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Freundin mit ins Ausland?

Begonnen von Phoenixx, 17. April 2012, 17:30:35

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Tommie

Ein Kamerad von mir war auch für drei Jahre in den USA und seine Freundin (damals waren die beiden noch nicht verheiratet) war auch mit dabei. Allerdings gegenüber der Bundeswehr schon als "Verlobte" deklariert! Ihre Reisekosten wurden bezahlt und sie hatte ein Visum mit Arbeitserlaubnis!

Vieleicht liegt das Geheimnis in der Verlobung ;) ?

LwPersFw

#17
Hallo miguhamburg1, Quellen sind das NATO-Truppenstatut und die aktuellen Einreisebestimmungen der USA.

Deshalb sind Aussagen - Tommie - die sich auf die Vergangenheit beziehen nicht hilfreich!
Gerade in den USA hat sich seit dem 11. September einiges geändert und verschärft.

Aber davon abgesehen,

1.
Das Umzugsrecht der Bundeswehr darf nicht mit den Aufenthaltsbestimmungen der USA verbunden werden!
Nur weil die BRD dem Soldaten und seiner Verlobten den Umzug (sobald die Hochzeit erfolgt ist) bezahlt,
bedeutet dies NICHT das dies die USA anerkennt!

2.
Wenn Phoenixx und Ihr Freund z.B. innerhalb von 3 Monaten nach Versetzung heiraten ... kein Problem.
Denn 3 Monate kann sie ganz normal über das ESTA-Verfahren in den USA sein...
Durch die Heirat kann sie dann ein NATO-Visum erhalten und ganz legal 3 Jahre in den USA sein.

3.
Es gibt ja viele VISA-Arten. Sollte Phoenixx z.B. einen amerikanischen Arbeitgeber finden, der sie sponsort,
kann sie ein Arbeitsvisum erhalten, dass solange den legalen Aufenthalt genehmigt, wie sie diese Arbeit hat.
Das hat aber nichts mit der Bundeswehr zu tun!

Oder sie hat ein Studenten-Visum.

Diese VISA zu bekommen ist aber nicht einfach und kann einige Zeit dauern...

4.
Oder sie hat eine "Greencard" und somit die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

5.
Und es bleibt der Fakt - ohne Trauschein wird die Bw zunächst nur den Umzug des Soldaten bezahlen.
Nach der Hochzeit bezahlt die Bw einen sogenannten Nachumzug der dann Ehefrau und sie bekommt auch ein NATO-Visa.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tommie

Zitat von: LwPersFw am 19. April 2012, 18:18:45Deshalb sind Aussagen - Tommie - die sich auf die Vergangenheit beziehen nicht hilfreich!
Gerade in den USA hat sich seit dem 11. September einiges geändert und verschärft.

Das mag ja alles schön und richtig sein, aber der Kamerad von mir war nach dem, 11.09.2001 in den USA!

LwPersFw

@ Tommie,

dass stelle ich ja auch nicht in Frage.
Sollte Ihr Kamerad und seine Freundin in den 3 Jahren aber nicht verheiratet gewesen sein,
hatte die Freundin kein NATO-Visum, sondern ein anderes Visum mit Arbeitserlaubnis.
Und dieses zu bekommen ist 1. nicht einfach und 2. muss sich die Freundin allein darum kümmern.

Und dann bleibt immernoch die Frage der Krankenversicherung...

Denn nur als Ehefrau kommt sie in den Genuss der Beihilfe der Bundeswehr!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Gräfin

Ich finde es sehr schön, dass sie sich hier so eingehend mit der Frage unserer TE beschäftigen. Vielen Dank dafür.
Aber ich sehe es kommen, dass der Thread bald zum Testosteronschlachtfeld wird.
Also immer nochmal drüberlesen.
Und ich würde mich über Quellen auch freuen. Sicher interessant mal selbst nachzulesen.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

LwPersFw

#21
@ Hallo Gräfin,

ich möchte hier bestimmt kein "Schlachtfeld" eröffnen... lol

Ich kann als aktiver Berufssoldat jedoch nur eindringlich vor Aussagen warnen
die beginnen mit "...das war damals so..." , oder ähnlich...

In Personalangelegenheiten zählen 2 Dinge:

- die aktuelle Vorschriftenlage
- die aktuelle persönliche Situation im Einzelfall

Nur dann kann ein vernünftige Aussage getroffen werden.

