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zdv einer bestimmten kleiderordnung

Begonnen von glad, 01. Februar 2012, 07:18:38

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BulleMölders

Schitt T9.  Erzeugt immer wieder Stilblüten, die für Erheiterung sorgen.

Karl Müller

In der Version der Anzugsordnung (jetzt: A1-2630/0-9804), Stand Okt. 2019, ist die Beschränkung der Ergänzungen E5 Feldjacke und E6 Nässeschutzjacke auf "innerhalb mil. Anlagen" nicht mehr vorhanden. Dementsprechend sollte man diese jetzt immer tragen dürfen.
Konkretes Beispiel: Ich nehme im DA an einer privaten Veranstaltung teil, die zu Beginn draußen stattfindet. Da ich meinen DA nicht verschmutzen möchte, möchte ich die Feldjacke darüber anziehen. Dies sollte doch nun erlaubt sein, oder?

p4uLe83

Die Feldjacke über dem DA?! Wie wäre es denn einfach mit dem Mantel? Flecktarn und DA zu mischen, das ist doch grausam. Selbst wenn es erlaubt wäre, der Stil verbietet es mMn.

200/3 ohne LoginDaten

@p4uLe83:
Na das erklär mal General a.D. Trull...😂.
Unter ihm gab es bei Gelöbnissen und ähnlichen Anlässen immer wieder wilde Abwandlungen. Hose vom Dienstanzug mit Hosengummis und Kampfstiefeln, graue Tuchjacke, Feldjacke drüber, dazu Lederkoppel und für den Ehrenzug gerne noch schwarze Halstücher. Dieser Anzug hieß dann in der Truppe scherzhaft "großer Trullinger"...

KlausP

Zitat... und für den Ehrenzug gerne noch schwarze Halstücher ...

... und bei einer Leutnantsernennung der 14. PzGrenDiv auf der Festung Dömitz für die angetretenen Jungleutnante Halstücher in ,,Waffenfarbe".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Hinweis:

General a. D. Trull ist Anfang des Jahres 2008 in den Ruhestand versetzt worden - diese "Geschichten" stammen also aus "grauer Vorzeit" und können heute nicht mehr handlungsbestimmend sein.

Relativ unstreitig war einiges davon auch zu damaligen Zeiten vermutlich rechtswidrig, in jedem Fall nicht vorschriftenkonform.

200/3 ohne LoginDaten

@F_K
Ging es hier in den letzten drei Antworten gerade um zulässig oder nicht? Nein, sondern lediglich um eine Frage des "Geschmacks" bezüglich der Kombination von DA und Flecktarn und eine amüsante Anekdote aus der Vergangenheit dazu.
Man muss doch nun wirklich nicht bei allem immer gleich mit dem erhobenen Zeigefinger wedeln...

wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann

müller912

Da kein Widerspruch erfolgt ist - ja ich weiß, es sieht nicht soo gut aus, aber ich finde noch akzeptabel - nehme ich an, dass es zulässig ist

p4uLe83

Nein, ist es nicht. Aus der Anzugsordnung (frei im Internet verfügbar)

110. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen. Bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) kann an Stelle des Dienstanzugs, Grundform der Gesellschaftsanzug (Abschnitt 2.5) getragen werden. Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.
Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der
Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat.

Der Dienstanzug darf als Abwandlung der Grundform mit der Nässeschutzjacke getragen werden, siehe  Nr 234. und das ist sicherlich nur für kurzfristigen Regenschutz gedacht. Also gönn dir den Mantel und bewahre ein ordentliches Bild, du repräsentierst uns doch alle. 8)

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