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Einstellungshindernis

Begonnen von G-I-Joe, 22. Mai 2012, 15:50:58

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G-I-Joe

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen:)
Ich habe vor einem Jahr meinen GWDL und danach noch FwDL geleistet. Als ich dann einen Antrag aus SaZ gestellt habe wurde ich abgelehnt wegen einem Einstellungshindernis. Ich hatte in der Vergangenheit etwas Ärger aber das liegt alles schon Jahre zurück und ich durfte ja GWDL, FwDL leisten. Meine Frage ist jetzt ob es eine möglich ist das Einstellungshindernis wieder los zu werden? Würde gerne wieder um Bund zurück :)

F_K

WENN es sich um ein  zeitlich befristetes Einstellungshindernis gehandelt hat - dann ist Dir die DAUER des Einstellungshindernis benannt worden.

(in aller Regel orientiert sich so eine Sperre zeitlich an den Tilgungsfristen bzw. Bewährungsfristen für die entsprechende Straftat - "etwas Ärger" ist wohl eine Umschreibung für so eine erhebliche Straftat, oder?)

G-I-Joe

Nein auf bewährung oder so etwas war oder bin ich noch nie gewesen, es sind halt ein paar kleinichkeiten wo zusammengekommen sind leider! Aber ich verstehe nicht warum ich dann überhaupt erst GWDL und so machen durfte und dann kein SaZ, ich bin ja kein asozialer oder krimineller!

KlausP

Bei GWDL musste man ja auch schon gehörig Dreck am Stecken zu haben, um sich dem Pflichtdienst entziehen zu können. Bei9 SaZ wird da schon ein deutlich strengerer Maßstab angelegt. Außerdem muss die Bundeswehr nicht jeden Bewerber nehmen und die Kriterien liegt ganz alleine der mögliche Dienstherr fest.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

G-I-Joe

Ja das ist schon klar, mein möglicher Dienstherr war ja an meiner wiedereinstellung interessiert nur in München waren se anderer Meinung. Naja is halt Bundeswehr war ja eig lang genug dabei das ich´s wissen müsste...

KlausP

Zitat... mein möglicher Dienstherr war ja an meiner wiedereinstellung interessiert ...

Eben nicht, sonst hätte die Bundeswehr Sie ja eingestellt - der mögliche Dienstherr ist die Bundeswehr und nicht die Vorgesetzten in Ihrer ehemaligen Einheit, die Sie "haben wollten".

Zitat... es sind halt ein paar kleinichkeiten wo zusammengekommen sind leider! ...

Und genau da habe ich so meine Zweifel. Da müssen schon ganz happige "Kleinigkeiten" zusammengekommen sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

G-I-Joe

Ja kleinichkeiten. Ich würds ja verstehen wenn ich Vorstrafen hätte, oder ein Schläger wär. Aber nur weil ich in der Vergangenheit mal nen Fehler gemacht hab geben se mir keine Chance. Und ich finde das jeder ne 2te Chance verdient hat.

Aber in der Bundeswehr sind ja nur rechts schaffende Soldaten die in ihrem leben noch nie etwas angestellt haben :)

InstUffzSEAKlima

Die aktiven Soldaten sind sich schon ihrer Situation bewußt, bzw. sollten es sein. Immerhin kann sich kein Soldat irgendwelche "Kleinigkeiten" leisten, da ihm bei "Verfehlungen" neben den zivilen Strafen auch von militärischer Seite disziplinare Würdigungen erwarten, die sich regelmäßig auch in Entfernungen aus dem Dienstverhältnis äußern können. Es geht hier nicht um banale Dinge, die nicht aktenkundig sind, denn deswegen wird auch die Bw keinen die Einstellung versagen, sondern die umschriebenen "Fehler in der Vergangenheit" müssen ja schon für die Bw relevant gewesen sein.
Bedenke auch, dass die Bw heute aus einer Vielzahl von Bewerbern auswählen kann und deshalb von Bewerbern absieht, die möglicherweise später auch wieder Probleme machen könnten.

G-I-Joe

#8
ZitatBedenke auch, dass die Bw heute aus einer Vielzahl von Bewerbern auswählen kann und deshalb von Bewerbern absieht, die möglicherweise später auch wieder Probleme machen könnten.

Aber mein Grundwehrdienst und Freiwiligen Wehrdienst ham se mich machen lassen is schon komisch.
Aber auch dafür gibt es ein Wort: Dummfick!!!


Edit:
Zitat kenntlich gemacht.

KlausP

Der Grundwehrdienst war ein Pflichtdienst. Da wurden nur "Patienten" aussortiert, bei denen wirklich schwerwiegende Vorstrafen vorlagen, um nämlich zu verhindern, dass sich jemand mit ein paar "Kleinigkeiten" davor drücken kann. Dass Sie als FWDL angenommen wurden, hängt ebenfalls mit der damaligen Situation zusammen. Die hat sich aber grundlegend geändert (Aussetzung des GWD) und bei SaZ-Bewerbern werden nun einmal strengere Maßstäbe angelegt. Aber das hab ich ja achon mal geschrieben. Am Verstehenden Lesen sollten Sie also noch mal arbeiten.

Und sowas können Sie getrost stecken lassen:
ZitatAber auch dafür gibt es ein Wort: Dummfick!!!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Was hat der angebliche Dummfick mit deinem Einstellungshindernis zu tun? Solche Kritik ist kindisch und hat mit der Realität wenig zu tun. Die Anforderungen an GWDL/FWDL waren und sind andere als die an SaZ. 
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Paramedic

Und außerdem: Wenn es nur "Kleinigkeiten" sind, dann kann man das ja mal zur Sprache bringen und uns etwas erhellen.

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

Zitat von: Paramedic am 07. Juli 2012, 17:07:36
Und außerdem: Wenn es nur "Kleinigkeiten" sind, dann kann man das ja mal zur Sprache bringen und uns etwas erhellen.

Wozu? Ist doch eh nur "Dummf****"  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Iv

Man kann sich ja auch ärgern keine Frage. . .

Aber dann mit solchen Äußerungen SaZ werden wollen, sieht man eben, dass die schon wissen wer geeignet ist und wer nicht



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02.04.13 Hammelburg InfS VII. In AGA
08.10.13 Delitzsch USH Fw-Lehrgang Mil.-Teil

G-I-Joe

ja is ja irgentwo auch verstäntlich, der bund wäre was gewesen was mir spass gemacht hat wo ich mich wohlgfühlt habe und jez heissts wir wollen dich nichtmehr. Das is das was mich aufregt weill jeder x belibige ... genommen wirt!