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Zwei Wehrübungen in zeitlicher Nähe

Begonnen von Thufir, 27. Februar 2012, 20:56:01

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DrSeltsam

@F_K:

Sie meinen Sie könnten hier anderen hier Aufforderung erteilen?
Und dann auch noch sachlich rotzfrech schlecht argumentieren.
Legen Sie sich wieder hin!

Trennung:
Die Aufhebung einer WÜ muss nicht sein, in diesem Fall reicht die Änderungsmeldung vom KEWA für den gesamten Wehrübungszeitraum.

In gleichen Fällen habe ich das zweimal so durchführen lassen.


Tommie

Lieber Dr. Seltsam, nachdem ich vor wenigen Minuten in einer mich betreffenden Angelegenheit mit dem KWEA Stuttgart telefonieren musste und davor Ihr Posting gelesen habe, musste ich doch gleich mal nachfragen, was in so einem Falle zu tun wäre!

Die Antwort war die folgende: Wenn aus zwei Wehrübungen eine werden soll, muss ein Heranziehungsbescheid, denn Einberufungsbescheide gibt es seit dem Wegfall der Wehrpflich gar nicht mehr ;) , aufgehoben werden! Dann erst könnte der andere Heranziehungsbescheid geändert werden! Das KWEA kann eine solche Änderung sicherlich machen, wird das aber nur auf Anforderung dessen tun, der die bisher zwei Heranziehungsbescheide hat erstellen lassen! Die Begründung ist auch recht einfach: Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen zur ZDv 20/3!

Und damit wären wir ersten wieder bei dem, was alle Beteiligten, ausser dem schlauen "Dr. Seltsam" hier die ganze Zeit gesagt haben (siehe oben und auf der ersten Seite dieses Threats!) und hätten zweitens schon wieder Sie als Blinden, der gerne von den Farben schwätzt entlarvt ;) ! Si Tacuisses ...

DrSeltsam

Zitat von: Tommie am 28. Februar 2012, 16:07:33
Das KWEA kann eine solche Änderung sicherlich machen, wird das aber nur auf Anforderung dessen tun, der die bisher zwei Heranziehungsbescheide hat erstellen lassen!
Darum habe ich ja auch in meinen erstem Post auch geschrieben, er solle sich mit seinen TrT auseinandersetzen -
ich habe nicht erwähnt, sich mit dem KWEA in Verbindung zu setzen.

Telefonieren Sie am besten morgen mit meinem KWEA, die haben da mehr Ahnung.

KlausP

Wird das jetzt hier so 'ne Art Sch****zvergleich unter dem Titel "Mein KWEA hat mehr Ahnung als dein KWEA!!!"  ? 
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

#19
Zitat von: DrSeltsam am 28. Februar 2012, 14:49:15Die Aufhebung einer WÜ muss nicht sein, in diesem Fall reicht die Änderungsmeldung vom KEWA für den gesamten Wehrübungszeitraum.

Und was war denn dann das?

Außerdem drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei den erwähnten Wehrübungen an einer Ausbildungseinrichtung eventuell um Laufbahnlehrgänge handelt! Dann hat der Beorderungs-TrT, der z. B. für einen ROA gar nicht mal vorhanden sein muss, überhaupt nichts damit zu schaffen! Das würde bei einem ROA dann "P" im Alleingang machen! Bei einem RFA wäre es bei einem Laufbahnlehrgang eben die SDBw! Und für beide gilt, dass das KWEA nur ausführendes Organ für deren Anforderung ist! Und wenn es sich tatsächlich um "P" handelt, sind die WÜb-Tage für die Lehrgangsteilnehmer kontingentiert und die Zuweisung für den zweiten Lehrgang umfasst pro Teilnehmer eben genau 5 Wehrübungstage! Die "leiern" sich dann auch keine weiteren 2 Tage mal eben so "aus dem Kreuz", weil es ansonsten passieren kann, dass jemand anderes aus Gründen nicht vorhandener WÜb-Tage nicht mehr einberufen werden kann ;) !

