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Urlaubsanspruch

Begonnen von DavidPL, 27. März 2012, 18:49:51

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DavidPL

Hallo Leute,

und zwar trete ich am 2.04 zum Dienst an in Ahlen.
Das heißt ich bin dann bis zum 29.06 dort.
Danach ab dem 1.07 bin ich für voraussichtlich 12 Monate in Pfungstadt.

Da meine Familie zuhause ab dem 22.07 bis zum 2.08 in meine Heimat nach Polen fährt,
würde ich da gerne auch mitfahren.
Denkt ihr das ist möglich, obwohl ich dann sozusagen erst 20 Tage in der neuen Kaserne sein würde?


mfg

mailman

Das kann kein Mensch sagen. Vllt ist in der Zeit schon ein Lehrgang geplant, oder man hat UvD, Gvd, Telefonposten, Wache usw.

DavidPL

Und ne Möglichkeit da jetzt schon anzurufen und nachzufragen, sinnlos oder kann man es mal versuchen?
Oder kann man da nicht später was in der Einteilung tun, falls da sowas wie Wache oder Telefonposten ist..

Jakkaru

ZitatOder kann man da nicht später was in der Einteilung tun, falls da sowas wie Wache oder Telefonposten ist..

Wenn Sie jemanden finden der Ihren Dienst dann übernimt, können Sie es gern versuchen.
Ein 2er

DavidPL

Oder halt tauschen, okay danke.
Also kommen wir zum Fazit, meine Chancen sind eher schlecht, weil vor allem am Anfang viel Organisatorisches und Weiterbildung und so weiter stattfindet?

Jakkaru

Fragen kostet nichts ;) Dann wissen Sie genau ob es möglich ist oder nicht. Machen Sie sich jedoch noch nicht zu viel Hoffnung.
Ein 2er

mailman

Das kann keiner genau sagen weil das jede Einheit anders macht und weil auch eine evtl. Lehrgangsplanung für jeden anders ist.

Zum anderen macht es einen super Eindruck wenn man schon jetzt in der neuen Einheit anruft und somit der Spieß schon den ersten Namen kennt :D

DavidPL

Alles klar, dann ruf ich nicht an und frag einfach am 1.07 nach :D

Berlinär

Für mich gilt das Selbe ! Am 01.07 beginnt meine AGA und am 26.-27. ist ein urlaub geplant !!!

Ist ja sogar der erste Ausbildungsmonat bei den Pzrgrd. .. oO
Also könnte 50:50 Chance sein ??

DavidPL

Berlinär, während der AGA hast du keinen Urlaubsanspruch.

KlausP

ZitatAlso könnte 50:50 Chance sein ??

Nein. In der Zeit der AGA haben Sie keinen Anspruch auf die Gewährung von Erholungsurlaub.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alteFrau

Nimmt man den nicht genommenen Urlaub mit ins nächste Jahr oder verfällt der?

HG MOK

Wie wäre das denn mal das man sein Dienst erstmal beginnt.
Sich jetzt schon Gedanken darüber machen wann man am besten Urlaub nehmen könnte ist wohl etwas zu früh!

mailman

War das nicht sogar so: in den ersten 4 oder 5 Dienstmonaten keinen Anspruch auf Urlaub?

DavidPL

Nee ich habe nachgelesen, nur in der AGA hat man keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.

HG MOK da bin ich nicht so deiner Meinung, ich mein fändest du es nicht schön, deinen Urlaub gemeinsam mit deiner Familie (eventuell in der eigenen Heimat) verbringen zu können?

alteFrau, ich glaube du kannst den Resturlaub noch in den nächsten 3 Monaten vom neuen Jahr nehmen, soweit ich weiß.

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