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Meldung- mit Dienstgradzusatz?

Begonnen von rogal, 18. Januar 2012, 07:20:20

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rogal

Guten Morgen,

ich habe eine Frage: Ich bin seit einigen Tagen als Reservist wieder bei meiner Einheit und in den nächsten Tagen steht eine Beförderung an. Wenn ich nun vortrete und Meldung mache, melde ich mich dann als OG d.R. oder einfach als OG?
Habe bei Reservisten schon beides erlebt, würde mich interessieren, was die korrekte Wahl ist.

Gruß
rogal
01.07.2009-30.09.2009 AGA 5./GebSanRgt 42 Kempten (I Zug)
01.10.2009-30.06.2010 SanZ Lahnstein

KlausP

#1
Als Obergefreiter. Dienstgradzusätze werden nur im Schriftverkehr verwendet. Außerdem führen Sie den "d.R." während einer Wehrübung überhaupt nicht, auch nicht im Schriftverkehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Msich76er

Richtig, Sie kommen zwar aus dem Status eines Reservisten sind aber sobald Sie ihren Dienst antreten mit allen Rechten und Pflichten Soldat und kein Reservist mehr.


Ich Hoffe wir bekommen Meldung mit neuem Dienstgrad  8)
Wir waren da ohne das Ihr es bemerkt habt und wenn doch so sind wir nicht mehr da!

76er Späher

HptBtsm d.R.

Carpe diem (nutze den Tag) oder auf Deutsch: schaff was ;-)

miguhamburg1

Meldungen und persönliche Ansprache von Soldaten erfolgen grundsätzlich ohne Dienstgradzusatz (also d.R., FA, UA, OA, anOA etc.). Diese Zusätze werden AUSCLIEßLICH im Schriftverkehr verwendet.

Insofern, lieber Vorposter, steht Ihnen eine Meldung OHNE Zusatz zu. Falls das nicht geschieht, dann weisen Sie Ihr Gegenüber freundlich darauf hin...

rogal

danke für die Antworten :-)

direkt die nächste Frage: Wie siehts bei ner Wehrübung von zweieinhalb monaten mit Urlaubsanspruch aus? Gibts für Resis auch die zwei Tage pro Monat?
01.07.2009-30.09.2009 AGA 5./GebSanRgt 42 Kempten (I Zug)
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KlausP

Reservisten haben Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubsanspruches eines vergleichbaren SaZ/BS für jeden vollen Kalendermonat eines Wehrübung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Und die von "KlausP" fett gedruckten Worte können es in sich haben ;) !

Beispiel: Wenn Sie vom 09.01.2012 bis 30.03.2012 wehrüben, haben Sie leider nur den Monat Februar als "vollen Kalendermonat" für den es dann auch besagtes 1/12 des Jahresurlaubes eines vergleichbaren (Altersstufe beachten!) SaZ/BS gibt!

HCRenegade

@ Tommie:

In der Praxis läuft das nach meiner Erfahrung etwas anders - da bekommt man eher mehr als weniger Urlaub, z.B. wenn während der WÜ Kp-Urlaub ist oder Quat-Tage - außerdem behaupte ich mal, dass Spieß und Chef nicht besonders vorschriftenfest sind, was Reservistenangelegenheiten angeht.

Tommie

Tja, wenn das klappt ist ja schön ;) ! und dann sollte man das natürlich auch mitnehmen!

Wenn allerdings jemand "vorschriftenfest" ist und korrekt arbeitet, hat man auf genau das Anspruch, was ich geschildert habe! Der "Rest" wäre ein nettes Zubrot, kann allerdings nicht eingefordert werden.

KlausP

ZitatWenn allerdings jemand "vorschriftenfest" ist und korrekt arbeitet, hat man auf genau das Anspruch, was ich geschildert habe!

Ich kann aber nicht überall sein.  :D

Aber das stimmt (leider) schon:

Zitataußerdem behaupte ich mal, dass Spieß und Chef nicht besonders vorschriftenfest sind, was Reservistenangelegenheiten angeht.

Bei meiner zweiten WÜb (die erste ein paar Monate vorher war zu kurz) hat mich mein Chef ganz erstaunt angeguckt, als ich ihn nach Urlaub gefragt habe.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: KlausP am 18. Januar 2012, 16:30:40Ich kann aber nicht überall sein.  :D

Da fehlt mir der Satz davor, KlausP ;) !


"Wo ich bin ist das Chaos ..." :D :D :D

rogal

Vielen Dank für die Antworten. Kann ich die Urlaubsregelung in irgendeiner ZDv nachlesen?

Gruß
rogal
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wolverine

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rogal

danke. gäbe es einen Grund den Urlaub zu verweigern?   mein spieß verweist da auf evtl. Schwierigkeiten mit einem eventuellen zivilen Urlaubsanspruch
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wolverine

Nein - außer zwingende (!) dienstliche Notwendigkeit und die sollte bei einem Wehrübenden kaum begründbar sein.
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