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Dienstgrad OG zum Stuffz

Begonnen von mat110, 12. Februar 2012, 13:25:54

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dragon46

Zitat von: F_K am 12. Februar 2012, 14:37:58Ein vorläufiger Dienstgrad gilt nur auf dem speziellen Dienstposten bzw. der Ausbildung für diesen und auch nur dann.

Sprich: Wird nach der Ernennung z. B. an einer DVag der freiwResArbeit teilgenommen oder außerhalb des Dienstposten geübt (Wehrübung) ist der Kamerad OGefr.

Erst NACH der entsprechenden Beurteilung und Ableistung der notwendigen WÜ Tage wird der Dienstgrad endgültig verliehen und darf es dann mit "d. R." geführt werden.

Das ist soweit nicht richtig, die ZDv 20/3, Nr. 611 ist da eindeutig:

ZitatDie Teilnahme von Reservisten und Reservistinnen an dienstlichen Veranstaltungen findet grundsätzlich mit dem verliehenen oder mit dem aufgrund einer Beorderung vorläufig verliehenen höheren Dienstgrad statt.

Den Dienstgrad darf man auch schon vor der endgültigen Verleihung führen, im Schriftverkehr ist dann die Bezeichnung "Feldwebel (vorläufig) d. R." erforderlich.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.

Wallenstein

Also zum Mitschreiben: während der WÜ bin ich, zum Beispiel, StUffz (vorl.). Wenn ich nach meiner WÜ an einer Veranstaltung mit Uniformtrageerlaubnis teilnehme, bin ich aber wieder ganz normaler OGefr d.R. Wenn ich aber an einer DVag, z.B. Schützenschnurschnießen, teilnehme, darf ich das als StUffz (vorl.).

Gut, dass es kaum DVags im Dienstanzug gibt, denn wer alle paar Wochen die DG-Abzeichen umnähen muss, wird krank im Kopf.  ;)

miguhamburg1

Genau, und da Sie nur einen Dienstanzug als Reservist erhalten, werden Sie eben bei allen Veranstaltungen, zu denen der DA zu tragen ist, als StUffz teilnehmen. Ganz einfach, weil die LHBw Ihnen nicht andauernd die Dienstgradabzeichen umnäht.

Im FA ist das Umschlaufen ja kein Problem.

Wallenstein

Zitat von: F_K am 13. Februar 2012, 09:16:20
Nun ist die Personalführung Uffz auch zentralisiert - und findet daher nach einheitlichen Vorgaben statt.
Ohne alte Themen unnötig aufwärmen zu wollen, gibt es aber offenbar nach wie vor Kameraden, denen der vorläufig verliehene höhere DG endgültig verliehen wird, ohne dass sie den entsprechenden Lg (AMT) besuchen müssen. Wie kann das sein?

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