Daher kann der einzig sinnvolle Rat in diesem Falle nur darin bestehen, mit dem Anforderer der Wehrübungen Kontakt aufzunehmen, wer immer das auch ist (Beord-TrT, SDBw oder "P") und mit dem über die "Zusammenlegung" dieser beiden Wehrübungen zu verhandeln! Allerdings mit der Vorhersage, dass bei "P" genau die Antwort kommen wird, die ich bereits zum zweiten Male prophezeit habe ;) !

Zitat von: KlausP am 28. Februar 2012, 16:24:15Wird das jetzt hier so 'ne Art Sch****zvergleich unter dem Titel "Mein KWEA hat mehr Ahnung als dein KWEA!!!"  ? 

KlausP, garantiert nicht :D ! Ich weis, was ich an den Damen im KWEA Stuttgart habe, so lange es das noch gibt! Und auch ein anderes KWEA wird nichts anderes sagen, als dass es nur ausführendes Organ für die persbearb Dst ist! Denn ohne Genehmigung einer Wehrübungsanforderung, die zum Beispiel vom Beord-TrT erstellt wurde, durch entweder die SDBw (Uffze und Mannschafter) oder "P" (Offze, wird das KWEA in egal welcher Stadt keinen Heranziehungsbescheid erstellen, ändern oder widerrufen! Und das ist mal Fakt!

KlausP

Tommie, mich musst du da nicht agitieren, ich hab 10 Jahre lang als Reservistenbarbeiter im Bataillon sowohl mit dem PersABw als auch der damaligen SDH und verschiedenen KWEÄ aus ganz Deutschland zu tun gehabt und weiss demzufolge, dass der Bearbeiter beim KWEA den Bescheid (wie immer der hieß oder jetzt heisst) nur so erstellt, wie er in der WÜb-Anforderung und dem Einplanungsvermerk festgeschrieben wurde. Alles Andere ist Mumpitz, da dürften wir uns einig sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DrSeltsam

Zitat von: KlausP am 28. Februar 2012, 16:24:15
Wird das jetzt hier so 'ne Art Sch****zvergleich unter dem Titel "Mein KWEA hat mehr Ahnung als dein KWEA!!!"  ? 
Hier geht es nicht um Sch****zvergleich, dass aber KWEA Verwaltungsvorschriften manchmal unterschiedlich auslegen, dürfte jeden bekannt sein.

@Tommie:
ZitatDas KWEA ist auf jeden Fall nur ausführendes Organ, das hierin leider keine Optionen hat! Und wenn der Sachbearbeiter der persberab Dst den Standpunkt hat, dass zwei Lehrgänge eben zwei Einberufungsbescheide zur Folge haben und in seinem Budget an WÜb-Tagen eben für den zweiten Lehrgang nur 5 WÜb-Tage vorgesehen sind, dann haben Sie leider "gelitten" und müssen mit der oben geschilderten Einberufungspraxis leben ;) !
Bleibt ja unbestritten.

ZitatAußerdem drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei den erwähnten Wehrübungen an einer Ausbildungseinrichtung eventuell um Laufbahnlehrgänge handelt! Dann hat der Beorderungs-TrT, der z. B. für einen ROA gar nicht mal vorhanden sein muss, überhaupt nichts damit zu schaffen! Das würde bei einem ROA dann "P" im Alleingang machen!
Sollte das dann wirklich der Fall sein, dann könnte er wirklich schlechte Karten haben.

ZitatDaher kann der einzig sinnvolle Rat in diesem Falle nur darin bestehen, mit dem Anforderer der Wehrübungen Kontakt aufzunehmen, wer immer das auch ist (Beord-TrT, SDBw oder "P") und mit dem über die "Zusammenlegung" dieser beiden Wehrübungen zu verhandeln!
Der einzige sinnvoller Vorschlag. Wir warten dann ab, wie man sich geeinigt hat.

DrSeltsam


F_K

ZitatSollte das dann wirklich der Fall sein, dann könnte er wirklich schlechte Karten haben.

... und der TE hat bereits geschrieben, das P zuständig ist.

Aber "DrSeltsam" hat halt manchmal Schwierigkeiten zu lesen bzw. seinen Punkt rüberzubringen.

DrSeltsam

@F_K:
Sie haben Schwierigkeiten mit dem Verstehen.

