@ insect, ich verstehe nicht ganz, was so kompliziert bei den Informationen, die Sie auf ihre Frage erhielten ist, dass Sie das System der Bundeswehr andauernd in Frage stellen.
Zum Zeitpunkt X wird ein angehender Soldat gemustert oder aufgrund seiner Bewerbung als SaZ in einem ZNwG oder der OPZ ärztlich untersucht. Hierbei werden einzelne oder viele Verwendungsausschlüsse oder generelle/zeitweise Untauglichkeit festgestellt.
Irgendwann, meistens mehrere Monate später, erfolgt dann der Dienstantritt bei denjenigen, die eingestellt wurden. Nun erfolgt eine Einstellungsuntersuchung. Warum? Ganz einfach, weil sich in der Zwischenzeit nach der letzten Untersuchung der Gesundheitszustand eines Neu-Soldaten u.U. gravierend verändert/verschlechtert haben kann. Umfang und Ausmaß der Einstellungsuntersuchung bestimmt eine Zentrale Dienstvorschrift, die Intensität bestimmt der untersuchende Truppenarzt.
Wenn also nun für die vorgesehene Verwendung aufgrund der Veränderung des Gesundheitszustands eine zeitweise oder dauerhafte Untauglichkeit diagnostiziert wird, dann führt dies zu den zuvor beschriebenen Folgen, und dies allein aus Fürsorgegründen für den Soldaten und zum Schutz vor eventuellen, späteren Regressansprüchen an die Bundeswehr.
Also ist das System doch nicht zu beanstanden.