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Mit Bewährung zur Bundeswehr.. ?

Begonnen von MrBingo, 18. Januar 2012, 22:25:29

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miguhamburg1

Die Rechnung brauchen Sie gar nicht aufzumachen - der Bewerber scheitert bereits bei der Vorprüfung seines Bewerbungsantrags - weil der Rechtsberater des ZNwG ihn aussortiert... im Übrigen ist er auf F_K's Informationen zu verweisen.