Und hier ein Link zu den aktuellen Visa-Bestimmungen der USA:

http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/

Dort ist u.a. zu dem genannten NATO-Visa ausgeführt:

"Unmittelbare Familienmitglieder von Diplomaten/Beamten, NATO-Mitgliedern.

sind definiert als der Ehepartner/die Ehepartnerin und unverheiratete Söhne und Töchter
jeglichen Alters, die Mitglieder des Haushalts des Hauptantragstellers sind. Sie sind berechtigt,
ein ableitendes Visum zu erhalten.

Unverheiratete Lebenspartner, die von der entsendenden Regierung als Familienmitglied
des Hauptantragstellers anerkannt werden, qualifizieren sich nicht für ein ableitendes Visa,
können jedoch ein B1/B2 Visa beantragen, wenn anderweitig qualifiziert."

In diesem Fall würde ein B2-Visum in Betracht kommen. Dies wird aber in der Regel nicht für
mehr als 6 Monate ausgestellt.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miguhamburg1

Lieber LwPersFw,

Sie heben in Ihren Antworten sehr auf Ihren Status "aktiver Berufssoldat" ab und beziehen Ihre Antworten genau darauf, dass Sie also Solcher nur warnen können, ... etc. Hierzu ist festzuhalten: Es gibt mehr "aktive Berufssoldaten" hier im Forum. Und das, worüber Sie hier schreiben, gilt auch für SaZ und FWDL, denn die Vorschriften der Bundeswehr unterscheiden diesbezüglich nur in wenigen Fällen.

Prima, dass Sie die Rechtslage für die Fragenstellerin so ausführlich dargelegt haben. Dennoch leben derzeit in den USA mehr als eine Handvoll deutscher Soldaten mit ihren nicht mit ihnen verheirateten Partnerinnen, und das ganz legal, auch ohne NATO-Visa für diese Damen. Denn die amerikanischen Behörden sind diesbezüglich offenbar wesentlich kulanter, als Sie es hier darstellen und stellen die entsprechenden Aufenthaltserlaubnisse für den gesamten Zeitraum der vorgesehenen Verwendung ihrer Partner aus. Und - das war die ursprüngliche Frage - die Bundeswehr übernahm bei diesen Soldaten die gesamten Umzugskosten, einschließlich die Kosten für die Flugtickets der Frauen ...

Also, richtig, die persönliche Situation im Einzelfall führt eben tatsächlich zu anderen Ergebnissen für die betreffenden Soldaten, als die Vorschriftenlage hergibt.

LwPersFw

#23
@ Lieber miguhamburg1,

natürlich ziele ich bei meinen Antworten auf den Status "aktiv" ab. Denn so wird kenntlich, dass ich "an der Quelle" sitze
und mein Wissen aus den aktuellen, mir zugänglichen Vorschriften und Erlassen beziehe.
Außerdem bin ich seit 20 Jahren im Personalwesen tätig und aus dieser Tätigkeit heraus kenne ich Kameraden die
u.a. Pass-/und Visa-Angelegenheiten vor Ort (in den USA) bearbeiten. Diese habe ich - vor dem Schreiben meines Beitrages -
um Information zum aktuallen Sachstand gebeten.

Aber zum Thema:
Phoenixx möchte gern mit Ihrem Freund in die USA.
Die Umzugskosten für eine Freundin/Freund übernimmt die Bundeswehr aber NICHT !
Siehe Auslandsumzugskostenverordnung § 2 Abs 2:
"Für den Berechtigten und eine andere auch am neuen Dienstort mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebende Person im Sinne des § 6 Abs. 3 des Bundesumzugskostengesetzes werden Beförderungsauslagen ... erstattet."

BUKG § 6 Abs. 3 führt aus:
"Umzugsgut sind die Wohnungseinrichtung und in angemessenem Umfang andere bewegliche Gegenstände und Haustiere, die sich
am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes im Eigentum, Besitz oder Gebrauch des Berechtigten oder anderer Personen befinden,
die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Andere Personen im Sinne des Satzes 1 sind der Ehegatte, der Lebenspartner
sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder
. Es gehören ferner dazu die nicht ledigen in Satz 2 genannten Kinder und
Verwandte bis zum vierten Grade, Verschwägerte bis zum zweiten Grade und Pflegeeltern, wenn der Berechtigte diesen Personen
aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt gewährt, sowie Hausangestellte
und solche Personen, deren Hilfe der Berechtigte aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend bedarf."

