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Befohlener Urlaub

Begonnen von neuer besucher, 21. März 2012, 12:22:44

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neuer besucher

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Situation: Unser Chef möchte die Woche vor Ostern die Kompanie in Urlaub schicken. ABER...  Einige möchten kein Urlaub nehmen. Nun meine Frage. In wieweit darf der Chef diesen Urlaub befehlen? Ich würde mich gerne selber einlesen, aber ich finde keine Vorschrift, o.ä. die so ein Beispiel beschreibt. Vom hören (weiß) ich, dass Erholungsurlaub nicht befehlen werden darf. Es müssen mind. 2 Urlaubsblöcke im Jahr vorgegeben werden, in denen der Soldat sein Urlaub abgelten darf.

In meinem Fall sind es 4 Tage. Worauf kann ich mich beziehen, dass ich diesen Urlaub nicht machen möchte?

Kann mir wer eine Vorschrift oder Erlass nennen in der steht, dass der Chef, Urlaub nicht befehlen kann/ darf, o.ä..

Vielen Dank im voraus.

KlausP

ZDv 14/5, F 501 Soldatenurlaubsverordnung (SUV) und F 511 Ausführungsbestimmungen zur SUV
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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