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vom OG(OA) zum Fähnrich

Begonnen von keuchie, 04. April 2012, 18:19:57

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keuchie

Guten Tag

eine einfache frage hoffe ich .... reicht es wenn ich 21 Monate OA Zeit + den Offizierbrief habe um vom OG zum Fähnrich zu werden bzw. am einen Tag Fahnenjunker und dann am darauf folgendem Tag Fähnrich werde ... den aufgrund gewisser Schwierigkeiten wurde ich nicht zum Fahnenjunker ernannt ... jetzt ist aber alles geregelt und man hat mir gesagt das ich 9 Monate Fahnenjunker sein müsste ?!

§23 SLV

"(1) 1Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre. 2Die Beförderung der Anwärterinnen und der Anwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:

1. zum Gefreiten nach drei Monaten,

2. zum Obergefreiten nach sechs Monaten,

3. zum Fahnenjunker nach zwölf Monaten,

4. zum Fähnrich nach 21 Monaten,"

lg

Tommie

OK, zwei ganz schnelle Anmerkungen:

1. Alle "Beförderungs-Zeitangaben" sind Kann-Bestimmungen! Kann sein, muss aber nicht ...

2. Rechnen Sie mal 21 Monate minus 12 Monate ;) ! Richtig !!! Das sind genau 9 Monate! Und normalerweise ist der Abstand zwischen zwei Beförderungen mindestens 1 Jahr, sofern in der ZDv (bzw. SLV) nichts anderes festgelegt ist! Da haben Sie richtig Glück, dass Sie schon nach 9 Monaten befördert werden dürfen!

KlausP

Zwischen den Beförderungen (Ausnahme: Mannschaftsdienstgrade) muss immer mindesten ein Jahr liegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

#3
So einfach ist es leider auch nicht, KlausP ;) !

Die ZDv 20/7 sagt in ihrer Ziffer 111 folgendes dazu:

Zitat111. Soweit in dieser Vorschrift nicht Anderes bestimmt ist, müssen Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich mindestens ein volles Jahr in ihrem Dienstgrad Dienst geleistet haben, bevor sie befördert werden dürfen. Dieses Jahr muss abgelaufen sein, selbst wenn die nach dieser Vorschrift als Voraussetzung für die Beförderung geforderte Mindestdienstzeit insgesamt erfüllt ist.

Weiterhin gilt für die Offizieranwärter die Ziffer 606 der ZDv 20/7, in der es heisst :

Zitat606. Alle Angehörigen eines Offizieranwärterjahrganges (OAJ)/einer Offizieranwärtercrew (OAC) werden regelmäßig zum gleichen Zeitpunkt befördert. Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter ist frühestens nach folgenden Dienstzeiten seit Einstellung oder Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zulässig:
– zum Gefreiten nach 3 Monaten,
– zum Fahnenjunker nach 12 Monaten,
– zum Fähnrich nach 21 Monaten,
– zum Oberfähnrich nach 30 Monaten,
– zum Leutnant nach 36 Monaten.

Die Dienstgrade Ober-, Haupt-, Stabs- und Oberstabsgefreiter brauchen nicht durchlaufen zu werden.
Auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit kann die Dienstzeit in der Bundeswehr bis zu einem Jahr angerechnet werden.

Und das dürfte exakt einer der in Ziffer 111 erwähnten Ausnahmefälle sein, die in dieser Vorschrift explizit geregelt sind!

Ralf

mir erschließt grad nicht der Zusammenhang zwischen ROA und der Einlassung des TE?!
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Beim TE steht aber auch nix von ROA sondern was von

Zitat... reicht es wenn ich 21 Monate OA Zeit + den Offizierbrief habe ...

Zitat von: Ralf am 04. April 2012, 19:14:48
mir erschließt grad nicht der Zusammenhang zwischen ROA und der Einlassung des TE?!

Eben, mir ja auch nicht so recht.  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

OK, Ihr habt mich überzeugt ;) ! Ich weis auch nicht, wie ich auf ROA komme, aber jetzt habe ich den korrekten Bezug für OAs in meinem geänderten Posting berücksichtigt!

