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Studium Medizin Voraussetzungen usw.

Begonnen von janbö, 20. April 2012, 16:59:42

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janbö

Hey Leute,
ich bin derzeit in der 11 Klasse eines beruflichen Gymnasiums, also hab ich noch zwei Jahre bis zu meinem Abi. nach dem Abi möchte ich Medizin studieren. Nur ich weiß jetzt nicht, ob ich das zivil mache oder bei der Bundeswehr. Ich würde das wohl gerne bei der Bundeswehr machen, aber ich hab ein schon mehrfach operiertes Sprunggelenk, welches nicht mehr ganz so funktionstüchtig ist  :D jetzt ist meine Frage, ob das ein Problem ist, dass mein rechter Fuß schrott ist. Und wie lange dauert es, bis ich bei der BW Medizin studieren kann und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Brauche ich unbedingt ein Abi, das besser ist als 1,5 (weil ich ja an zivilen Unis studieren müsste // mein jetziger Schnitt ist 1,9) oder wird das mit Wartesemestern geregelt? Also wie Ihr seht, hab ich null Ahnung, wie das in der BW geregelt wird :D

würd' mich über ein paar hilfreiche Antworten freuen

MFG JanBö

KlausP

Zitat... jetzt ist meine Frage, ob das ein Problem ist, dass mein rechter Fuß schrott ist. ...

Wenn er wirklich Schrott ist, dann ist das kein Problem, dann ist das die Untauglichkeit für die Bundeswehr. Allerdings sind Ferndiagnosen über's Internet gegenwärtig noch etwas problematisch - selbst mir als Nichtmediziner.

ZitatAlso wie Ihr seht, hab ich null Ahnung, wie das in der BW geregelt wird

Dazu gibt es hier aber so einige Beiträge, die sich mit der Problematig beschäftigen, Sie müssten nur die richtigen Suchbegriffe verwenden. Wenn allerdings das oben Geschriebene zutrifft, müssen Sie sich darüber auch keine Gedanken mehr machen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Paramedic

Der Abi-Schnitt ist den Unis über die BW vollkommen egal, der Bund kann auch jemanden mit 2,8 sofort nach der Aga (nach 3mon) studieren lassen, wenn die Eignung von der OPZ bestätigt wurde und eingestellt.


Das mit dem Fuß klingt schlecht, einfach die Musterung abwarten.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

janbö

Erstmal danke für eure Antworten. Das mit dem Fuß ist so 'ne Sache. Der Prof. sagte, dass es möglich sei und er ist auch zuversichtlich, dass ich den Fuß wieder so belasten könne, als ob nichts gewesen wäre, wenn jetzt alles gut verheilt (hatte vor einem Monat eine Knochenrekonstruktion). Also muss ich da noch ein paar Monate warten, um Gewissheit zu erlangen, aber ich hab ja auch noch ein bisschen Zeit bis zu meinem Abi :D

Paramedic

das klingt doch gleich ganz anders, aber letztendlich wird der Bundeswehrarzt entscheiden.
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Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

Zitat... Der Prof. sagte, dass es möglich sei und er ist auch zuversichtlich, dass ich den Fuß wieder so belasten könne, als ob nichts gewesen wäre, wenn jetzt alles gut verheilt ...

Schön für Sie, wenn der Prof das sagt, nur ist er nicht der Musterungsarzt oder der begutachtende Arzt bei der OPZ, der über Ihre Verwendungsfähigkeit entsprechend der Vorschrift zu befinden hat.
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ulli76

Dir ist aber schon klar, dass du nicht einfach so bei der Bundewehr Medizin studierst, sondern dass das ein Teil der Ausbildung zum Sanitätsoffizier ist?
Also so mit Grundausbildung mit im Matsch liegen und Patrouillen im Einsatz begleiten und so.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramedic

Offizierlehrgang, Pflegepraktikum im BWK, Semestertreffen, Beförderungen....

die Liste der Pflichten ist lang.
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Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

... Versetzungen, Verwendung ohne ärztliche Tätigkeiten ...

Ihnen muss klar sein, dass Sie in erster Linie als Soldat ausgebildet werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

janbö

Ja! Das ist mir schon klar. Ich wollte lediglich ein paar allg. Infos über die Voraussetzungen haben und wissen, wie das dort alles geregelt wird. Außerdem ob ich mir das mit dem Medizinstudium bei der BW von vorne rein abschminken kann, aufgrund eines gesundheitlichen Problems.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Wird man halt sehen müssen, wie der Hax´n verheilt.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

janbö

Eine Frage hätte ich da noch. So aus reiner Neugier. Wenn man ein zivil ausgebildeter Facharzt ist und sich als Quereinsteiger bei der BW bewirbt, muss man dann auch die ganzen Voraussetzungen erfüllen, wie SanOA? Und ich meine auch, irgendwo mal gelesen zu haben, dass man sich in den Vertrag schreiben lassen kann, dass man nur im Inland als Sanitätsoffizier ist. Stimmt das?

ulli76

Ne, im Leben kann man sich das nicht in den Vertrag schreiben lassen.
Seiteneinsteiger sind dann genauso Soldaten, wie andere auch.

Wobei ich tatsächlich von einem Fall gehört habe(aus zuverlässiger Quelle), dass in einer absoluten Mangelverwendung jemand eingestellt wurde, der körperlich nicht auslandsdienstverwendungsfähig gewesen wäre. Da war die Besetzung des Dienstpostens im Inland tatsächlich wichtiger als die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramedic

ZitatNe, im Leben kann man sich das nicht in den Vertrag schreiben lassen.

Aber im Sterben schon  ;D

Tut mir leid, der musste sein  ;)
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Hauptfeldwebel d.R.