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Wulff Zapfenstreich verdient ?

Begonnen von fuchsmuetze, 03. März 2012, 18:13:43

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Fitsch

Zitat von: schlammtreiber am 05. März 2012, 11:05:23
Da sind wahrscheinlich sexuelle Gefälligkeiten drin enthalten. Warte bis zum Sommerloch, dann steht das en detail in der Zeitung  8)
womit wir wieder bei der Gattin vom C.W. sind :-)
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

miguhamburg1

Lieber AriFuSchr,

Vieles von dem, was Sie schreiben, halte ich für vollkommen richtig, insbesondere, was das Auslegen von Gesetzestexten anbelangt. Doch Fakt ist nun einmal auch, dass,

-  der Drops bezüglich der Altersversorgung für BP a.D. Wulff gelutscht ist und sich darüber jedwede Diskussion erübrigt, auch wenn es noch so viel Gutachten dazu noch geben mag, denn die für die Gewährung einzig maßgeblichen Instanzen sind nach Prüfung des Sachverhalts zu diesem Ergebnis gekommen.
-  sich die hier von Ihnen auch teilweise geführte "Diskussion" mehr um den Begriff "Ehrensold" selbst rankt, als an dessen Ausgestaltung,
-  das es bei der Gewährung des Ehrensolds selbst maßgeblich nicht darum geht, dass der Amtsträger durchgehend "ehrenhaft" gehandelt haben muss, denn dieser "Ehrbegriff" findet sich im zugrundeliegenden Gesetzestext nicht als Voraussetzung und ist im Übrigen auch nicht näher spezifiziert,
-  dass jetzt an einem vermeindlichen oder tatsächlichen Fehlverhalten VOR der Amtszeit des letzten Bundespräsidenten mit viel polemischem Geschrei ein Exempel statuiert werden soll (ohne Rücksicht auf die ja auch von Ihnen angemerkte Unschuldsvermutung!),
-  ich in meinem von Ihnen kritisierten Beitrag ganz allgemein von "Verzicht auf rechtlich Zustehendes" schrieb und nicht von "Verzicht auf einem aus einem Arbeitsleben erworbenen Recht".

Wenn ich diese - im Übrigen durch öffentliche Quellen zugängliche - Informationen betrachte, komme ich zum Schluss, dass viele der im oben genannten Sinn abgegebenen Beiträge, auch hier im Forum, ungebildet, dumm und naiv sind. Und bevor jetzt wieder ein Sturm der Entrüstung durch die Hallen fegt, möge man in einem Bedeutungswörterbuch nachlesen, was diese drei Begriffe aussagen.

Wie gesagt, wer allgemein über die Ausgestaltung der Ruhebezüge unserer Bundespräsidenten und über deren Bezeichnung diskutieren will, mag dies gerne tun. Dies wäre allerdings etwas vollkommen Anderes, als das, was leider auch mitunter hier getan wird.

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 05. März 2012, 11:53:31
Wie gesagt, wer allgemein über die Ausgestaltung der Ruhebezüge unserer Bundespräsidenten und über deren Bezeichnung diskutieren will, mag dies gerne tun. Dies wäre allerdings etwas vollkommen Anderes, als das, was leider auch mitunter hier getan wird.

Dann aber nicht in diesem Thread, der hat ja ein anderes Thema. Tatsächlich sollte man sich dazu vielleicht sogar ein anderes Forum suchen. ;)
the rest is silence...

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AriFuSchr

ich könnte jetzt wieder viele Zeilen loswerden,

dazu fehlt mir aber momentan die Zeit. Nur ganz kurz, der TE hat nicht geschrieben entspricht der vorgesehene Grosse Zapfenstreich für die Verabschiedung von Christian Wulff aus dem Amt des BP  den Vorschriften der zDV - sondern, richtig, er spricht von Verdienst.

Zum Begriff Ehrensold: die Väter des Grundgesetzes haben sich ganz sicher etwas dabei gedacht, die Ruhestandsbezüge des BP nun ausgerechnet mit einem Begriff zu versehen, der aus dem Militär- und Ordensrecht kommt. Sonst hätte man sie ja schlicht Ruhestandsbezüge nennen können.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

KlausP

ZitatTatsächlich sollte man sich dazu vielleicht sogar ein anderes Forum suchen.

Legst du jetzt hier fest, wer welche Meinung äußern darf?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Lieber AriFuSchr,

da hätten sie sich aber doch besser die Zeit genommen, dann wäre etwas Passenderes dabei herausgekommen!

1)  Beim Angebot des Großen Zapfenstreich aus protokollarischen Gründen geht es nicht um ein spezielles, wie auch immer geartetes Verdienst, sondern um die Würdigung eines Amtsträgers - hier des Bundespräsidenten - ohne Bewertung dessen individueller Leistung, die im Übrigen dem Verteidigungsminister auch gar nicht zustünde. Mit anderen Worten: Die vom Fragensteller aufgeworfene Frage stellt sich überhaupt nicht - und wir alle tun gut daran, persönliche Bewertungen nicht mit protokollarischem Handeln zu verwechseln. Anderweitig könnten wir nämlich auch munter mit Anspruch auf Ernsthaftigkeit darüber diskutieren, inwieweit einem missliebigen Staatsoberhaupt ein Empfang mit militärischen Ehren zustünde.

2) Es ist vollkommen unerheblich, was sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes seinerzeit gedacht hatten, allein maßgeblich ist das, was im Gesetzestext steht. Und da werden die Ruhestandsbezüge des Bundespräsidenten ohne jeglichen Hinweis auf die gerne bemühte "Ehre" beschrieben. Die Absicht der Gründungsväter und -mütter hingegen ist überliefert: Sie wollten, dass die ausscheidenden Bundespräsidenten als Elder Statesman keinem ordentlichen Beruf nachgehen, sondern im Sinne der Bundesreublik Deutschland weiter tätig bleiben, reden und Vorträge halten, als Mittler besonderer Botschaften tätig sind und wirtschaftlich versorgt werden. Dass die ursprüngliche Höhe dieser Bezüge irendwann einmal verändert wurde, ist ebenfalls ohne Belang, das könnte ja auch erneut verändert werden.

miguhamburg1

Lieber Kamerad KlausP,

ich denke schon, dass es den Administratoren und Moderatoren dieses Forums zusteht, bestimmte Themen von der Befassung durch die user auszuschließen. Auch mir gefällt das nicht immer, aber so ist es nun einmal.


KlausP

Wenn man mit Meinungen Anderer nicht umgehen kann, sollte man vielleicht nicht als Moderatur fungieren. Solange meine geäußerte Meinung nicht gegen Gesetze oder gegen die Forenregeln verstößt, werde ich sie auch äußern. Wenn der Administration das nicht passt, soll man mir das mitteilen und ich werde dann meine Mitgliedschaft hier überdenken.
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schlammtreiber

Ich glaube nicht, dass das so gemeint war. Es sollte wohl eher darauf anspielen, dass die Diskussion ob ein Ex-BP ein Ruhegehalt in welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage erhalten und wie dieses bezeichnet werden sollte, eher ein Fall für´s Tischgespräch in der Bundestagskantine ist als für ein Bundeswehrforum  ;)
Semper Communis
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AriFuSchr

da verstehenes Lesen hier heute nicht angesagt ist, verabschiede ich mich aus diesem Thread...

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

StOPfr

Eine passende Gesprächsrunde wäre vielleicht ein Meeting der ehemaligen Bundespräsidenten, angelehnt an die jährlichen Nobelpreisträgertreffen in Lindau. Ja ich weiß, dieser Nobel ist als Preis eine Ehre...
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miguhamburg1

Lieber AriFuSchr, ja das stimmt, für das verstehende Lesen fehlte Ihnen heute Nachmittag wohl die Zeit ... :)

MMG

Zitat von: miguhamburg1 am 05. März 2012, 11:53:31
1)  Beim Angebot des Großen Zapfenstreich aus protokollarischen Gründen geht es nicht um ein spezielles, wie auch immer geartetes Verdienst, sondern um die Würdigung eines Amtsträgers - hier des Bundespräsidenten - ohne Bewertung dessen individueller Leistung, die im Übrigen dem Verteidigungsminister auch gar nicht zustünde. Mit anderen Worten: Die vom Fragensteller aufgeworfene Frage stellt sich überhaupt nicht - und wir alle tun gut daran, persönliche Bewertungen nicht mit protokollarischem Handeln zu verwechseln.
Mit Ihrer Antwort haben Sie sicherlich formell Recht, aber ich denke, dass diese Frage "Zapfenstreich verdient ?" eher in moralischer Hinsicht gestellt worden ist.
Zitat



StOPfr

#28
Zum Thema dieses Threads meldet tagesschau.de heute (05.03.2012):

Abschied für Ex-Bundespräsident Wulff
SPD-Politiker halten Zapfenstreich für zu viel der Ehre

Zitat: "Die geplante Verabschiedung von Ex-Bundespräsident Christian Wulff sorgt weiter für Diskussionen. Dass zu Ehren des früheren Staatsoberhaupts ein Großer Zapfenstreich dargeboten werden soll, finden SPD-Politiker anstößig."

Quelle



Der Teletext von tagesschau.de meldet soeben mit Bezug auf "Die Welt", dass angeblich keiner der ehemaligen Bundespräsidenten an der Zeremonie teilzunehmen beabsichtige:
Quelle folgt. Quelle
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miguhamburg1

Das, lieber MMG, war mir durchaus bewusst. Dennoch gilt auch hier: Der Minister hat keine individuelle, moralische oder sonstige Bewertung des jeweiligen Bundespräsidenten oder seines Chefs, der Bundeskanzlerin oder eines Bundeskanzlers vorzunehmen oder infolgedessen dem einen den Großen Zapfenstreich anzubieten oder eben nicht.

Und in Bezug auf eine wie auch immer geartete moralische oder "Ehrenbewertung" rate ich ganz allgemein zu Zurückhaltung, weil diese losgelöst vom tatsächlichen Rahmen sehr schnell populistisch wird - so, wie es jetzt von einzelnen SPD-Politikern betrieben wird.

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