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Vorstrafen

Begonnen von Borat, 22. April 2012, 16:17:20

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grancan

Zitat von: KlausP am 30. Mai 2012, 23:20:15
ZitatAlso meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren

Wer hat die denn verhängt?

Ein freundlicher Hauptmann in Vertretung für unseren eigentlichen Hauptmann.
Warum?   

KlausP

Weil dann das KWEA geschlampt hat. Alle einfachen Disziplinarmaßnahmen (außer Förmliche Anerkennungn) sind definitiv 3 Jahre nach Unanfechtbarkeit der letzten Maßnahme aus den Personalunterlagen zu tilgen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

grancan

Naja war ja in dem Sinne kein Nachteil für mich.
Der Psychologe war wiederum ziemlich beeindruckt von meinem Dienstzeugnis.

Hat ja alles geklappt.  ;)

knck

Der Thread ist zwar schon etwas älter... aber ich wollte nicht extra einen neuen aufmachen.

Kann eine einfache Disziplinarmaßnahme (halbes Jahr her, aufgrund von desöfteren verschlafen (5-10 Minuten zu spät im Dienst) in längerem Zeitraum - permanente Müdigkeit vom Arzt auf Eisenmangel diagnostiziert; seit der Behandlung keine weiteren Vorfälle) dazu führen, nicht weiterverpflichtet zu werden bzw. einen Laufbahnwechsel anzustreben?

Die Sachlage ist ja klar und kann auch vom Arzt oder Chef bestätigt werden?


Bundeswehr ≠ Call Of Duty

F_K

Der Laufbahnwechsel wird durch Dich angestrebt - d. h. dies Frage kannst nur Du beantworten.

Dein DV wird sicherlich diese Maßnahme bei seiner Stellungnahme berücksichtigen - da kommt es auf das Gesamtbild an.

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