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Zwei Wehrübungen in zeitlicher Nähe

Begonnen von Thufir, 27. Februar 2012, 20:56:01

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DrSeltsam

ZitatWen es interessiert- der Lehrgang um den es geht ist die EAKK-F (2 Wo.) und direkt anschließende EAKK-Z (1 Wo.). Das ist kein Reservistenlehrgang, sondern dort werden in der Mehrzahl Aktive sein die nicht untersucht werden müssen. Der Ablaufplan ist demensprechend. Nun gut, dennoch wird sich Gelegenheit finden (müssen). Herzlichen Dank für Eure Beiträge!

Genau der selbe Sachverhalt lag bei mir Jahr 2006 vor. Ich hatte damals bei dem zuständigen TrT angerufen mit der Bitte, die WÜ aufgrund
des zeitlichen Zusammenhang zusammenfassen zu lassen. Ein Einberufungsbescheid für zwei WÜ hatte ich vorher schon erhalten, es erfolgte dann ein Änderungsbescheid - eine Aufhebung war nicht notwendig - für den Gesamtzeitraum.

Thufir

Ich werde versuchen die Wehrübungen zusammenfassen zu lassen, aber diesmal dank der Ratschläge im Forum nicht beim KWEA anrufen ;-)

Im übrigen glaube ich auch nicht, dass ich 4x untersucht werden muss, wenn das SanZ aufpasst. Ebenso wird sich schon ein wenig Zeit finden für die Untersuchung, viel Ausbildung werde ich nicht verpassen. Aber die Situation müsste eben gar nicht so sein durch eine fortlaufende Einberufung (ja: Heranziehung), und das ist es was mich umtreibt.

Tommie

#32
Thufir, die meisten San-Bereiche, die ich aus den Ausbildungseinrichtungen kenne, würden Dich achtkant rauswerfen, wenn Du für jede dieser Übungen mit einer Einstellungs- und einer Entlassungsuntersuchung ankämst ;) ! Da würde beim Ende der zweiten Übung dann die Entlassungsuntersuchung gemacht werden und dazwischen maximal eine Befragung (wenn überhaupt!).

ulli76

Wir haben in dem Fall ja das Problem, dass es WÜs mit körperlicher Belastung sind- als tatsächlich 4 90/5er. Relevant davon ist aber auch nur das 1.- und das kann tatsächlich ein Problem darstellen: An sich muss dabei ordentlich untersucht werden und das kostet Zeit. Bei einer so kurzen WÜ kann einiges an Ausbildungszeit verloren gehen.
Die anderen 3 werden sich auf Befragungen beschränken, ggf. noch nen Hörtest am Ende der 2.

Ich hoffe mal, dass du in letzter Zeit schonmal geübt hast und dass du gesund bist. Wenn die Möglichkeit besteht, nutze die Möglichkeiten einer zivilen Vorsorgeuntersuchung und nimm die Ergebnisse mit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

DrSeltsam

Könnte er sich nicht auch zivil beim nächsten SanZ untersuchen lassen?


wolverine

Nein - warum? Weil er kein Sildat ist; kein Status, kein 90/5.
Und mein "Argument" ist gar kein Argument sondern § 7 BHO. Der Unterschied zwischen freier Wochenenden und dieser "WÜ-Tage" ist schlicht: ich habe mir meine freien Wochenenden nicht selbst zu Diensttagen gemacht. Wenn die Bw mich für Übungen einzieht und es zufällig ein freies Wochenende ist, ok. Beantrage ich zwei WÜ-Tage ohne Notwendigkeit ist es ein Verstoß.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie

#36
Wolverine, gestatte, dass ich Dir in einem Punkt widerspreche ;) ! Wenn es um die Vorbereitung einer besonderen Auslandsverwendung geht, erklärt sich der Reservist im Rahmen der sog. "Einverständniserklärung für die Ableistung von Wehrdienst im Rahmen von besonderen Auslandsverwendungen" unter Punkt 2 b) durch Ankreuzen und Unterschrift explizit mit Voruntersuchungen und Impfungen auch im Zivilstatus einverstanden! Ich habe von bisher 5 Einsätzen nach UNOSOM II mindestens drei der notwendigen 90/5er ADVF/TDVF als Zivilis ohne jeden Soldatenstatus abgewickelt!

