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Zwei Wehrübungen in zeitlicher Nähe

Begonnen von Thufir, 27. Februar 2012, 20:56:01

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DrSeltsam

@Thufir:

Lass Dich bitte nicht beirren durch Aussagen wie "[...]und nachträgliche Änderungen ergeben das Problem mit der AUFHEBUNG der WÜs - und dann nochmals nachträglich
doch noch eine Begründung zu finden, warum die WÜ dann doch stattfinden soll, ist (zumindest vorschriftengerecht) unmöglich." oder "[...]damit ein Verstoß gegen den
sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln wären.".

Ich hatte heute morgen ein Gespräch mit meiner Wehrersatzbehörde und habe denen Dein Problem dargelegt. Diese haben nur mit dem Kopf geschüttelt.
Eine Aufhebung bzw. Änderung - kommt auf den Einzelfall an - ist überhaupt kein Problem, gerade wie in diesem Fall wo zwei WÜ an einem Standort stattfinden sollen ist es
sogar sinnvoll.

Nimm also asap Kontakt zu Deiner bearbeitenden Stelle (Lagezentrum!) auf, und wenn diese zustimmt, dann bekommst Du vom KWEA ein Änderungsbescheid mit der
Heranziehung über den gesamten Wehrübungszeitraum.

Ob mein BwDLZ Finanzen auch mit dem Kopf schüttelt, müsste sich später heraus finden lassen.




ulli76

Thread gesäubert:

Bleibt bei sachlichen Diskussioen und vermeidet Beleidungen. Und das geht an alle Beteiligten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Thufir

#62
Zur Information hier die praktische Auflösung in diesem Falle.

Beide Wehrübungen wurden nicht zusammengelegt, aber die zweite Wehrübung unmittelbar an die erste angeschlossen(d.h. der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die 2. WÜ verlängert), so dass sich eine ununterbrochene Wehrdienstzeit ergab. Soweit mir bekannt, geschah das weil die erste Wehrübung zu diesem Zeitpunkt bereits angetreteten war und man deswegen an dieser ersten Heranziehung nichts mehr ändern/aufheben konnte/wollte. Ich bin der Sicherheit halber also 4x (jeweils zweimal pro Wehrübung) zum San-Bereich gegangen, dort hat man das Prozedere relativ kurz gehalten da ich schon eine Wehrübung relativ kurz vorher absolviert hatte.

Insgesamt hat die Bürokratie schön rotiert, mit Anruf bei meinem Übungstruppenteil durch P u.v.a.m. Das habe ich aber durchaus absichtlich getan und ich kann nur die Hoffnung aussprechen, dass die zuständigen Bearbeiter hier lernen und beim nächsten Kandidaten bei dem 1 Tag Unterbrechung liegt zwischen zwei inhaltlich zusammenhängenden WÜ in derselben Einheit, gleich eine zusammenhängende Wehrübung veranlassen (und nicht den schwarzen Peter an die Einheiten vor Ort weitergeben, die das mit der Einstellungsuntersuchung "schon irgendwie unbürokratisch regeln werden").




MMG

ZitatSoweit mir bekannt, geschah das weil die erste Wehrübung zu diesem Zeitpunkt bereits angetreteten war und man deswegen an dieser ersten Heranziehung nichts mehr ändern/aufheben konnte/wollte.
Das ist mMn ja auch so richtig.

Aber warum wurde solange gewartet, bis man die erste WÜ angetreten hat?
Wann haben denn die beiden WÜ stattgefunden - Dein erstes Posting ist vom 27.02.2012?
Genug Vorlauf war doch vorhanden?

Thufir

Zum Schluss war eben nicht mehr genügend Vorlauf vorhanden, bis man in die Gänge kam.

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