Ralf

Wenn ein Soldat nicht zum Fahnenjunker befördert wird, dann lag da schon was gravierendes vor. Die PersBSt kann auch bis zur nächsten Beförderung eine Probezeit, also quasi Bewährung, festsetzen. Oder es lag ein Beförderungshemmnis vor? Und wann war der Diensteintritt, fand eine Stufung in der OA-Crew statt? etc etc
M.E. zu viele Unbekannte um die Frage des TE zu beleuchten.
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Tommie

Sehe ich durchaus auch so, Ralf, deswegen habe ich mich auch darauf beschränkt die Sichtweise der Vorsachrift hierzu zum Besten zu geben ;) ! Wenn wie der TE sagt, jetzt alles geklärt ist, und dann die Beförderung zur Fahnenjungfer erfolgt, kann er nach Vorschrift 9 Monate später auch Fähnlein werden ...

keuchie

JA ... ERGO ist die AUSSAGE nach 21. Monaten falsch ... es müsste  also heißen das man nach 21. Mon und 9 Mon. als Fahnenjunker zum Fähnrich wird

Nein es gab Kein Diszi oder Beförderungssperre ... allerdings aufgrund einer ermittlung wurde ich halt nicht befördert und rückwirkend werde ich auch nicht befördert wie mir schon mitgeteilt wurde ... Also "21. Mon und 9 Mon. als Fahnenjunker zum Fähnrich" ?!

Ralf

So ganz schlau werd ich da noch nicht draus.
Wie wärs mit strukturierten Fakten?
DE wann? und als was (Ungedienter, Seiteneinsteiger...)
OA-Crew bei Zulassung zum OA? OA-Crew jetzt? Stufung?
Offz Lehrg OA TrDSt beendet am?
Ermittlungsbeginn und Ende?
und was steht im Bescheid über die Beförderung zum Fhj und zum Fähnr?
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keuchie

DE 30.06.13 als ungedienter ..oal beendet  12/2010 ... Ol1 3/2012 Ol2 6/2012 ... bin grade im OL3 (hab mein studium abgegeben, also ohne studium)
ermittlung ist halt so ne sache ... begonnen im mai 2011 allerding hat das heeresamt das übernommen ... auf jedenfall ist es jetzt durch ...

und im bescheid steht halt eben noch nichts ... ich wollte nur halt fragen ob das stimmt was mir mein olt erzählt hat das ich obwohl ich die mind. zeit habe noch 9 monate warten muss ?!?!

Ralf

DE am 30.06.2013. Wie kann man Diensteintritt haben an einem 30.06 und dann noch in der Zukunft?
das ist bestimmt das DZE?
Also denke ich mal DE: 01.07.2010. Zuordung zur OA-Crew 7/2010, somit eigentlich Beförderung zum Fhj 01.07.2011.
Nun Verfahren abgeschlossen, damit Beförderung zum Fhj.
Da Beförderungen bei gleichem Ausbildungsstand innerhalb der OA-Crew gemeinsam erfolgen sollen (vgl.ZDv 20/7) wäre die Beförderung zum Fähnr mit der OA-Crew 07/2010 nach 21 Monaten möglich. Also somit zeitnah.
Ggf. gibts aber noch weitere Erkenntnisse, die das PersABw veranlassen könnten, hiervon abzuweichen.
Jedenfalls hast du ja bestimmt ein Schreiben bekommen wegen Sperrvermerk. Dieser Sperrvermerk muss erst aufgehoben werden
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keuchie

meine ich ja ... :D ... danke das war meine frage ...
der sperrvermerk wird zeitnah aufgehoben, wie mir vom heeresamt mitgeteilt wurde ...
lg und danke nochmals

Gastnutzer

Hallo,

dann nutze ich den Thread und das hier vorhandene Fachwissen mal gleich für meine Frage.

Wenn man als Laufbahnwechsler im Dienstgrad Fw dem OA Jahrgang mit Diensteintritt 01.07. dJ im Bereich Heer zugeordnet wird, erfolgt dann die Beförderung gemäß der SLV immer zusammen mit dem jeweiligen Jahrgang zum Oberfähnrich nach 30 Monaten gerechnet ab 01.07. dJ oder gibt es da eine andere Regelung? Gemäß SLV kann die Vordienstzeit ja mit bis zu einem Jahr angerechnet werden.

Des weiteren würde mich interessieren, wie der Ausbildungsverlauf bei vorliegen eines gültigen SLP vor der Einsteuerung in die OA Ausbildung aussieht - der AusBef für den letztjährigen Jahrgang spricht von einer "individuellen AusbPlanung" seitens PersABw/HA für den jeweiligen Schüler. In einem älteren AusBef konnte ich nachlesen, dass dafür das Truppenkdo entsprechend verlängert wird - besteht diese Option noch immer?

mkG und Dank für hilfreiche Antworten