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Wiederspruch zurückgewiesen!!!

Begonnen von Melarkey, 17. Juni 2005, 22:33:21

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Melarkey

Hey Männer,
Versuche euch mein Problem in weniegen Sätzen zu schildern und hoffe das jemand von euch einen letzten Rat für mich hat...
Ich wurde am 10.01.05 in der Kaserne mit ``T2´´ gemustert.
Ein Freund beim Bund sicherte mir zu, das ich mir wegen der geringen anzahl die heute noch gezogen werden keine Gedanken machen müsse.
Ich war so blöd und glaubte ihm.
Nun kommt es wie es kommen musste! Mitte Mai habe ich meinen Einziehungsbescheid zum 04.07.05 bekommen.
Fristgerecht habe ich dagegen Einspruch eigelegt und Antrag auf Zurückstellung gestellt. (Begründung: Innerbetriebliche Ausbildung! Natürlich schönes Schreiben von IHK und Firma dabei und ab in den Briefkasten)
Heute kam Antwort: Wiederspruch ZURÜCKGEWIESEN !!!!!!!!!
Begrundung: Ich bekomme volles Arbeitergehalt in meiner Fima und die Ausbildung zum Kalanderfahrer sei keine normale Ausbildung (Obwohl sie von der IHK durchgeführt wird)!!!! Danke für Antwort.........

Pionier

naja gewisser weise recht hatte schon....
ist relativ unwahrscheinlich gezogen zu werden mit t2...

kenne mich ejdoch nicht weiter aus

monsterjo

wat? t2 wird immer noch sehr häufig eingezogen, bin trotz t2, brille, hohlkreuz , hoher blutdruck usw eingezogen worden, denk die schaun eher auf die qualifikationen (hab ne sehr gute ausbildung und bei dem test auch gut abgeschnitten) seit dem 01.04 bei dem laden..und bei uns in der kompanie sind eigentlich 95% t2 gemustert

Raucherlunge

ich kenne es auch nur so das der großteil aus T2'ern besteht, einfach aus dem grund das die kriterien für T1 ja doch recht happig sind.

zu deiner klage wird dir hier vermutlich kaum einer was sagen können, wenn ich dir auch anderes wünsche. aber so wie es aussieht mußt du wohl in den "sauren" apfel beißen

Filip

Ich würde  an deiner Stelle zu einem Anwalt gehen. Er kann auch Einspruch dagegen einlegen und kann auch mit einer einstweilligen Verfühgung eine Aufschiebung erwirken.

Piet

Gegen den Widerspruchsbescheid kannst Du nur Klage vorm VG einreichen. Musst Du halt abwägen, ob Dir das Ganze die Sache wert ist. Immerhin ist in der ersten VG-Instanz das Verfahren gerichtskostenfrei, d.h. Du hättest "nur" die Anwaltskosten. Einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird gerade bei Wehrangelegenheiten nur sehr sehr selten stattgegeben, d.h. das Verfahren würde vermutlich parallel zu Deinem Wehrdienst laufen, den Du dann trotz Anfechtungsklage erst einmal antreten musst (sonst machst Du Dich der eigenmächtigen Abwesenheit/evtl Fahnenflucht strafbar und bekommst Besuch).

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

schlammtreiber

Natürlich wird T2 gezogen, wer erzählt denn so´n Scheiß rum.

Semper Communis
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Heeresflieger

Also, ich würde an Deiner Stelle zunächst mal zurück schreiben und mit rechtlichen Schritten drohen. Oft reicht das schon aus.

Fitsch

oooh, der streitbare bürger droht dem staat mit rechtlichen schritten. jetzt bekommen die da sicher angst ...  ;D :P :P :P

wo lebt ihr eigentlich. ich arbeite schon ein paar tage im öffentlichen dienst und freue mich immer wieder wenn jemand gegen mich oder meinen verwaltungsakt vorgehen will. bisher habe ich noch nie meinen va zurückgenommen oder vor gericht verloren.  8)
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Heeresflieger

@Fitsch:
Du arbeitest tatsächlich schon ein paar Tage im öD? Na, da wirst Du ja enorme Erfahrung haben... :D :P