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Verpflichtungsprämie

Begonnen von Hiko 87, 10. März 2012, 15:06:09

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vanian

ich werde aus den texten nicht ganz schlau tut mir leid

ich verstehe das jetzt so das man die als saz bekommt ab einer verpflichtungzeit von min 2 jahren aber nicht als fw und höher

liege ich da richtig ?

Ralf

in einer Mannschaftslaufbahn
so schwer ist das aber nicht zu verstehen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Steht doch ganz deutlich in dem Zitat in meinem Post vom 21. März 2012, 17:07:34

Zitategenstand des Gesetzes ist auch die Verlängerung der zunächst bis Ende 2011 befristeten Gewährung von Verpflichtungsprämien an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit für eine Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren in einer Mannschaftslaufbahn.

Was ist denn daran nun so schwer zu verstehen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ksk

Ich selber wurde im Jahr 2012 zum SaZ benannt (Mannschaftslaufbahn) SaZ 4, also bekomme ich die Prämie auch oder wie darf ich das jetzt alles verstehen??

KlausP

Gelesen haben Sie in diesem Thread ab schon mehr als nur die letzten 3 Posts?

Zu Ihrer Frage: Ja, aber erst nach Ablauf der 6monatigen Probezeit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: KlausP am 27. Juni 2012, 11:51:10
Gelesen haben Sie in diesem Thread ab schon mehr als nur die letzten 3 Posts?

Zu Ihrer Frage: Ja, aber erst nach Ablauf der 6monatigen Probezeit.

Edit: Jetzt erst Ihren Beitrag im anderen Thread gelesen:

ZitatIch selber wurde im Jahr 2012 zum SaZ benannt (Mannschaftslaufbahn) SaZ 4

Das ist falsch wie nur irgendwas. Sie werden erst nach Ihrem Dienstantritt in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen (also ernannt). Im Moment sind Sie noch gar nichts. Das ändert aber nichts an meiner obigen Aussage.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ksk

Zitat von: KlausP am 27. Juni 2012, 11:53:39
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2012, 11:51:10
Gelesen haben Sie in diesem Thread ab schon mehr als nur die letzten 3 Posts?

Zu Ihrer Frage: Ja, aber erst nach Ablauf der 6monatigen Probezeit.

Edit: Jetzt erst Ihren Beitrag im anderen Thread gelesen:

ZitatIch selber wurde im Jahr 2012 zum SaZ benannt (Mannschaftslaufbahn) SaZ 4

Das ist falsch wie nur irgendwas. Sie werden erst nach Ihrem Dienstantritt in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen (also ernannt). Im Moment sind Sie noch gar nichts. Das ändert aber nichts an meiner obigen Aussage.

Mein Gott, was spielt das denn jetzt bitte zu diesem Thema für eine Rolle?  ???

Ja dann korrigiere ich mich hiermit offiziell!

*Edit* Ich werde zum SaZ benannt  ;D

Nach 6 Monaten bekomme ich den Betrag dann rückwirkend gezahlt oder wie darf ich das verstehen??

Paramedic

Zitat*Edit* Ich werde zum SaZ benannt 

Wie oft willst du denn noch benennen statt ernennen schreiben  ::)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

ZitatNach 6 Monaten bekomme ich den Betrag dann rückwirkend gezahlt oder wie darf ich das verstehen??

Nö, die Knete für die ersten 6 Monate geht auf das Forums-Konto, weil wir hier immer solche Fragen beantworten dürfen.  :D

Im Ernst: Ja, das wird, wenn Ihre Dienstzeit endgültig festgesetzt wird, rückwirkend gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Dienstzeitfestsetzung bei der die Besoldung zahlenden Wehrbereichsverwaltung eingegangen ist. Dann dürfte die Prämie mit der Besoldung für den 7., eher aber den 8. Dienstmonat auf Ihrem Konto sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ksk

Zitat von: Paramedic am 27. Juni 2012, 13:16:20
Zitat*Edit* Ich werde zum SaZ benannt 

Wie oft willst du denn noch benennen statt ernennen schreiben  ::)

Danke für Deine konstruktive Antwort zu meinen Fragen!  ???

ksk

Zitat von: KlausP am 27. Juni 2012, 13:25:57
ZitatNach 6 Monaten bekomme ich den Betrag dann rückwirkend gezahlt oder wie darf ich das verstehen??

Nö, die Knete für die ersten 6 Monate geht auf das Forums-Konto, weil wir hier immer solche Fragen beantworten dürfen.  :D

Im Ernst: Ja, das wird, wenn Ihre Dienstzeit endgültig festgesetzt wird, rückwirkend gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Dienstzeitfestsetzung bei der die Besoldung zahlenden Wehrbereichsverwaltung eingegangen ist. Dann dürfte die Prämie mit der Besoldung für den 7., eher aber den 8. Dienstmonat auf Ihrem Konto sein.


Danke Klaus für Deine kompetente Antwort!

Paramedic

Ey das ist unfaires Spiel, wenn ich dich korrigiere, dann ist das nicht die gewünschte Antwort, aber Klaus darf ein Späßchen machen :(

wäre ich nur auch der, mit der gelben Schnur  :'(
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Jakkaru

KlausP ist ja auch für seine Späßchen hier bekannt ;D Nicht so extrem wie Schlammi aber ab und zu rutscht auch dem Spieß mal der ein oder andere Brülle raus ;)
Ein 2er

Neapolitaner

Hallo,

auch wenns vielleicht nervt, wollte ich trotzdem nochmal nachfragen (als unwissende Soldatenfrau)  ;)

Also, mein Mann ist Mannschafter, SAZ4, hat DZE im November´12. Nun ist seine Weiterverpflichtung zum SAZ8 durch.
Hab ich das nun richtig verstanden, dass ihm auch die Verpflichtungsprämie zusteht? -->Somit erhält unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 eine Verpflichtungsprämie, wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.<---  ???

Und falls ich das richtig verstanden habe, ist es dann so, dass er die Prämie als Einmalzahlung zum Datum der Weiterverpflichtung (sprich Nov.´12) bekommt? Oder bekommt er die Einmalzahlung schon zu einen der nächsten Lohnzahlungen, da die Verlängerung ja schon fest durch ist?

Bisher konnte man meinem Mann nicht wirklich richtig auskunft geben in der Kaserne  :D

Ralf

Als Hinweis für diejenigen in der Kaserne sei das Bundesbesoldungsgesetz §85a angeführt:
Zitat§ 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit
(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.
(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.(4) Die Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn
1.das Dienstverhältnis vor Ablauf des für den Anspruch auf die Prämie maßgebenden Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, wenn der Soldat die Dienstunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
2.der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.
Es ist der Betrag zu belassen, der für jeden angefangenen Kalendermonat der anspruchsbegründenden Dienstzeit vor Eintritt eines in Satz 1 genannten Tatbestandes bereits geleistet worden ist. Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 ist nur der Betrag zurückzuzahlen, der jeweils auf einen vollen Kalendermonat der Beurlaubung entfällt.

Die beiden fett markierten Sätze beinhalten die Antworten auf deine Frage: ja er bekommt eine Prämie und er bekommt sie, wenn er festgesetzt wird.
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