Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Sonnebrille am Steuer?

Begonnen von Moch, 03. April 2012, 00:23:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Moch

Hallo,
Ich befand mich kürzlich in folgender Lage:
Ich hatte mich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, die mich daran hinderte, im Anschluss ein Kfz zu bewegen. In Absprache mit Spieß und Zugführer wurde mir ein Gezi-Gefreiter als Fahrer zur Verfügung gestellt, der mich dann auch in aller Frühe zum Arzt gefahren hat. Als ich endlich mit dem ganzen Arztkram fertig war, war mittlerweile die Sonne aufgegangen, die nicht nur extrem tief stand, sondern sich auch noch in der nassen Strasse spiegelte. Mein Fahrer hat sich daraufhin eine Sonnenbrille aufgesetzt, was mir in diesem Moment nicht mal bewusst aufgefallen ist.
Bei Erreichen der Unterkunft - noch im Kfz - sah mein Zugführer uns und hat mich direkt im Anschluss in sein Büro gebeten. Dort durfte ich mir dann ein Donnerwetter anhören, was mir einfiele hierbei nicht einzugreifen. Da kamen dann Argumente wie "Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit" und was das wohl für die Rekruten für ein Vorbild sei. Gerade ich als Oberfähnrich hätte mich im besonderen Maße um solche Dinge zu kümmern. Als ich daraufhin mit "Sicherheit" und "gesundem Menschenverstand" argumentierte, wurde ich mit dem Worten aus dem Büro geschickt, ich solle nicht immer diskutieren.

Bemerkung: Ich möchte meinen Zugführer hier nicht schlecht darstellen. Bisher kam ich mit ihm gut klar und halte ihn auch für einen guten Offizier. Zu diesem Zeitpunkt mag er einfach nur einen schlechten Tag erwischt haben und ich weiß auch, dass da im Moment wohl private Probleme vorliegen, die vielleicht auch dazu geführt haben mögen, dass er etwas anders reagiert hat, als sonst.

Meine Frage ist jetzt, so blöd es vermutlich klingt: War die Standpauke gerechtfertigt? Hätte ich den Gefreiten darauf hinweisen müssen?
Keine Sorge, ich werde mich nicht wegen sowas beschweren. Mir geht es einzig darum, hierbei einen klaren Sachstand zu haben.
Darf der Fahrer einen Kfz sich in Uniform eine Sonnenbrille aufsetzen oder spricht da tatsächlich irgendeine Vorschrift gegen?

Ich möchte mich an dieser Stelle entschuldigen, wenn es eine "blöde Frage" sein sollte, aber ich bin mit meiner Argumentation des "gesunden Menschenverstandes" schon öfter mal gegen eine Wand bzw. Vorschrift gerannt und habe auch ansonsten keine Truppenerfahrung. Meine bisherigen - nun fast drei - Dienstjahre beschränken sich auf die Ausbildungs- und Schuleinheiten und die Universität.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Moch

Marcel108

Also auf Lehrgang BCE gehe ich erst am April (da sollte man davon ja hören).

Aber mal logisch drüber nachdenken und sich dann fragen: Wenn alles spiegelt, wie soll man ohne Sonnenbrille etwas erkennen können?
Es geht ja in diesem Augenblick um das sichere führen eines Bw Fahrzeuges ...

Ich weiß, das unsere Mannschafter mit Sonnenbrille unterwegs sind und ich werde mich hüten denen zu sagen, dass die Sonnenbrille ins private Kfz gehört.

Ich lasse mich in dieser Angelegenheit aber auch gerne belehren.

schlammtreiber

Für die Argumentation des Zugführers spricht, dass die Anzugsordnung keine Beispiele von Uniform + Sonnebrille gibt, und eine "Vermischung" der dienstlich gelieferten Uniform mit der privaten Sonnenbrille rein theoretisch als "univil" unzulässig ist. So weit so schlecht.

Aber.

Ein totales Sonnebrillenverbot existiert nicht, es gibt sogar dienstlich gelieferte Sonnenbrillen (wenngleich die niemand aufsetzen wird, der nicht tierisch auf 50er Jahre Retro-Chic steht), ich erinnere mich an einen ganzen Haufen im Materialkeller, der für "Luftraumspäher" vorgesehen war. Wenn der Fahrer nun nicht mit einer dienstlich gelieferten Sonnenbrille zu zwecken der Sicherheit ausgestattet ist, sollte man ihm aus einem "selbst beschafften Notbehelf" keinen Strick drehen. Zudem sollte jeder verantwortungsvolle Vorgesetzte einsehen, dass Sicherheit (in diesem Fall Verkehrssicherheit) vor Erscheinungsbild geht.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

miguhamburg1

Dieses Beispiel spricht eher für einen über-engagierten Vorgesetzten. Rein formal hat er in den Fällen recht, in denen ein Soldat keine Sonnenbrille dienstlich veranlasst tragen darf. Also eine vom Truppenarzt verschrieben bekommt, und das sind nur Wenige. Insofern kann man rein formal der Ansicht sein, dass es sich bei der Sonnenbrille um unzulässigen Schmuck handelt.

