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Shisha

Begonnen von DurnaMa, 30. Januar 2012, 10:18:44

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schlammtreiber

Zitat von: Bleimaik am 30. Januar 2012, 20:42:52
der DEUTSCHE SOLDAT raucht nicht! :)

Das muss etlichen Generationen von deutschen Soldaten völlig entgangen sein.
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Bleimaik

jap...aber das ist ja alles relativ beim Bund.

wolverine

Wird die Stube nicht gegen Geld vermietet? Dürfte evtl. auch befohlen werden in einer eigenen Wohnung außerhalb der Kaserne nicht zu rauchen? Könnte einem solchen  Befehl evtl. der dienstliche Zweck fehlen? Könnte ein gleicher Befehl bei einer Einzelstube evtl. unverhältnismäßig sein?
Fragen über Fragen...
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Andi

Da spiele ich mit wolve. :)

Zitat von: wolverine am 31. Januar 2012, 12:40:28
Wird die Stube nicht gegen Geld vermietet?

Nein, bei unter 25jährigen wird pauschal per Gesetz eine Zahlung, bzw. ein Abzug von den Bruttobezügen - unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme einer Gemeinschaftsunterkunft - verfügt. Normzweck dürfte wohl das steuerlich wirksame Mindern des Sachbezugs "Unterkunft" sein (was aber für den Sachverhalt irrelevant ist).

Zitat von: wolverine am 31. Januar 2012, 12:40:28Dürfte evtl. auch befohlen werden in einer eigenen Wohnung außerhalb der Kaserne nicht zu rauchen? Könnte einem solchen  Befehl evtl. der dienstliche Zweck fehlen?

Wenn man einen dienstlichen Zweck konstruieren könnte, der einen solchen Befehl rechtmäßig macht könnte man das Rauchen wohl überall und zu jeder Zeit verbieten.
Ein Eingriffsrecht in private Verhaltensweisen in einer tatsächlichen privaten Wohnung wäre aber wohl zu verneinen.
Eine Gemeinschaftsunterkunft ist aber nicht pauschal gleichzusetzen mit einer Wohnung als durch das GG geschützem privaten Bereich. Nichts desto trotz sagt §1 (2) BNichtrSchG klar, dass das gesetzliche Rauchverbot "nicht für Räume [gilt], die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind".
Dementspechend wäre ein Befehl in einer Einzelunterkunft nicht zu rauchen mutmaßlich zumindest nicht durch das o.g. Gesetz gedeckt (viele Einzelunterkünfte "Wohnen 2000" sind aber wegen gemeinsamer Nasszelle nur "halbe" Einzelunterkünfte).

Zitat von: wolverine am 31. Januar 2012, 12:40:28
Könnte ein gleicher Befehl bei einer Einzelstube evtl. unverhältnismäßig sein?
Fragen über Fragen...

Hm!? Einzelfallabhängig?

:)
the rest is silence...

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F_K

Zitat(viele Einzelunterkünfte "Wohnen 2000" sind aber wegen gemeinsamer Nasszelle nur "halbe" Einzelunterkünfte).

Auf welche Mietdauer ist so ein "Mietverhältnis" denn angelegt? Ach, ggf. nur auf wenige Tage / Wochen / Monate (Lehrgang usw.), so dass die umfangreiche SANIERUNG nach dem Rauchen in der Unterkunft in keinen Verhältnis zur "Dauer" bzw. den "Mietzahlungen" steht?

Ist es daher sinnvoll, in DIENSTLICH bereitgestellten Unterkünften (egal ob Einzel- oder Mehrbettzimmer) grundsätzlich das Rauchen zu untersagen, um so eine kurzfristige Wiederbelegung mit einem "Nichtraucher" zu ermöglichen?

... wer es anders sieht, kann ja den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten - bevor das Thema aber durch ist, ist er über 25 und wird "rausgeschmissen" ....

schlammtreiber

Hmmm... besteht für Soldaten eine Pflicht, sich mit voller Kraft zum Wohle der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen? Und kann man diese Verpflichtung auch auf den Bereich der (Tabak)steuereinnahmen erstrecken? Sozusagen Fiskalpatriotismus?  ;D
Semper Communis
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StOPfr

Als Nichtraucher unterstütze ich das (in gewissen Grenzen  ;)). Angeblich sind es um die 14 Milliarden Euro, die im letzten Jahr in Deutschland an Tabaksteuer eingenommen wurden. Auf keinen einzigen Euro, der davon anteilmäßig auf den Verteidigungshaushalt entfällt, können "wir" verzichten  :D.
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DurnaMa

Ich wollte nur eine Info da drüber haben, aber die Diskussion ist schon interessant hier.

StOPfr

Zitat von: DurnaMa am 31. Januar 2012, 15:03:52
Ich wollte nur eine Info da drüber haben, aber die Diskussion ist schon interessant hier.

Beklag dich nicht, du wirst hier mehr oder weniger gut unterhalten  :D.
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DurnaMa

Ich beklage mich auch nicht abre so was hat ich noch nie in ein Forum und freuem ich darüber so wiel mit zu krigen und auch die Zeit beim Bund wird auch intresant. :D :D :D :D

Zebra

@ F_K: Es gibt inzwischen aber auch genug Soldaten, die über 25 sind, jeweils von Montags bis Freitags zum Teil über Jahre in Einzelunterkünften ohne gemeinsames Bad in Kasernen "wohnen"(Stichwort "Pendlerarmee").