Mit "Lebenspartner" ist nicht die Freundin/der Freund gemeint, sondern der Partner in einer "Eingetragenen Lebenspartnerschaft".
Sprich der Partner/die Partnerin einer schwulen bzw. lesbischen Partnerschaft!

Die Durchführungsbestimmungen zu § 6 Abs. 3 des BUKG Nr 6.3.2 führen noch ergänzend aus :
"Umzugsgut, das weder dem Umziehenden noch den in Absatz 3 Sätze 2 und 3 bezeichneten Personen zuzuordnen ist,
muss bei der Erstattung der Beförderungsauslagen unberücksichtigt bleiben. Auslagen für die Beförderung von Gegenständen,
die der Lebensgefährtin / dem Lebensgefährten gehören, sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn sie vom Umziehenden
mitbenutzt werden. "


Aber das ist doch nicht alles was es zu berücksichtigen gilt !!!

Es geht um die finanzielle Versorgung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, und ... und ...
denn Phoenixx möchte 3 Jahre dort leben...

Und hier gibt es eben gravierende Unterschiede ob die beiden verheiratet sind, oder unverheiratet!!

Und zum Thema Visa und Aufenthaltsgenehmigung:
Ich habe ja dargelegt, dass es durchaus - im Einzelfall - oder wie Sie sich ausdrücken "mehr als eine Handvoll" Lebenspartnerinnen
gibt, die es geschafft haben, z.B. ein von mir beschriebenes Arbeitsvisum zu erhalten. Aber das ist nicht die Regel,
sondern die Ausnahme!  Eben nur "mehr als eine Handvoll"...

Wenn es Phoenixx es schafft - um so besser und Glückwunsch"
Eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre bedeutet aber ein gültiges Visum zu besitzen.
Es gibt aber nur die im Link aufgeführten.
Kann Sie keines dieser Visa erwerben - wird Sie immer nur als "Urlauberin" für einen begrenzten Zeitraum einreisen können.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

appi78

hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe ein paar antworten zu bekommen,um dem chaos in meinem kopf ein ende zu bereiten. mein mann wird-eventuell, die gespräche laufen-in naher zukunft für zwei jahre ins ausland gehen. da wir eine tochter haben und schon seit jahren eine we ehe führen, spiele ich mit dem gedanken vielleicht mitzugehen. unsere tochter müßte die schule wechseln und ich meinen job kündigen. ich stehe voll hinter meinem mann und halte ihm wo es nur geht den rücken frei,möchte aber endlich mal wieder ein ganz normales ehe leben und meine familie wieder zusammen haben.... hat jemand diesen schritt schon mal gewagt und kann mir von seinen erfahrungen berichten???
danke....

LwPersFw

Hier noch eine Ergänzung, was das Thema

- Arbeitserlaubnis in den USA betrifft,
- insofern Einreise der Angehörigen mit eigenem NATO-2-Visum erfolgt

Quelle : Bundeswehrverwaltungsstelle USA

Ehepartner sowie Kinder (im Alter von 16 bis 23 Jahren) von Entsandten dürfen in den USA grundsätzlich unter
bestimmten Umständen eine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document = EAD) beim
,,US-Citizen and Immigration Service" beantragen, wenn sie Inhaber eines NATO-Visums sind und der Entsandte bei der
Beantragung des EAD noch eine Restdienstzeit von mindestens 6 Monaten hat. Voraussetzung ist jedenfalls, dass der für die
jeweilige Beschäftigung notwendige Abschluss einer Ausbildung von dem zukünftigen Arbeitgeber und den entsprechenden
US-Behörden anerkannt wird. Damit stößt man bei einer Vielzahl von deutschen Staatsexamina, z.B. als Lehrer, in
Heilberufen oder juristischen Ausbildungen, auf unüberwindliche Schwierigkeiten. In diesem Falle sollte man sich bereits im
Heimatland damit auseinandersetzen, ob und wie die Berufsausbildung und deren Abschluss gleichermaßen in den Vereinigten
Staaten Anerkennung findet.
Die BWVSt USA/CA unterstützt bei einer Antragstellung im Rahmen freier Kapazitäten kann jedoch nicht garantieren,
dass der Angehörige eines Entsandten eine (bestimmte) Arbeitsstelle erhält.
 
Für die Erstbeantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

- (Form I-566 ) - "Schaltfläche FORMS auf der Webpage anklicken und nach dem aktuellen Formular suchen"
- (Form I-765 ) - "Schaltfläche FORMS auf der Webpage anklicken und nach dem aktuellen Formular suchen"
- Pass-, Visa- und I-94 Kopien von Antragsteller und Sponsor (Entsandter)
- NATO-Marschbefehl (Soldat) oder Versetzungsverfügung in englischer Sprache d.h. übersetzt (Beamte/AN)
- Zwei farbige Passfotos (2" x 2", nicht älter als 30 Tage) – bitte nicht knicken oder mit Büroklammer anheften
- Ein aktuelles Jobangebot (Job- / Employment Offer = Ein Schreiben des künftigen Arbeitgebers mit Briefkopf,
  Unterschrift, Angabe der Anzahl der Wochenarbeitszeit, Höhe des Stundenlohns sowie kurzer Tätigkeitsbeschreibung oder Jobtitel)
- Schulpflichtige Kinder sowie Studenten (,,Full time student") müssen zudem noch eine Schul- oder Studienbescheinigung vorlegen

 
Bitte immer die aktuellen Formulare auf der offiziellen Seite der USCIS (für die Formulare I-566 und I-765) nutzen !
Sollten andere veraltete Formulare genutzt werden, führt dies zu einer Verzögerung der Bearbeitung.
Bei Wechsel des Arbeitgebers oder der Tätigkeit innerhalb der Firma ist dies der BWVSt USA/CA RP 1
vor Vollzug des Wechsels formlos (in englischer Sprache) anzuzeigen.
 
Bitte beachten Sie in Zusammenhang mit der Festlegung Ihrer Steuerklasse in den USA, dass Sie als Ehepartner
weder "head of household" noch "single" sind. Es wird dringend dazu geraten Ihre Steuererklärung unter der
Steuerklasse "Married filing as single" einzureichen, andernfalls kann Ihre Arbeitsgenehmigung nicht oder nur
unter besonders schwierigen Umständen verlängert werden. Ggf. ist die Erstellung der Einkommenssteuererklärung
nicht online möglich, sondern über ein tax-office zu beantragen.
 
Für die Dauer der Beantragung der Arbeitsgenehmigung bzw. für deren Verlängerung (bis zur Erstellung der
Arbeitsgenehmigung und postalischen Übersendung) ist es der antragsstellenden Person nicht gestattet die USA zu verlassen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

tkzy3

hallo zusammen,
die visa angelegenheiten habe ich verstanden, vielen dank für die ausführliche erklärung!
jetzt habe ich allerdings eine grundsätzliche frage dazu: wie lange müssen mein freund und ich denn verheiratet sein bevor wir in die staaten gehen? er wird wohl für 3 jahr in die usa entsandt und ich möchte natürlich mit ihm gehen :-)
vg

LwPersFw

Hallo tkzy3,

wenn Sie es sich unbürokratisch gestalten wollen, sollten Sie vor der Versetzung heiraten.
Dabei gibt es keine Vorgabe zur Dauer...
Sie können auch nach Versetzung heiraten... Dann bezahlt die Bw den Nach-Umzug des Ehegatten/der Ehegattin (in bestimmten Grenzen)

Nur bei Ländern außerhalb Europas kann es dann z.B. bürokratische Hürden, z.B. auf zu erteilende Visa, geben.
Deshalb ist es sinnvoll vor Versetzung - am besten einige Monate - zu heiraten.

Aber das sollte man letztendlich ja nicht an bürokratischen, oder finanziellen Dingen festmachen...  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

tkzy3

super, vielen vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben uns sehr weitergeholfen!  :-*

biwewe

Hallo, mich interessiert es, ob ich mein Freund (wenn es sein muss, könnten wir auch vorher heiraten)  während der Ausbildung  1 Jahr nach Texas El Paso begleiten kann. Kann ich dort arbeiten oder wie ist mit einer Wohnung für mich. Gibt es da Angebot?

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