Andererseits würden dann auch Tausende Soldaten gegen diese Vorschrift verstoßen, die erkennbar kein Kassenbrillenmodell tragen ( deren Beschaffung gegen Zuzahlung wieder statthaft ist). Insofern wird die Frage nach der Angemessenheit relevant. Ob also das Tragen einer Sonnenbrille unterbunden werden muss, entscheidet sich im Einzelfall an deren Aussehen bzw. Extravaganz.

MMG

#4
ZitatDarf der Fahrer einen Kfz sich in Uniform eine Sonnenbrille aufsetzen oder spricht da tatsächlich irgendeine Vorschrift gegen?
Ein entsprechender Passus ist weder in der ZDv 43/2 noch in der StVO zu finden.
Darüber hinaus ist blendende Sonne ein sehr häufiger Grund für Verkehrsunfälle.


Lass Dir von Deinem Zugführer für das Tragen in Dienstfahrzeugen bei blendender Sonne/spiegelnde Fahrbahn erteilen. Sollte er das Tragen unterbinden, so bleibt das Kfz eben stehen und man gönnt sich
eine Kaffeepause.  8)

miguhamburg1

Nun mal wieder auf den Teppich kommen: Zigtausende Menschen fahren täglich unfallfrei trotz tief stehender Sonne etc., weil sie die Sonnenklappen herunterklappen und gut ist. Letztlich muss das der Fahrzeugführer entscheiden, ob er wegen der herrschenden Umstände weiterfahren kann. Hier sind also die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Zur Angemessenheit, das Tragen einer Sonnenbrille zu verbieten, hatte ich bereits geschrieben.

MMG

ZitatHier sind also die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.
Meine Aussage bezog sich auf den hier vorgetragenen Einzelfall zum Tragen einer Sonnenbrille beim Führen eines Kfz.
Denn der Fahrzeugführer hat sich ja bereits entschieden, eine Sonnenbrille zu tragen, weil er sonst das sichere Beherrschen des Kfz nicht gewährleisten könnte. Und sollte man nun seitens des Zugführer darauf bestehen (was dieser aber vermutlich nicht machen wird) das Tragen der Sonnenbrille zu unterbinden, dann bleibt das Kfz solange eben still bis sich die Sichtverhältnisse für den Fahrer geändert haben.

Der Punkt um den ich mir hier geht, ist es, den Zugführer mit einem klaren Befehl mit "ins Boot" zu holen.
Denn wenn man mit "[...]wurde ich mit dem Worten aus dem Büro geschickt, ich solle nicht immer diskutieren.", argumentiert, dann darf man auch um einen Befehl bitten.

Karo

Nach DIN darf man nur dann eine Sonnenbrille am Steuer tragen, wenn diese einen Tönungsgrad von <15% hat, ansonsten würdest du sonst dich und deinen Beifahrer gefährden.

LG, AO- Karolin

P.S. Ich schaue mir hier nur das Forum an, habe nicht wirklich vor mich anzumelden :).

ulli76

Hast du da ne Quelle für? Sonnenbrillen mit nur 15% filtern doch wohl kaum was weg.

@Migu: Klar fahren viele Menschen jeden Tag ohne Sonnenbrille- aber es gibt durch genau das Problem auch viele Unfälle.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MMG

#9
Es gibt keine spezielle gesetzliche Regelung für den maximalen Tönungsgrad oder der Lichtdurchlässigkeit einer Sonnenbrille im Straßenverkehr.

Es gibt eine Art Richtlinie (im Sinne einer Empfehlung) von Optikern, welchen Tönungsgrad man wann verwenden darf.

Im Allgemeinen heißt darüber hinaus im §23 (1) StVO:  Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. [...]

Weiterhin als Anhalt heißt es beim TÜV in Verbindung mit StVZO bzgl. Scheibenfolien: Die Windschutzscheiben müssen mindestens 75 % des Lichts durch lassen.

miguhamburg1

Stellen wir fest: Nach dem StVG und der StVO wird das Tragen einer Sonnenbrille nirgendwo verboten. Da das Problem "tiefstehende Sonne" nirgendwo explizit geregelt wird (also weder in diesen beiden zivilen, noch in jedweden militärischen Kraftfahrtvorschriften geregelt ist, tritt doch automatisch die Verantwortung des Kraftfahrzeugführers nach Par 1 StVO. Wenn er also trotz Sonnenklappen so sichtbehindert ist, dass er eine Gefährdung nicht ausschließen kann, muss er so lange Diether unterbrechen, bis die Sicht eine sichere Weiterfahrt möglich macht.

@ MMG: Im Ergebnis lagen wir ja nicht auseinander. Allerdings teile ich Ihre Folgerung aus dem geschilderten Sachverhalt bezüglich der Sichtverhältnisse nicht. Denn ich saß nicht im Fahrzeug. Insofern kann ich auch nicht beurteilen, wie stark die Blendung genau war. Ich kenne auch nicht die Sonnenbrille, die der MKF trug. Unterstellt, es handelte sich um ein ganz konventionelles Modell, halte ich die Reaktion des ZgFhr des Fragenstellers für überzogen und unangemessen.

@ Ulli: Sie haben vollkommen recht. Ich wendete mich nur gegen den Automatismus "Sonne blendet - keine Sonnenbrille - Fahrzeug abstellen und Warten", der hier anklang. Der lässt sich nämlich so pauschal vorgeben.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau