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2-Bierdosen-Regelung im Einsatz ist OK 2-Glas Wein in der Heimat aber nicht.

Begonnen von Bo105 Kreisel, 14. April 2012, 23:24:22

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Bo105 Kreisel

Hallo Kameraden,
zu meiner Person: 1,82m / 95kg und laufe 1-2x die Woche 5km am Stück.
Entlassen wurde ich 11/2010 in Rheine, Wohnort Wolfenbüttel.
Dienstposten Nachprüfer am Luftfahrzeug, um die Lizenz zu erhalten ist es notwendig innerhalb von 2 Jahren 6 Monate Nachprüftätigkeiten nachzuweisen.
2011 habe ich eine WÜ von 3 Monaten in Rheine gemacht.

Nun bin ich gerade dabei meine zweite WÜ von 6 Wochen zu machen, diese aber an einem Standort an dem ich bis 2007 gedient habe. Leider gibt es hier einen Arzt der es in sich hat, zum Nachteil der Truppe.
Leider habe ich nun folgendes Problem bekommen:

2.4.12 Anreise bis 15:15 270km Richtung Osten. Um 1 Uhr Dienstantritt und noch am selben Tag ein Termin zur Blutabnahme und Voruntersuchung (Augen, Hören, usw.) 3.4. und Arzt Termin 5.4. bekommen. 90/5 WFV III (Wehrfliegerverwendungsfähigkeit) lag vor gültig bis 10/12 erstellt 10/11

Nachdem ich nun in der ZDv46/1 gelesen habe, wäre doch eigentlich keine Untersuchung nötig.

S.h. Ziffer 104

Erfolgte die letzte vollständige Grunduntersuchung innerhalb der letzten 12 Monate, kann die aktuelle Untersuchung auf eine Befragung (San/Bw/0102 Teil A für Musterungs- und Annahmeärzte;
Bw-2069-,,Militärärztlicher Befragungsbogen") begrenzt werden.
Ergibt sich aus der Befragung/dem Anlass der Untersuchung (u.a. WDB-Antrag bei Entlassungsun-tersuchungen), dass ggf. Gesundheitsziffern neu zu vergeben/bestehende Gesundheitsziffern zu än-dern sind, ist eine weitere diagnostische Abklärung durch umfangsbegrenzte Grunduntersuchung und/oder fachärztliche Zusatzbefundung durchzuführen.

Arzt sagt: ,,Alles was länger als 4 Wochen geht, bekommt eine Untersuchung mit  90/5"

Am 5.4. Arzttermin 13:00 Ich in Zivil da schon um 12:15 Dienstschluss gemacht wurde. Heer/ Arzt Lw
Bei der Durchsicht der Laborwerte hielt der Arzt beim GGT-Wert inne und sagte: "Mit diesem Wert kann ich sie nicht Wehrdiensttauglich schreiben".
Normal 12 – 64 meiner 90.6
ASAT und ALAT normal.
Ich: Hallo der war auch bei der letzten Untersuchung erhöht und trotzdem habe ich die WFV III erhalten. Schauen sie in die G-Akte.

G-Akte: Endet mit Entlassungsuntersuchung Okt/2010 und 90/5 WFV III Okt/2011 aber keine Untersuchungsergebnisse.  Tipp: In Zukunft alles kopieren.

Im weiteren Gespräch ging es darum, dass er ein Alkoholproblem bei mir vermutet und zur Abklärung weitere Untersuchungen gemacht werden müssten.

Ich sagte ihm, dass ich mir mit meiner Frau Abends einen Weißwein gönne und er ruhig weitere Untersuchungen veranlassen könne.

Da er aber der Meinung ist, dass ich noch kein Soldat bin, da er mich noch nicht Wehrdiensttauglich geschrieben hat, kann er mich weder weiter untersuchen noch mich überweisen. Ich möge doch bitte zu meinem Hausarzt gehen und dort eine Oberbauch Sonographie  durchführen lassen und dann nach Ostern wieder vorstellig werden.

Ich ????????? bitte schreiben sie das für meinen Arzt auf  was er machen soll.

Er schrieb zusätzlich  Laborwerte der Enzyme GGT, ASAT, ALAT

Ich nahm den Zettel ging ins Gezi und lies mir 2 neue Termine geben, einen für die Blutabnahme 10.4, da mir klar war, dass ich es unmöglich schaffe, in der kürze der Zeit, dieses von meinen Arzt zu bekommen. Der zweite ein Arzttermin auf einem Fr. 13.4.   9:30

Dann 270 km zum Hausarzt,  noch auf und nur 1 Patient im Wartezimmer, was für ein Glück.
Frau Doktor: Was wollen sie und was ist das für ein Zettel? Ohne Stempel ohne Namen so etwas würde ich nie raus geben. Ich kann ja noch nicht mal zurückrufen und fragen, was das soll..
Labor kann ich nicht machen, da dieses über Ostern nicht auf hat. Sono ja, macht aber auch nicht so richtig Sinn, den dazu sollten sie nüchtern sein (nicht bezogen auf Alkohol) wegen der Lufteinschlüsse im Bauch.

Wenn sie täglich mit ihrer Frau eine Flasche leeren ist 90 schon darauf zurück zu führen.
Alkoholiker haben Werte um 450 und mehr, machen sie sich also nicht verrückt.

Am 10.4 wurde wieder Blut abgenommen und am 13.4 war Eröffnung.
Aber nicht um 9:30 nein gegen 11:15, weil sie es nicht geschafft hatten den Befund rechtzeitig vorliegen zu haben.

Dafür kam der Arzt dann mit dem Befund in der Hand zu mir in den offen Wartebereich und sagte: ,,Bleiben sie ruhig sitzen" setzte sich zu mir auf das Sofa und eröffnete mir den Befund.
GGT 102 hiermit muss ich ihnen eine Gadation V geben und sie sind somit ,,vorübergehend nicht verwendungsfähig" Der nicht aussagekräftige Sonographie Befund sagte Ihm auch nicht zu.
Beim weiteren Gespräch zeigte es sich immer wieder, dass er mich erst als Soldat sieht, wenn er die Dienstfähigkeit bescheinigt. Das im Heranziehungsbescheid steht ,,Ihr Dienstverhältnis beginnt mit dem für Ihren Diensteintritt festgesetztem Zeitpunkt." interessiere ihn nicht.
Keine Frage, ob ich in der letzten Zeit Alkohol getrunken habe.
Die Tatsache, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt meinen Dienstfähigkeit unter Beweis gestellt habe, ließ ihn auch nicht von seiner Einstellung abweichen.

Der 90/5 müsste mir von meinem Chef eröffnet werden, aber in diesem Fall mache er es jetzt gleich selbst.

Mein Alkoholkonsum zu dem ich auch stehe:
1 Flasche Weißwein 0,7l täglich mit meiner Frau in der Zeit von 19 Uhr bis zum Bett gehen, nicht ganz 2 Glas für jeden, letztmalig 1.4.12 kein Aprilscherz.
3.4.12 Blutabnahme GGT von 90
4.4.12 kleiner Einstand von mir 1 Kiste Bier hierzu blieben 2 Kameraden extra in der Kaserne fuhren nicht Heim. Anfangs waren wir zu 6 ich habe in der Zeit 16:15 – 23:00 5 Bier getrunken.
5.4.12 Erste Befund Eröffnung. Schock,  :o OK dann kein Wein mehr.
8.4.12 Ostersonntag Schwiegermutter 89 Jahre möchte mit mir einen Eierlikör trinken. Sollte ich Ihr das verweigern? Nein.
10.4.12 Blutabnahme
13.4.12 Zweite Befund Eröffnung.

Nun ist es bereits 12 Uhr und Angesicht der Tatsache das ich noch 3 Stunden Autofahrt vor mir habe und wenn ich gleich zur Staffel fahre sicherlich kein Essen mehr bekomme, fahre ich erst mal Essen.

12:30 In der Staffel nur noch den Spieß angetroffen.

Nach Hause gefahren und im Netz auf Euch und die ZDv46/1 gestoßen.
Wenn diese aktuell ist, was ich erst im Dienst prüfen kann, werde ich eine Beschwerde einlegen, gegen die Vergabe einer Gadation V, da in der Anlage 1 steht.

Die Gradation V ist zu vergeben, wenn folgende drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
1. Der entscheidungserhebliche wehrmedizinische Befund ist hinreichend fachärztlich abgeklärt.
2. Er schließt die Wehrdienstfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit – ausgehend vom Zeitpunkt der Grunduntersuchung – voraussichtlich für mehr als 4 Wochen aus.
3. Er ist durch Therapie oder Zeitablauf erwartungsgemäß so besserungsfähig, dass noch vor Ablauf von drei Jahren die Wehrdienstfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit festgestellt werden kann.

Die Vergabe der Gradation V ist des Weiteren notwendig und zulässig, soweit im Rahmen einer fachärztlichen Zusatzbegutachtung die Indikation zur Durchführung einer Untersu-chungsmaßnahme gestellt wird, die nicht duldungspflichtig ist und deshalb zu Recht von der untersuchten Person abgelehnt wird.
Gradation VI ist festzustellen, sofern ein Befund die Wehrdienstfähigkeit bzw. Dienstfähig-keit dauerhaft ausschließt.

Alle drei Bedingungen sehe ich nicht als erfüllt an.

Auch habe ich mal gelesen, das ein Soldat der freien Heilfürsorge unterliegt, solange er Dienstbezüge erhält.

Ich hoffe ich liege Richtig und freue mich auf die Überweisung zu meinem Hausarzt die mir der  Fliegerarzt dann noch nachträglich ausstellen muss.

Im Gespräch mit Kameraden hatte ich dann schon erfahren, das er auch bei BMI >30 oder Bluthochdruck keine Ausnahmen macht, auch wenn der Soldat nur am Schreibtisch sitzt.

Leider führt diese Einstellung des Arztes nicht dazu bei, der Truppe aus der Personalnot zu helfen. Zumal es sich hier um eine Mangel AVR handelt.
Auch das Bild welches mein Hausarzt nun bekommen hat, ist dem Ansehen der Bundeswehr nicht dienlich.

Hat schon wer Erfahrung mit Bescherden gegen den Arzt?










   


ulli76

So wie ich das jetzt gelesen hab, hat der Kamerad (bis auf einen Punkt) korrekt gehandelt.

1. Die BA 90/5 kommt vom DV nicht vom Truppenarzt.
2. Bei Wehrübungen ab 2 Wochen oder mit körperlicher Belastung geht es nicht mehr rein über die Befragung, sondern über ein BA 90/5.
3. In der Vorschrift steht, dass man die Einstellungsuntersuchung auf eine Befragung begrenzen KANN, nicht muss.

Offenbar hat er einen Treffer gelandet. Denn du hast einen auffälligen Leberwert, als dessen Ursache ein erhöhter Alkoholkonsum vermutet wird. Und ja- jeden Abend eine Flasche Wein zu zweit kann schon problematisch sein. Jedenfalls ist die letztendliche Ursache ungeklärt.
Dass man es bei der WFV hat durchgehen lassen ist dabei irrelevant. Jeder Truppenarzt entscheidet für sich.

Jetzt hat der Truppenarzt 2 Möglichkeiten: 1. Er betreibt genauere Diagnostik vor Ort also innerhalb der WÜ- je nach Krankheitsbild kann das sehr aufwendig und teuer sein. Oder er stellt dich 2. nicht ein.
Wenn du in der 90/5 nachschaust, dann wirst du auch die Begründung finden, mit dem er dich nicht tauglich schreiben kann (Könnte Nummer 10 sein. In der Konstellation hätte er evtl auch die V15 vergeben können).
Dass er dich zum Hausarzt zur weiteren Abklärung geschickt hat, ist so zwar nicht von der Vorschrift gedeckt, ABER eine Möglichkeit, dass du doch tauglich gemustert wirst.

Also ab zum Hausarzt- lass das genau abklären, tu was dagegen- ist schlielich in deinem Interesse.

Und auch dass er Kameraden mit einem BMI von über 30 oder Bluthochdruck nicht einstellt, ist völlig korrekt. Da hat er auch keinen Ermessensspielraum. Wenn er es trotzdem tun würde, würde er von seiner eigenen Dienstaufsicht ein´s auf den Deckel bekommen, da die Vorschrift da eindeutig ist und auch für Reservisten gilt.

Die Polemik in der Überschrift kannste dir übrigens sparen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

@ Bo105 Kreisel:

Auch ich kann nur bestätigen, dass der Truppenarzt sich korrekt verhalten hat! Ich habe auch eine aktuelle WFV-III und mein Fliegerarzt würde den Teufel tun und mir ein Gefälligkeitsgutachten schreiben! Außerdem muss man in meinem Alter (Ü40) ohnehin alle drei Jahre nach Fürsty, wo alle Soldaten, die eine WFV benötigen, gleich (schlecht ;) !) behandelt werden. Und mit einem GGT außerhalb des Normbereiches werden Sie auch dort "abfahren" und die WFV nicht erhalten!

Außerdem kann ich ein wenig rechnen: 2 Dosen Bier a 0,33 Liter sind bei mir 0,66 Liter am Tag. Bier enthält je nach Sorte zwischen 5 und 6 % Alkohol (von irgendwelchen Starkbieren mal abgesehen!). Rechnen wir hier einmal mit 5,5 %, dann kommen wir auf 36,3 ml reinen Alkohol am Tag bei den von Ihnen erwähnten Soldaten im Auslandseinsatz. Ihr Wein enthält um die 12 bis 16 % Alkohol. Somit kommen wir bei dem Teil, der statistisch gesehen auf Sie entfällt (1/2 Flasche = 350 ml) auf einen Anteil von 49 ml reinen Alkohol, wenn wir davon ausgehen, dass Ihr Wein 14 Vol.-% Alkohol enthält. Rein vom Alkoholvolumen sind das ca. 35% mehr als in zwei Dosen Bier enthalten ist!

Für die Soldaten im Einsatz gilt zwar, dass sie am Tag maximal zwei Dosen Bier trinken dürfen, dies aber nicht müssen ;) ! Wohin das führen kann, haben Sie uns ja in aller Deutlichkeit vor Augen geführt: Zuerst zu erhöhten Leberwerten, anschließend irgenwann einmal zum Alkoholismus ;) ! Wer zwingt Sie denn dazu, sich jeden Abend eine Pulle Wein in den Kopf zu giessen? Etwa Ihre Leber, die sonst "zwickt" ;) ?

Fazit: Wenn der Medizinmann sie aus dem Verkehr zieht und sie "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" schreibt, ist das erstens sein gutes Recht, zweitens durch entsprechende Vorschriften gedeckt und drittens einzig und alleine Ihr Problem! Wenn Sie dagegen durch eine Beschwerde oder Eingabe vorgehen wollen, bleibt Ihnen das unbenommen. Allerdings kann ich Ihnen schon jetzt sagen, wie das Enden wird: Der Medizinmann wird das aussitzen und Sie werden damit nichts erreichen, außer dass dieser Schuß definitiv nach hinten los gehen wird! Oder glauben Sie im Ernst, dass der Wehrbeauftragte Sie einstellt?

ulli76

Bevor ich es vergesse: Die truppenärztliche Versorgung bis zum Abschluss der Einstellung (also incl. der Einstellungsuntersuchung) beschränkt sich auf Notfallmaßnahmen/dringliche Maßnahmen und Maßnahmen, die zur Klärung der Wehrdiensttauglichkeit erforderlich sind.

Und ja, es gibt Truppenärzte, die übergewichtige Reservisten einstellen- das ist aber deren Kulanz und kann richtig Ärger einbringen.
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wolverine

Zitat von: Tommie am 15. April 2012, 11:13:19
Für die Soldaten im Einsatz gilt zwar, dass sie am Tag maximal zwei Dosen Bier trinken dürfen, dies aber nicht müssen ;) !
Das sagt man einem erst jetzt.... >:(

;) ;D
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Desperado

@wolverine

na,toll,ich hab auch immer verstanden,das wir mussten und nicht durften! ;) Gerade in der Hitze im Sommer da unten,ist das manchmal nicht einfach wegzustecken! ;D
HptFw d.R.

ulli76

Was soll ich denn erst sagen: In Ermangelung eines entsprechend ausgestatteten Labors vor Ort musste ja der maximal erlaubte Alkoholgehalt der Getränke durch Geschmacksproben geprüft werden.
Und ratet mal, wer für sowas prädestiniert ist? Genau- der BSO. So ein Dienstposten bringt echt Härten mit sich.

(Aber ich glaube wir sind a weng OT)
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Bo105 Kreisel

Schade, da bin ich wohl missverstanden worden oder ich habe es falsch rüber gebracht.

Ich kenne den genauen Text der Dosen Regelung nicht, aber es ist schön, dass wir hier alle an 0,33l Dosen denken. Sonst sind vielleicht auch 0,5l oder gar 5l Dosen Vorschriften konform.

Aber die Dosen sollen hier nicht zum Thema werden, vielmehr geht es mir um die Problematik, dass man doch lieber das Ziel vor Augen, z.b. (Das Luftfahrzeug wird gebraucht und muss in die Luft), alles tun sollte um es gemeinsam zu erreichen.

Um es auf den Punkt zu bringen:
Ich war gern Soldat und habe als Prüfer am Luftfahrzeug ständig Entscheidungen zu treffen ob die Arbeit korrekt ausgeführt wurde, ober Grenzwerte erreicht oder unter Einschränkungen in diesem besonderen Fall erweitert werden.

Mit dem Wissen, das ich heute habe, was so alles schief laufen kann und auch läuft, wundert es mich jeden Tag, dass nicht mehr Flieger vom Himmel fallen. Diese gilt auch für die Zivilindustrie.

Der Hubschrauber Bo105 soll außer Dienst gestellt werden. Die Personaldecke wird immer dünner, da keine Neuen mehr ausgebildet werden und Alte umgeschult werden.
Hier kommen wir Reservisten ins Spiel, um den Dienstbetrieb weiter zu gewährleisten werden wir benötigt.
Schön wäre es gewesen, wenn der Doktor hier mitziehen würde.
Was hindert ihn daran, mich in die Gadation III einzustufen?
Übermäßiger und/oder häufiger Konsum von Alkohol und/oder Medikamenten bei stabiler, sozial integrierter Persönlichkeit.
Nein V muss es werden.
Ausmaß des schädlichen Gebrauchs von Alkohol und/oder Medikamenten (auch mögliche Abhängigkeit) gegenwärtig
nicht zu beurteilen.

Dies ist kontraproduktiv und bringt uns unserm Ziel nicht näher.
Auch hätte er die Ultraschalluntersuchung selbst durchführen können, ein Gerät ist vorhanden.
Nein da wird die Untersuchung beendet, wobei ich mir jetzt die Frage stellen muss:
,,Wenn die Vorschrift ein mindest- Maß vorgibt, was zu untersuchen ist und diese nicht gemacht wurde, gilt die Untersuchung dann als durchgeführt?" 

Auch eine Ablehnung mit einem BMI von 30,1 ist zwar Vorschriften gedeckelt, aber wenn das als Richtig empfunden und vertreten wird, nein DANKE dann bleibe ich lieber zu Hause und genieße weiter meine Abende mit meiner Frau bei 2 Glas Wein.

Mein oder unser neues Ziel muss es sein, die ZDv 46/1 zu ändern.
Ich werde versuchen bei der GNr 15 Werte festschreiben zu lassen, z.B. bei Gradation III Bei einem GGT-Wert von >200 und < 500
Zur Zeit sieht es doch so aus, dass ich mit einem kleinen GGT-Wert über Norm schlechter da stehe als ein echter Problemfall und das kann es doch nicht sein.

F_K

ZitatAuch eine Ablehnung mit einem BMI von 30,1 ist zwar Vorschriften gedeckelt, aber wenn das als Richtig empfunden und vertreten wird, nein DANKE dann bleibe ich lieber zu Hause und genieße weiter meine Abende mit meiner Frau bei 2 Glas Wein.

Ein Grenzwert ist ein Grenzwert, wer drüber ist - ist drüber (Eine Rose ist eine Rose). Prost.

ZitatMein oder unser neues Ziel muss es sein, die ZDv 46/1 zu ändern.

Der einfachere Weg ist sicherlich, den BMI von 30,1 auf 29,9 zu senken - besser noch wäre ein BMI von 25 (Ja, damit ist man ein gesünderer Mensch und Soldat - auch mit mehr Lebensfreude).

(Der Ansatz, als vom Grenzwert betroffener eine Vorschrift ändern zu wollen, ist zum Scheitern verurteilt ...)

In Deinen Fall - last Dich vernünftig vom zivilen Arzt untersuchen, gehe ggf. die Ursache an - und dann steht einer Tauglichkeit nichts im Weg.

Tommie

Nur mal so unter uns, wenn das Luftfahrzeug nur dann in die Luft kann, wenn ein Alkoholiker es wartet, dann sollte es lieber am Boden bleiben ;) !

Die ZDv 46/1 wurde erst geändert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Eine Erhöhung des Grenzwertes für den GGT kämme einer Verharmlosung beginnenden Alkoholismusses klar und wird definitv nicht passieren!Und auf so Diskussionen, dass eben dann die Vorschrift geändert werden muss, wenn ich die Kriterien nicht erfülle, lasse ich mich erst gar nicht ein! Das ist lächerlich!


Zitat von: Bo105 Kreisel am 15. April 2012, 16:52:00Mein oder unser neues Ziel muss es sein, die ZDv 46/1 zu ändern.
Unser Ziel? Von was träumst Du nachts :D ? Ich erfülle die Kriterien und damit tangiert mich die ZDv 46/1 nur recht periphär! Außerdem funktioniert das bei der Bundeswehr sop ähnlich wie in einem bayrischen Bierzelt ;) : "Wer die Musik bezahlt, bestimmt die Lieder!" ;) ! Und dass eine Vorschrift nur deswegen umgestrickt wird, dass Du üben kannst ... ? Träum weiter :D !

Zitat von: Bo105 Kreisel am 15. April 2012, 16:52:00Ich werde versuchen bei der GNr 15 Werte festschreiben zu lassen, z.B. bei Gradation III Bei einem GGT-Wert von >200 und < 500
Na viel Spaß dabei :D ! ich würde gleich am Dienstag früh deswegen meinen Friseur anrufen, der hat am Montag nämlich zu :D !

Zitat von: Bo105 Kreisel am 15. April 2012, 16:52:00Zur Zeit sieht es doch so aus, dass ich mit einem kleinen GGT-Wert über Norm schlechter da stehe als ein echter Problemfall und das kann es doch nicht sein.
Nein, das siehst Du falsch! Du wirst behandelt wie jeder andere, der GGT-Werte hat, die sich ausserhalb des Normbereiches bewegen! Wie viel drüber ist ... egal ;) ! Es gibt auch kein "bisschen schwanger"!

Fazit: Sauf weniger und lass Dich nachmustern! Viel Spaß dabei ;) !

LoggiSU

Zitat von: Bo105 Kreisel am 15. April 2012, 16:52:00

...
Mein oder unser neues Ziel muss es sein, die ZDv 46/1 zu ändern.
...

Mal ganz ehrlich, mein Ziel an deiner Stelle wäre es, der ZDv 46/1 zu entsprechen statt sie ändern zu wollen.
Das ist definitiv gesünder. Glaub mir, ich weiß wovon ich rede, ich habe selber in den letzten 3 Monaten DEUTLICH abgenommen und mich für meine letzte Wehrübung fit gemacht. Ich treibe jetzt Sport, habe einen passablen BMI und fühle mich definitiv besser!
Aber das haben meine Vorposter ja schon ausführlicher beschrieben.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

ulli76

Ist schon schön, wenn man es so einfach sehen will.

Der GGT korreliert nur indirekt mit dem Alkoholkonsum, von demher ist es schwachsinnig, bei der Nummer 15 einen Grenzwert dafür festzulegen.
Die Ultraschalluntersuchung ist außerdem nur ein Baustein in der Diagnostik- ein unauffälliger Befund schließt einen Leberschaden nicht aus.

Bei dir kommen halt 2 Punkte zusammen- ein erhöhter GGT (wenn ich das richtig verstanden hab, wurde der Wert ja sogar nochmal kontrolliert)- der ist ein Hinweis auf Problem mit der Leber (bei diesem Wert ist oft erhöhter Alkoholkonsum oder eine fettreiche, ungesunde Ernährung die Ursache).
Zusätzlich kommt noch ein regelmäßiger Alkoholkonsum offenbar über einen längeren Zeitraum hinzu.

Ich habe übrigens nur Vermutungen angestellt, welche GZ der Truppenarzt vergeben haben KÖNNTE. Welche es tatsächlich waren, müsstest du mit ihm besprechen.

Ob man Personal braucht oder nicht, hat nichts mit deiner Tauglichkeit zu tun. Man braucht nämlich taugliches Personal.
Du hast ein derzeit ungeklärtes Gesundheitsproblem und bist damit nicht tauglich.
Passiert täglich vielen engagierten FWDL-und SaZ-Bewerbern.

So sind nun mal die Spielregeln.

ZitatIch kenne den genauen Text der Dosen Regelung nicht, aber es ist schön, dass wir hier alle an 0,33l Dosen denken. Sonst sind vielleicht auch 0,5l oder gar 5l Dosen Vorschriften konform.
Klasse, dass du in deiner Überschrift das erwähnst, von dem du offenbar noch nichtmal annähernd Ahnung hast.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Zitat von: Tommie am 15. April 2012, 17:18:19
Nur mal so unter uns, wenn das Luftfahrzeug nur dann in die Luft kann, wenn ein Alkoholiker es wartet, dann sollte es lieber am Boden bleiben ;) !
Dieser Gedanke schoss mir auch von Anfang an durch den Kopf.

Und dem Doktor möchte ich mal ein Lob aussprechen, dass er den Arsch in der Hose hat, einen potentiellen Alkoholiker nicht an ein Luftfahrzeug zu lassen.

MMG

Schon alleine das typische Erklärungsmuster und Alibis mit Verkennung der Tatsachen lassen fast nur einen Schluss übrig.

@Tommie: Werden wieder Smilieattacken ausgeteilt? ;)

LoggiSU

Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

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