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Kindergeld

Begonnen von ente94, 06. April 2012, 18:07:42

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kesselpower

Danke für die präzise Antwort.


Also doch nur bis zum Dienstgrad Feldwebel.

Das bedeutet Füße still halten und abwarten was passiert.

DanB

Alleine die Tatsache das Sie Kenntnisse von der Überzahlung haben und dies selbst nicht aufzeigen könnte das sehr negative Auswirkungen haben. Rechte und Pflichten.. da war mal was am Anfang der AGA, nicht wahr?

Nur mal als Hinweis. Dazu: Als aktiver S1 habe ich das das ein oder andere mal ebenfalls mitbekommen. Ebenfalls Kenntnisse der Überzahlung, Nichtmeldung usw. Dizplinare Ermittlungen wurden ebenfalls eingeleitet. Strafen verhängt ebenfalls.

MkG

ToMA

Zitat von: DadOA am 08. Oktober 2015, 10:59:02
Vorausgesetzt, der Antragsteller hat alles korrekt angegeben und es liegt ein Amtsfehler vor.

Ist ein Verwaltungsakt aufgrund eines Amtsfehlers fehlerhaft, muss der Begünstige diesen Fehler nicht zwingend anzeigen (eine anderslautende Vorschrift ist mir zumindest nicht bekannt). Es könnte aber natürlich eine Gewissensfrage oder eine Frage des Anstandes sein.

Sollten im Laufe der Zeit Änderungen eingetreten sein, müsste man sie ohnehin nach § 68 Abs. 1 EStG der Familienkasse mitteilen.

Und sollte der Antragsteller von Anbeginn einen fehlerhaften Antrag eingereicht haben, sieht die Sache schon wieder anders aus (§ 370 AO). Dann:
Zitat von: DanB am 20. Oktober 2015, 14:49:57
... Ebenfalls Kenntnisse der Überzahlung, Nichtmeldung usw. Dizplinare Ermittlungen wurden ebenfalls eingeleitet. Strafen verhängt ebenfalls.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

F_K

Naja, bei Kindergeld erkenne ich kaum einen dienstlichen Zusammenhang, daher wohl kaum Disziplinarrecht.

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