 2-3 Monate die AGA.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Bei ungedienten Eignungsübenden ist die Grundausbildung Teil der Eignungsübung, bei Wiedereinstellern nicht unbedingt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

hallo

Hallo Leute ich habe da eine Frage zu dem Merkblatt für ungediente Bewerber mit Vordienstzeit in der Bundeswehr (Wiedereinsteller) , die zu Eignungsübung einberufen werden.
Ich bin Wiedereinsteller. Mit dem Dienstgrad Gefreiter, damals wurde ich ausgemustert.AGA habe ich nicht gemacht. Woher weiß ich, ob ich eine Eignunsübung machen muss oder nicht? Bin SAZ 4 Laufbahn Mannschaften. Mein Dienstposten hat auch nichts mit Beruflicher Qualifikation etwas zu tun.
In meiner Aufforderung zum Dienstantritt steht das man beabsichtigt mich als SAZ einzustellen. Nichts von einer Eingnungsübung.  Ich frage weil ich dieses Merkblatt nicht verstehe.

Danke euch

Ralf

Dann wirst du auch kein Eignungsübender, denn diese werden mit einem höheren Dienstgrad (mindestens Unteroffizier) eingestellt.
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