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als Ausländer für drei Monate freiwillig zur Bundeswehr

Begonnen von anonymaj, 04. April 2012, 20:37:56

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anonymaj

Hallo Forum,

ich habe großes Interesse mit sofortigem Zeitpunkt freiwillig für die Bundeswehr zu dienen. Ist dies prinzipiell möglich, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt?
Ich habe gerade Zeit, bis das berufliche Gymnasium Mitte August losgeht.
Am liebsten würde ich sofort anfangen. Gibt es da immer bestimmte Einstellungstermine oder können Neulinge auch "zwischendurch" rein?

ulli76

Ohne deutsche Staatsbürgerschaft kannst du nicht Soldat in der Bundeswehr werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


ulli76

Und so kurzfristig auch nicht: Diensteintrittstermine sind jeweils zum Quartalsanfang.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann


KarrBerBw

Hallo

Hier die allgemeinen Voraussetzungen um als Soldat eingestellt werden zu können.

1. Deutsche Staatsangehörigkeit
2. Eintreten für die Verfassung der BRD
3. keine Vorstrafen
4. keine hohe Verschuldung
5. charakterliche, geistige und körperliche Eignung

MfG Ihr Karriereberater Bw


Steve87

Beamter im mittleren technischen Dienst

schlammtreiber

Zitat von: Steve87 am 05. April 2012, 10:54:26
Ich nehme mal an damit ist das Grundgesetz gemeint;)

Liegt nahe, da das Grundgesetz die Verfassung der BRD ist  ;)
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Steve87

Habs nur nochmal erwähnt weil hier oft genug von unseren Maaten im PoliBi Unterricht nach der Verfassung gefragt wird und viele nicht wissen das das Grundgesetz unsere Verfassung ist;)(leider!)
Beamter im mittleren technischen Dienst

Hirnforscher

Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

schlammtreiber

Die mag seit 1990 etwas aus der Mode gekommen sein, ist aber nach wie vor korrekt.
Semper Communis
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BeLin

Zitat von: KarrBerBw am 05. April 2012, 07:26:59
2. Eintreten für die Verfassung der BRD

Also ich möchte ja nur ungern Illusionen platzen lassen :'(, aber das Grundgesetz ist keine Verfassung :o :

Artikel 146 GG
[Geltungsdauer]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsch Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschnen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Was uns ja nicht daran hindern soll für das Grundgesetz einzutretten ;). Also mein Karriereberater konnte es kaum fassen ???, aber Gott sei dank gibt es ja Google und hinterher war der gute Mann wieder schlauer als vorher, etwas was wir beide an diesen Tag beide teilten ;).

BeLin
Rechtschreibfehler gelten auch als abweichendes Stillmittel, dürft Ihr also behalten.

Hirnforscher

Zitat von: schlammtreiber am 05. April 2012, 12:04:08
Die mag seit 1990 etwas aus der Mode gekommen sein, ist aber nach wie vor korrekt.

BRD ist nach wie vor keine offizielle (amtliche) Abkürzung für Bundesrepublik Deutschland. Aber egal, es gibt Wichtigeres  ;)
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

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