Die Frage ist doch eher, auf welcher Grundlage denn ein generelles Rauchverbot verhängt wird.
Durch geltendes Recht ist es meiner Meinung nach nicht gedeckt, und daher bei Unterkünften die längerfristig gleich belegt sind, unverhältnismäßig.
Ich habe übrigens auch selber schonmal mitbekommen, dass ein generelles Rauchverbot in einem Unterkunftsblock wieder rückgängig gemacht wurde(in der Zeit nach dem Nichtrauchererlass und nach dem Nichtraucherschutzgesetz).

Weiterhin vermute ich, dass der Gesetzgeber sich etwas dabei gedacht hat, wenn er Ausnahmen explizit in einem Gesetz erwähnt. Dies muss dann nicht mit dem heutigen Verbotswahn ausgehebelt werden.

Achso, den Clown hätte ich übrigens beinahe als Beleidiung aufgefasst. Vielleicht kannst du ja, in diesem Sinne, deine Aussage mit einer Quelle für die Legitimation eines generellen Rauchverbots untermauern.

MkG

Zebra

F_K

Liebes Zebra,

in aller Regel werden Soldaten alle paar Jahre versetzt - ein "jahrelanges Mietverhältnis" findet daher in gleichen Räumlichkeiten bei wenig Platz in der Kaserne nicht statt (zumindest nicht im Regelfall).

Nochmal: Es wird DIENSTLICH eine Resource zur Verfügung gestellt, so wie Bekleidung, Waffen, Ausrüstung - hier ein "Mietverhältnis" zu unterstellen, ist abwegig (genausowenig "mietet" der Gefangene seine Zelle).

... und ich muss überhaupt nichts "untermauern" - ich stelle lediglich empirisch fest, dass in allen mir bekannten Kasernen ein generelles Rauchverbot in Gebäuden herrscht (und ich nächtige öfter mal in Einzelstuben ...).

AriFuSchr

und wo, lieber F_K weist der Bund die Einnahmen aus den entgeltlich an Soldaten überlassenen Unterkünften aus?

Richtig, bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

wir haben also zumindest ein mietähnliches Vertragsverhältnis

Insofern befindest Du dich - ganz ohne Quellen - auf ziemlich hoher See..

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

F_K

@ AriFuSchr:

Dann zeige mir doch bitte bzw. erläutere die Regelungen dazu:

- Mietvertrag,
- Mietsicherheit / Kaution
- Kündigungsfristen
- Minderung bei Mängel
- zugesicherte Eigenschaften
- Unverletzlichkeit der Wohnung
- Übergabeprotokoll usw.

Die Zuweisung / Einteilung auf eine Stube ist eben kein Mietverhältnis, nicht mal ein "mietähnliches Vertragsverhältnis".

Ein freiw Wehrdienstleistender / ein Wehrübunder / ein Lehrgangsteilnehmer zahlt im übrigen überhaupt keine "Miete" - er bekommt die Unterkunft gestellt.
Ein SaZ "bezahlt" auch keine Miete, er wird lediglich aus steuerrechtlichen Gründen mit einem lächerlich kleinen Betrag belastet -> dass ist keine Mietzahlung im eigentlichen Sinne.

Genauso habe ich keinen Mietvertrag über meine Bekleidung, die Waffe und meine Ausrüstung ... oder willst Du da auch ein "mietähnliches Vertragsverhältnis" unterstellen?

AriFuSchr

ZitatEin SaZ "bezahlt" auch keine Miete, er wird lediglich aus steuerrechtlichen Gründen mit einem lächerlich kleinen Betrag belastet -> dass ist keine Mietzahlung im eigentlichen Sinne.

es ist ein geldwerter Vorteil, der seine Begründung in einer Gegenleistung des Bundes hat.

ZitatEin freiw Wehrdienstleistender / ein Wehrübunder / ein Lehrgangsteilnehmer zahlt im übrigen überhaupt keine "Miete" - er bekommt die Unterkunft gestellt.

die kostenlose Unterbringung ist Teil des Entgelts

Zitat- Mietvertrag,
- Mietsicherheit / Kaution
- Kündigungsfristen
- Minderung bei Mängel
- zugesicherte Eigenschaften
- Unverletzlichkeit der Wohnung
- Übergabeprotokoll usw.

dies alles ist nicht explizit erforderlich, um zu einem Miet-oder mietähnlichen Verhältnis zu kommen

ZitatGenauso habe ich keinen Mietvertrag über meine Bekleidung, die Waffe und meine Ausrüstung ... oder willst Du da auch ein "mietähnliches Vertragsverhältnis" unterstellen?

lass doch das persönliche weg, ich will Dir gar nichts unterstellen, lediglich falsche Aussagen korrigieren.

Die Stube ist Dir auch zur privaten (Mit-) Nutzung überlassen, insofern ist der Vergleich mit der dienstlichen Bekleidung, der Waffe und der Ausrüstung genauso daneben, wie mit der Arrestzelle.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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