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Besoldung von GWDL zu FWDL23

Begonnen von T5-Breft, 19. Juni 2005, 19:34:33

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T5-Breft

Kurz und knapp die Frage!

Ab wann erhält man den Sold des FWDL23 fals man sich, als Wehrdienst leistender, nach der AGAdazu entscheidet länger zu dienen.  :P

Danke im Voraus
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Timid

Ab dem Monat, ab dem man freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leistet ;) Sprich ab dem 10. Monat.
Allerdings erfolgt die Zahlung des FWDL-Zuschlages NACHTRÄGLICH, also im 11. für den 10. Monat usw. - also nicht im 10. Monat schon mehr Geld raushauen als du hast mit dem Hintergedanken "am 15. hab ich ja 'nen tausender mehr auf dem Konto"  :)
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T5-Breft

Danke, Timid für diese ausführliche Antwort.

Noch eine Sache. Mit welchem Dienstgrad wird man als FWDL23 entlassen und ist man trotz dem weiterhin für vier Jahre Reservist.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Timid

ZitatMit welchem Dienstgrad wird man als FWDL23 entlassen

Wenn man sich nicht zu dumm anstellt, sollte die Beförderung zum Hauptgefreiten drin sein - mehr aber auch nicht.

Zitatund ist man trotz dem weiterhin für vier Jahre Reservist.

Man ist neuerdings bis zu seinem 60. Lebensjahr Reservist. Und ob man nach dem Dienstzeitende beordert wird (worauf sich diese 4 Jahre wohl beziehen), hängt ganz von der eigenen Verwendung, dem Bedarf der Truppe und dem speziellen Bedarf des entsprechenden Verbandes ab.
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T5-Breft

Zitat von: Timid am 20. Juni 2005, 15:38:40
Man ist neuerdings bis zu seinem 60. Lebensjahr Reservist. Und ob man nach dem Dienstzeitende beordert wird (worauf sich diese 4 Jahre wohl beziehen), hängt ganz von der eigenen Verwendung, dem Bedarf der Truppe und dem speziellen Bedarf des entsprechenden Verbandes ab.

Also für die Mannschaften beträgt die Beorderrungsdauer zu Wehrübungen 4 Jahre männlich(m)/weiblich(w) und der Richtwert ist bei 24 Tagen (m/w). Die gesetlich festgelegte Höchstdauer liegt bei 3 Monate(Mon) w und 9Mon m.
Reibert A119 Absatz 3 .

Wobei ich keine Ahnung habe worauf sich dieser Richtwert bezieht!
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Timid

Im Prinzip sollte der Soldat noch 4 Jahre beordert sein und dabei 24 Wehrübungstage ableisten; so lange er Reservist ist, jedoch nicht mehr als 3 bzw. 9 Monate? Wobei das eben Richtwerte sind ...

Trotzdem ist und bleibt man bis zu dem Jahr, in dem man sein 60. Lebensjahr vollendet, Reservist der Bundeswehr.
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T5-Breft

Gut, also kann ich damit rechnen mindesten 24 Wehrübungstage zu absolvieren!
Mein knapp 50jähriger Nachbar ist mir demletzt in Uniform mit gelber Schulterkordel über den Weg gelaufen. Ich weiß das er das MannHeim in dem hiesigen Standort leitet aber kein aktiver Soldat ist.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

bayern bazi

dann wird er in einer nichtaktiven truppe als kpfw eigeplant sein und dort seine wü´s freiwillig ableisten :D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren