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Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)

Begonnen von BadNewz, 23. April 2012, 17:44:28

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F_K

@ KlausP:

ZitatEs gibt Posten bei besonderen Auslandsverwendungen, die sind durch Personal der Bundeswehrverwaltung zu besetzen. Diese besetzt durchaus die WBV als personalbearbeitende Stelle. Also eventuell mal einfach ...

Ja, schon.

Und gehört GeZiFw mit SLP dazu? Wohl eher nicht, oder? (Eher eine rhetorische Frage).

Zitateine begründung warum gerade ich dort auf einen dienstposten soll, wäre nicht zu bekommen (mittlerer dienst, vergleichbar oberfeldwebel), also quasi eine wald und wiesen verwendung.

Dies sagt der TE zu dem Thema - also selbst bei seiner "Wunschverwendung" scheint es sich nicht um einen Posten zu handeln, der von der WBV zu besetzen wäre - denn dann hätte der Sachbearbeiter die Ausnahmegenehmigung bereits für diesen Wunsch geprüft.

Ansonsten spüre ich da deutlich "gewisse nicht rosa Schwingungen" Deinerseits - wollten "wir" im Forum doch nicht mehr haben, oder?

KlausP

Zitat
Und gehört GeZiFw mit SLP dazu? Wohl eher nicht, oder? (Eher eine rhetorische Frage).

Das kann man nur beantworten, wenn man die SBL einschließlich der Besetzungspflicht für die einzelnen Dienstposten kennt und ja, ich halte das durchaus für möglich, dass dies durch die Wehrverwaltung zu erfolgen hat. Aber ich bin ja doof und hab sowieso keine Ahnung und von einem "Offizierspatent" noch nie was gehört ... Aber das hatten wir schon.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

ZitatDas kann man nur beantworten, wenn man die SBL einschließlich der Besetzungspflicht für die einzelnen Dienstposten kennt und ja, ich halte das durchaus für möglich,

.. und auf Basis einer VERMUTUNG (Möglichkeit) unterstellst Du mir keine Ahnung?

Ich halte Dich jedenfalls NICHT für "doof" oder Ahnungslos - im Gegenteil, Du hast Ahnung und bist ein erfahrener Soldat mit einem Unteroffizierspatent.

Friede?

bayern bazi

#18
im einsatz werden auch sprachmittlerbüros unterhalten und vom bundessprachenamt besetzt -  die Personen die dort dienst machen bekommen aufgrund ihres zivilen positions/rang einen DG und sind dann soldaten. und nach dem dies auch mit personal der wehrverwaltung besetzt wird kann dies leicht sein wie der te erklärt

sogar die Einstzwehrverwaltung hat Gezi soldaten (normale mitarbeiter der wehrverwaltung - gibt da sogar nen "spieß" inenndienstleiter)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

BadNewz

was man im geschäftszimmer des sprachendienst macht, weis ich selber nicht genau, da ich mich darüber noch nie informiert habe. aber anscheinend ist dafür ein hoher SLP notwendig, ich selbst habe 3333 in englisch. die wbv macht die einplanung mit dem leitverband denke ich, für mich ist das team auslandseinsatz der wbv der einzige ansprechpartner, drücke mich da evtl. vieleicht zu "zivil" für aus :)

will hier nicht für ärger sorgen, dachte nur das es den einen oder anderen evtl. interessiert, wies weitergeht.

bayern bazi

Zitat von: BadNewz am 24. April 2012, 18:14:56
was man im geschäftszimmer des sprachendienst macht, weis ich selber nicht genau, da ich mich darüber noch nie informiert habe. aber anscheinend ist dafür ein hoher SLP notwendig, .

du bist ansprechpartner/kontrolle der lokalen sprachmittler und wirst bei englischer slp wahrscheinlich als übersetzter von befehlen vom/zum übergeordnetem internationalem stab wirken

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

Zitat von: BadNewz am 24. April 2012, 18:14:56
was man im geschäftszimmer des sprachendienst macht, weis ich selber nicht genau, da ich mich darüber noch nie informiert habe. aber anscheinend ist dafür ein hoher SLP notwendig, ich selbst habe 3333 in englisch. die wbv macht die einplanung mit dem leitverband denke ich, für mich ist das team auslandseinsatz der wbv der einzige ansprechpartner,

So kenne ich das auch, ich habe schon für ein paar Einsätze an der SBL mitzuwirken, speziell was Reservisten und Zivilpersonal der Bundeswehr betraf.

Zitatdrücke mich da evtl. vieleicht zu "zivil" für aus :)
...

Nö, für mich nicht.  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MMG

Zitat von: F_K am 24. April 2012, 16:45:04
Und gehört GeZiFw mit SLP dazu? Wohl eher nicht, oder? (Eher eine rhetorische Frage).

Zumindest kann das lt. SBL für ISAF ausgeschlossen werden.

@TanteEdit: Streiche KlausP, setze F_K.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


ulli76

Naja- nen 3er Englisch-SLP ist ja keine so exotische Qualifikation, dass man damit ne Ausnahmegenehmigung begründen könnte.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Und ein 3-er SLP qualifiziert einen auch nicht als Übersetzer ;) ! Und schon gar nicht für Befehle und Dokumente! Ich habe einen 4-er SLP und übersetze auch nicht damit (obwohl ich es könnte ;) !), weil ich dafür nicht ausgebildet wurde und nicht dafür eingestellt bin/werde/wurde/... whatsoever!

Dazu sollte man sich vielleicht einmal auf der Webseite des Bundessprachenamtes "reinziehen" was ein SLP der Stufe 3 auf die einzelnen Teilgebiete (Hör- und Leseverstehen, mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch) überhaupt heisst!

Thufir

Es hat auch keiner behauptet, dass ein 3er (oder 4er) SLP zum Übersetzer qualifizieren würde. Es wurde lediglich die Aussage/Behauptung aufgestellt, dass der Threadersteller auf besagtem DP im Ausland an Übersetzungen mitwirken könne.

Ob er das tatsächlich tut oder nicht, und was wir denken was er tut oder nicht spielt keine Rolle. Über die Besetzung des DP werden Einplaner entscheiden, nach Vorgaben die uns nicht oder nur teilweise bekannt sind. Einfach abwarten und die Leute die Arbeit machen lassen, für die sie bezahlt werden.

Tommie

Übersetzungen von Befehlen werden von Übersetzern gemacht! Da helfen auch keine anderen Gestalten mit! Selbst erlebt ...

Und es ist vollkommen egal, welchen SLP diese anderen Gestalten haben ;) ! Ansonsten hast Du schon recht.

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