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Auto klau in der kaserne

Begonnen von SShur, 28. Februar 2012, 20:08:47

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SShur

Mein auto wurde in der bw kaserne geklaut muss der bund dafür haften `?

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ulli76

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KlausP

Ausserdem steht in jeder Kasernenordnung, dass die Bundeswehr für in der Liegenschaft abgestellte Kfz in solchen Fällen keine Haftung übernimmt. Das sollte eigentlich bei der Erteilung der Parkgenehmigung einer der Belehrungspunkte sein.
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Als nächstes kommt jetzt sicher die Frage:
"Wie komm ich jetz zum Standort??? "

;D
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Jakkaru

Mich interessiert eher, wie es sein kann dass ein Auto vom Kasernengelände entwendet wird :o Wofür gibt es denn dort Wachen? Das sowas passiert hätte ich nich gedacht.
Ein 2er

KlausP

Woher soll die Wache bei jedem ausfahrenden Zivil-Kfz wissen, dass der Fahrer auch berchtigt ist, das Auto zu benutzen?
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ulli76

Zumal es genug Kasernen mit automatischen Schranken für die Ausfahrt gibt.
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Zitat von: Synthic am 28. Februar 2012, 21:42:12
Mich interessiert eher, wie es sein kann dass ein Auto vom Kasernengelände entwendet wird :o Wofür gibt es denn dort Wachen? Das sowas passiert hätte ich nich gedacht.

Die Wache kontrolliert beim passieren des Kasernengeeländes lediglich den Truppenausweis, aber nicht den Fahrzeugschein des Fahreres....  ::)
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Tommie

Jepp, aber nur beim reinfahren, Flex ;) ! Beim rausfahren kontrolliert sie maximal bei BW-Fahrzeugen den Fahrbefehl!

ulli76

Aber auch nur bei der Einfahrt und nicht bei der Ausfahrt.

Die andere Frage wäre natürlich, wer innerhalb eines Kasernengeländes ein Auto klaut.
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DrSeltsam

Zitat von: Tommie am 28. Februar 2012, 21:49:39
[...]den Fahrbefehl!
Wenn, dann Fahrauftrag.  ;)

Tja, die Idee, dass Privatfahrzeuge sicher in der Kaserne sein könnten, hatten auch die Kameraden aus Dresden,
welche in den Auslandseinsatz gingen und ihr Fahrzeug in der Kaserne abstellten. Leider gab es dann den
Brandanschlag auf die militärischen Fahrzeuge, wobei die Zivilfahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen worden sind.
Soweit ich weiß, gab es da keine Entschädigung seitens Bw.

wolverine

Wenn man sein Auto vor dem Finanzamt parkt und irgendein "Wutbürger" dort einen Brandanschlag verübt und das Auto mit abfackelt, zahlt dann das Finanzamt?
Es gibt klare Schädiger, die haften und von Seiten der Behörde keine Fahrlässigkeit, keine Verursachung, gar nichts. Wo soll der Anspruch herkommen?
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DrSeltsam

ZitatWo soll der Anspruch herkommen?
Das kann ich Ihnen auch nicht erläutern, es ist nicht mein Fachgebiet.
Ich habe nur die mir zugetragenen Umstände wiedergegeben,
da ich das damalige Ereignis recht außergewöhnlich fand.

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