Thufir

@wolverine: Der Dienstplan auf dem Lehrgang EAKK-F steht fest, es findet keine Ausbildung am Wochenende statt. Dennoch habe ich eine Heranziehung über 12 Tage erhalten und damit auch über dieses dienstfreie Wochenende. Du bescheinigst somit gerade dem P bzw. dem KWEA dass diese Heranziehung erstellte, einen Verstoß gegen die BHO.

Ebenso gilt der Einwand von Tommie: Ich habe eine Impfung im lokalen SanZ jüngst erst im Zivilstatus erhalten.


Tommie

Oh nein, Thufir, das tut "Wolverine" nicht! Er meint nur, dass eine "Zusammenfassung" der beiden Wehrübungen über das Wochenende, das zu keinem der beiden Lehrgänge gehört, eine solcher Verstoß wäre!

DrSeltsam

Auch die Rückereruntersuchungen müssen meistens als Zivilist durchgeführt werden, weil es zeitlich ansonsten nicht machbar ist.


Fragt sich was tatsächlich nach § 7 BHO wirtschaftlicher ist, ob entsprechende Stellen nun für zwei WÜ oder für eine WÜ den Vorgang bearbeiten müssen. 



Thufir

@Tommie:

Dann frage ich dich, zu welchem Lehrgang das Wochenende das innerhalb der EAKK-F liegt, gehört? Es ist dienstfrei, und nur deswegen Bestandteil des Wehrübungszeitraums weil es zwischen zwei Ausbildungen liegt. IM ersten Posting von Wolverine fährt er schweres Geschütz auf, als ich anfragte bezüglich des Wochenendes zwischen den beiden Lehrgängen: "..völlige sinnfreie WÜ-Tage und damit ein Verstoß gegen den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln." Wenn man dieser Aussage folgte, dann ist JEDES Wochenende im Soldatenstatus ohne Dienst ein Verstoß gegen die Bundeshaushaltsordnung.

Solche kategorischen Aussagen sollte man doch als Jurist etwas vorsichtiger fassen, wie ich finde.


DrSeltsam

Ich denke auch nicht, nur weil es zwei getrennte Lehrgänge sind, die aber im zeitlichen Zusammenhang stehen, sich hier auf Wirtschaftlichkeit zu berufen.



 

Tommie

#42
@ Thufir:

Nein, nein, da siehst Du etwas falsch! Ein Lehrgang dauert von ... bis ... ! Und alle Tage die dazwischen liegen sind per Definition Wehrübungstage, also auch die Wochenenden! Dein zweiter Lehrgang dauert auch von ... bis ... , leider ist das Wochenende zwischen den beiden Lehrgängen nicht in diesem und auch nicht im ersten Zeitraum enthalten! Deswegen bist Du dort auch nicht Soldat! Ich verweise an dieser Stelle erneut auf die den KWEA und persbearb Dst vorliegenden Ausführungsbestimmungen zur ZDv 20/3!

Wenn man Dich aus Kulanz über den gesamten Zeitraum einberuft, ist das zwar nicht nur theoretisch möglich, sondern auch schon in der Praxis vorgekommen, genau genommen ist es aber ... siehe oben ... ein Verstoß gegen die BHO! Im Normalfalle machen das die Sachbearbeiter in den Leitverbänden entweder aus Ahnungslosigkeit oder aber weil sie zu faul sind zwei Übungsanforderungen zu schreiben ;) ! Wers bekommen hat, kann sich freuen, wer es nicht bekommt, braucht sich deswegen nicht zu beschweren, weil es eigentlich korrekt so ist!

@ Dr. Seltsam:

Die Lehrgänge stehen nicht in einem zeitlichen Zusammenhang! Sie finden lediglich hintereinander statt, weil man zur ZA EAKK nicht darf, bevor man die Fortbildung EAKK gemacht hat. Vom Prinzip könnte der andere Lehrgang auch Wochen später und an einer vollkommen anderen Ausbildungseinrichtung stattfinden!

DrSeltsam

ZitatVom Prinzip könnte der andere Lehrgang auch Wochen später und an einer vollkommen anderen Ausbildungseinrichtung stattfinden!
Zwei Wochen Schwerin, danach eine Woche Wildflecken. Eine WÜ mit anschließender Kommandierung.

@Thufir: Wieviel km muss Du zur WÜ fahren?

KlausP

ZitatZwei Wochen Schwerin, danach eine Woche Wildflecken. Eine WÜ mit anschließender Kommandierung.

Wann war das denn? Und bei welcher Truppe?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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