Die Hauptaussage von @Tommie war: "Außerdem drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei den erwähnten Wehrübungen an einer Ausbildungseinrichtung eventuell um Laufbahnlehrgänge handelt!"

Darauf hin habe ich geantwortet.


Welchen Punkt haben Sie jetzt nicht verstanden?



Tommie

Na ja, wenn ich ehrlich sein soll, hatte ich das hier auch überlesen ;) :

Zitat von: Thufir am 27. Februar 2012, 22:58:55... Allein, es wird wohl tatsächlich so laufen dass einfach der Einplanungsvermerk von P abgeschrieben wird. ...

Und damit dürfte es eigentlich klar sein, wer hier "in der Bütt" ist! Somit können wir jeden Hinweis auf Beord-TrT und SDBw streichen und es wird wohl tatsächlich auf ein Gespräch mit "P" hinaus laufen, das wahrscheinlich wie vorhergesagt enden wird ;) !

F_K

Zitatder Einplanungsvermerk von P abgeschrieben wird.

So, DrSeltsam: Erkannt?

(Tommie hat schon eingesehen, hier einen kleineren Auswertefehler gemacht zu haben - nun sind Sie dran .... und wenn P zwei Laufbahnlehrgänge plant, einmal 12 Tage und einmal 5 Tage - was wird dass wohl sein? ... und wie ist dann die Bereitschaft von P, die schon ERSTELLTE Anforderung zu ändern? ... und gibt es dafür überhaupt einen dienstlichen Bedarf?)

Tommie

Na ja, mein "Auswertefehler" war der, dass ich die Fälle Beord-TrT und SDBw zusätzlich erstellt habe, obwohl dies eigentlich nicht notwendig gewesen wäre ;) !

Und zum "dienstlichen Bedarf" fällt mir nur mein bereits geschildertes Szenario mit den kontingentierten Wehrübungstagen ein, so dass der TE hier bei "P" vermutlich auf Granit beissen wird!

Thufir

Ein wenig muss ich jetzt Dr. Seltsam in Schutz nehmen, denn F_K hat offenbar ebenfalls punktuell Leseschwierigkeiten. Denn sonst wäre sein Betrugsvorwurf an mich gar nicht erst entstanden - Glashaus und dergleichen ;-)

@Wolverine: Dein Argument "..völlige sinnfreie WÜ-Tage und damit ein Verstoß gegen den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln." ist nur teilweise stichhaltig, denn jeder von uns dürfte auch schon Wehrsold für Wochenenden erhalten haben an denen er *nicht* im Dienst war. Wenn man das auf die Spitze treiben wollte, dann darf nur mehrmals von Mo-Fr einberufen werden, auch wenn die gesamte WÜ z.B. einen Monat dauert. Darauf hat dich Dr. Seltsam zu Recht hingewiesen. Dass du persönlich auch schon an Wochenenden Dienst hattest (und damit deinen Wehrsold am Wochenende sowieso zu Recht erhalten hast), entkräftet seinen Einwand nicht.

Wen es interessiert- der Lehrgang um den es geht ist die EAKK-F (2 Wo.) und direkt anschließende EAKK-Z (1 Wo.). Das ist kein Reservistenlehrgang, sondern dort werden in der Mehrzahl Aktive sein die nicht untersucht werden müssen. Der Ablaufplan ist demensprechend. Nun gut, dennoch wird sich Gelegenheit finden (müssen). Herzlichen Dank für Eure Beiträge!

Tommie

Hm, OK, die Fortbildung EAKK und direkt anschließend eine ZA EAKK! Wo soll es denn in den Einsatz hin gehen ;) ?

Das sind natürlich beides keine laufbahnrelevanten Lehrgänge! Somit würde ich mit dem Antragsteller, der in diesem Falle wohl eher nicht "P" sein dürfte, sondern der Leitverband für den Einsatz, dahingehend verhandeln, dass er hier sinnvoll nachbessert!

BTW: Ist es eigentlich noch so, dass man eine ZA EAKK wegen deren begrenzter Gültigkeit (gilt nur 1 Jahr!) nur dann zugewiesen bekommt, wenn man bereits auf der SBL für den Einsatz drauf steht?

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